Vergütet mit LimitationOriginalpräparatATC D11AH09

Opzelura

Opzelura ist ein Originalpräparat von Incyte Biosciences International Sàrl und steht in der Spezialitätenliste des BAG. Damit vergütet die obligatorische Krankenpflegeversicherung das Medikament im Rahmen der zugelassenen Indikation. Der Publikumspreis liegt je nach Packung zwischen CHF 768.15 und CHF 768.15, der Selbstbehalt beträgt 10 Prozent.

Stammdaten

Zulassungsinhaberin
Incyte Biosciences International Sàrl
ATC-Code
D11AH09
IT-Gruppe
10.99 Varia
Wirkstoffe
Ruxolitinibum
Präparate-Typ
Originalpräparat
In der SL seit
01.06.2025
Letzte Preisänderung
01.08.2026
Selbstbehalt
10%

Preise pro Packung

Der Fabrikabgabepreis (FAP) ist der Preis der Zulassungsinhaberin, der Publikumspreis (PP) enthält zusätzlich den Vertriebsanteil und die Mehrwertsteuer. Beide Werte sind BAG-Höchstpreise: teurer darf nicht abgerechnet werden.

Opzelura Preistabelle Stand 17.09.2026
Darreichungs­formPackungs­grösseFabrik­abgabe­preisPublikums­preisGültig abKat.GTIN
Creme 15 mg/gTb 100 gCHF 691.19CHF 768.1501.08.2026B7680694430012
Creme 15 mg/g laminierte TubeTb 100 gCHF 691.19CHF 768.1501.08.2026B7680694430029

Limitation

Dieses Präparat wird nur unter den folgenden Bedingungen vergütet. Der Text ist der verbindliche Wortlaut des BAG; ausserhalb dieser Bedingungen zahlt die Grundversicherung nicht.

Wortlaut BAGIndikation 21819.01Gültig ab 01.08.2026

Vitiligo Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren

OPZELURA wird vergütet zur Behandlung der nicht-segmentalen Vitiligo mit Gesichtsbeteiligung bei Erwachsenen und Jugendlichen ab 12 Jahren unter folgenden Voraussetzungen:

- es liegt eine signifikante psychosoziale Krankheitslast durch die Vitiligo vor, die mittels eines geeigneten, validierten Fragebogens erhoben wurde

  UND

- nicht-medikamentöse Massnahmen (wie Make-up) wurden versucht und haben keine Linderung der psychosozialen Krankheitslast erreicht oder wurden nicht gut vertragen

UND

- eine topische medikamentöse Therapie während mindestens 6 Monaten mit anderen immunsupprimierenden Substanzen, ergänzt durch eine Phototherapie, sofern indiziert, