制限付きで償還先発医薬品ATC M09AX07

Spinraza

SpinrazaはBiogen Switzerland AGの先発医薬品であり、FOPHのスペシャリティリストに掲載されています。したがって、スイスの強制健康保険は承認された適応症の範囲内でこれを償還します。公定価格は包装に応じてCHF 72'153.05からCHF 140'068.90までで、患者の自己負担は控除額に加えて10パーセントです。

基本データ

承認取得者
Biogen Switzerland AG
ATCコード
M09AX07
ITグループ
01.99 Varia
有効成分
Nusinersenum
製剤の種類
先発医薬品
SL収載日
2020/07/01
最終価格変更日
2026/07/01
自己負担
10%

包装ごとの価格

製造所出荷価格は承認取得者の価格であり、公定価格には流通分担金とVATが加算されます。いずれもFOPHの最高価格であり、これを超える金額を請求することはできません。

Spinraza 価格表 時点 2026/09/17
剤形包装サイズ工場出荷価格公定価格有効開始日カテゴリーGTIN
Inj Lös 12 mg/5 mlDurchstf 1 StkCHF 70'024.60CHF 72'153.052026/07/01A7680664950014
Inj Lös 28 mg/5 mlDurchstf 1 StkCHF 76'282.87CHF 78'574.052026/07/01A7680664950021
Inj Lös 50 mg/5 mlDurchstf 1 StkCHF 136'219.41CHF 140'068.902026/07/01A7680664950038

制限

この製剤は、以下の条件に限り償還されます。本文はFOPHの拘束力のある文言であり、これらの条件外では基本保険は支払いません。

FOPHは制限文をドイツ語、フランス語、イタリア語でのみ公表しています。以下にドイツ語の文言を逐語的に転載します。

FOPHの文言適応症20697.012026/08/01から有効

SPINRAZA darf nur in Spital-basierten, spezialisierten neuromuskulären Zentren des Netzwerks Myosuisse (siehe z.B. www.fsrmm.ch/projekte/netzwerk-myosuisse) von einem Facharzt der Neurologie/Neuropädiatrie verschrieben und verabreicht werden. Das behandelnde medizinische Personal muss zwingend Erfahrung mit der Diagnostik und der Behandlung von Patienten mit spinaler Muskelatrophie und in der Durchführung von intrathekalen Anwendungen durch Lumbalpunktion haben.

Es werden im ersten Behandlungsjahr maximal 6 Packungen SPINRAZA à 12 mg, resp. 2 Packungen à 50 mg und 2 Packungen à 28 mg eingesetzt, in den folgenden Behandlungsjahren jeweils maximal 3 Packungen SPINRAZA à 12 mg, resp. 3 Packungen à 28 mg.

Bei einer Umstellung der Dosierung von 12 mg auf 28 mg werden im ersten Jahr der Umstellung maximal 1 Packung SPINRAZA à 50 mg und 2 Packungen à 28 mg eingesetzt.

Alle mit SPINRAZA behandelten Patienten werden vom behandelnden Facharzt für Neurologie im spezialisierten Zentrum regelmässig nach den Beurteilungsparametern bzw. nach dem Ansprechen auf das Präparat untersucht, dabei werden dem Alter und motorischen Fähigkeiten entsprechend Assessments durchgeführt. Je nach Krankheitsstadium werden der 6MWT, der HFMSE, der RULM, der HFMS, der CHOP-INTEND und die Lungenfunktion (VC, FEV1) erfasst.

Die Untersuchungen erfolgen bei Behandlungsbeginn und danach in der Regel alle 4 Monate bzw. vor jeder intrathekalen Anwendung durch Lumbalpunktion zur Applikation des Arzneimittels. Ein spezifischer Antrag für Verlängerung der Behandlung nach 12 Monaten ist vom behandelnden Arzt zu erstellen und dem Vertrauensarzt des Krankenversicherers erneut vorzulegen.
Die Zustimmung des Patienten vorausgesetzt, sind die erforderlichen Daten laufend im Schweizer Register für neuromuskuläre Erkrankungen Swiss-Reg-NMD (https://www.swiss-reg-nmd.ch/) zu erfassen.

Kriterien für die Vergütung bei Patienten bis zum vollendeten 20. Lebensjahr (Vergütung durch die IV)
Nach Kostengutsprache durch die IV-Stelle nach vorgängiger Konsultation des regionalärztlichen Dienstes (RAD). Ein spezifischer Antrag für Verlängerung der Behandlung nach 12 Monaten ist vom behandelnden Arzt zu erstellen und der IV-Stelle erneut vorzulegen.
Zur Behandlung der 5q-assoziierten spinalen Muskelatrophie (SMA) bei pädiatrischen Patienten mit Diagnosestellung vor dem 20. Geburtstag.

Dokumentierung von homozygoter Deletion, homozygoter Mutation oder komplexer Heterozygotie (z.B. Deletion von SMN1 exon 7 Allel 1 und Mutation von SMN1 Allel 2) mit mindestens 2 Kopien des SMN2 Gens.

Bei präsymptomatischen Patienten:
• SMN2-Kopien ≥ 2.
Bei SMA-Typ I (infantile Form):
• SMN2-Kopien ≥ 2.
• Beginn der Symptome und der klinischen Zeichen ≤ 6 Monate (180 Tage).
Bei SMA mit späterem Krankheitsbeginn (Typ II und III):
• SMN2-Kopien ≥ 2.
• Beginn der Symptome > 6 Monaten.

Ausgeschlossen sind:
• SMA-Typ 0 und IV sowie alle spinalen und neuralen Muskelatrophien, die nicht auf eine Gendeletion oder -mutation auf Chromosom 5q zurückzuführen sind;
• Patienten, bei welchen eine intrathekale Anwendung durch Lumbalpunktion wegen Gesundheitsgefährdung oder technischer Schwierigkeiten (z.B. Status nach Wirbelsäulenversteifung) nicht möglich ist;
• SPINRAZA darf nicht nach oder zusammen mit einer für SMA spezifischen Gentherapie angewendet werden. SPINRAZA darf nicht zusammen mit einer anderen auf die Expression der SMN-Proteine einwirkenden medikamentösen Behandlung der spinalen Muskelatrophie (SMA) verabreicht werden.

Die Therapie ist abzubrechen bei:
• Gesamtverschlechterung der motorischen Funktion, bestätigt durch 2 aufeinanderfolgende Messungen, ohne alternative Begründung für die Verschlechterungen:
- Reduktion von mehr als 2 auf der Skala für horizontales Treten oder 1 auf anderen HINE-Scores ohne freiwilligen Griff;
- Rückgang von mehr als 4 Punkten auf der der Children's Hospital of Philadelphia Infant Test of Neuromuscular Disorders scale (CHOP-INTEND);
- Rückgang von mehr als 3 Punkten auf der Revised Hammersmith-Skala (HFMSE).
• Dauerbeatmung (16 oder mehr Stunden pro Tag an 21 aufeinander folgenden Tagen, wenn keine akute reversible Infektion vorliegt) oder Notwendigkeit einer permanenten Tracheostomie bei gleichzeitiger Verschlechterung der motorischen Funktionen;
• Nichteinhaltung des Behandlungsplans

Die Zulassungsinhaberin Biogen Switzerland AG erstattet der Invalidenversicherung, auf deren erste Aufforderung hin, für jede bezogene Packung SPINRAZA einen festgelegten Anteil des Fabrikabgabepreises zurück. Die Zulassungsinhaberin gibt der Invalidenversicherung die jeweilige Höhe der Rückerstattungen bekannt. Die Mehrwertsteuer kann nicht zusätzlich zurückgefordert werden. Die Aufforderung zur Rückerstattung soll ab dem Zeitpunkt der Verabreichung erfolgen.

Kriterien für die Vergütung bei Patienten ab dem 21. Lebensjahr (Vergütung durch die OKP)
Zur Behandlung der 5q-assoziierten spinalen Muskelatrophie (SMA) mit späterem Krankheitsbeginn (Typ II und III) nach Kostengutsprache durch den Krankenversicherer mit vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes.
Patienten mit Dokumentierung von homozygoter Deletion, homozygoter Mutation oder komplexer Heterozygotie (z.B. Deletion von SMN1 exon 7 Allel 1 und Mutation von SMN1 Allel 2) mit mindestens 2 Kopien des SMN2 Gens.

Bei SMA mit späterem Krankheitsbeginn (Typ II und III):
• SMN2-Kopien ≥ 2.
• Beginn der Symptome > 6 Monaten.

Ausgeschlossen sind:
• Patienten mit SMA-Typ 0 und IV sowie alle spinalen und neuralen Muskelatrophien, die nicht auf eine Gendeletion oder -mutation auf Chromosom 5q zurückzuführen sind;
• Patienten, bei welchen eine intrathekale Applikation durch Lumbalpunktion wegen Gesundheitsgefährdung oder technischer Schwierigkeiten auch mit Ultraschall (oder einer anderen Bildgebungstechnik) nicht möglich ist;
• Patienten, die eine Dauerbeatmung (16 oder mehr Stunden pro Tag an 21 aufeinander folgenden Tagen, wenn keine akute reversible Infektion vorliegt) oder die Notwendigkeit einer permanenten Tracheostomie haben (ausgenommen sind Patienten, die bereits vor dem 21. Lebensjahr mit der Therapie begonnen haben und von der IV übertreten);
• SPINRAZA darf nicht nach oder zusammen mit einer für SMA spezifischen Gentherapie angewendet werden. SPINRAZA darf nicht zusammen mit einer anderen auf die Expression der SMN-Proteine einwirkenden medikamentösen Behandlung der spinalen Muskelatrophie (SMA) verabreicht werden.

Die Therapie ist abzubrechen bei:
• Patienten, die unter der Therapie mit SPINRAZA neu eine Dauerbeatmung benötigen (16 oder mehr Stunden pro Tag an 21 aufeinander folgenden Tagen, wenn keine akute reversible Infektion vorliegt) oder die unter der Therapie mit SPINRAZA die Notwendigkeit einer permanenten Tracheostomie haben, bei gleichzeitiger Verschlechterung der motorischen Funktionen gemäss einem der unten genannten motorischen Scores;
• Gesamtverschlechterung der motorischen Funktion in 2 unterschiedlichen motorischen Scores (Ausnahme CHOP-INTEND als einziges Kriterium bei schwer beeinträchtigten Patienten), bestätigt durch 2 aufeinanderfolgende Messungen, ohne alternative Begründung für die Verschlechterungen:
- Gehfähige Patienten: 6MWT (Reduktion von > 10% gegenüber Messung Zeitpunkt Therapiestart mit SPINRAZA) und HFMSE (>3 Punkte)
- Nicht gehfähige Patienten: RULM und HFMS (je >3 Punkte)
- Schwer beeinträchtigte Patienten: CHOP-INTEND (>4 Punkte)
• Nichteinhaltung des Behandlungsplans.

Die Zulassungsinhaberin Biogen Switzerland AG erstattet dem Krankenversicherer, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt des Bezugs versichert war, auf dessen erste Aufforderung hin für jede bezogene Packung SPINRAZA einen festgelegten Anteil des Fabrikabgabepreises zurück. Für Patienten, deren Behandlung mit SPINRAZA nach dem vollendeten 20. Altersjahr neu begonnen wird, erfolgt eine zusätzliche Rückerstattung an den Krankenversicherer im Rahmen dieser Neueinstellung. Die Zulassungsinhaberin gibt dem Krankenversicherer die jeweilige Höhe der Rückerstattungen bekannt. Die Mehrwertsteuer kann nicht zusätzlich zurückgefordert werden. Die Aufforderung zur Rückerstattung soll ab dem Zeitpunkt der Verabreichung erfolgen.

FAQ

Spinrazaはスイスの健康保険で補償されますか?

はい。ただし条件付きです。Spinrazaは制限付きでスペシャリティリストに掲載されています。基本保険は、制限文の条件を満たす場合に限り償還し、場合によっては保険者による費用承認後にのみ償還します。

スイスにおけるSpinrazaの価格はいくらですか?

公定価格はFOPHが設定する最高価格で、Spinrazaの場合、1包装あたりCHF 72'153.05からCHF 140'068.90までです。製造所出荷価格はCHF 70'024.60からCHF 136'219.41までです。薬局はこれを超えて請求することはできませんが、より安く請求することはできます。

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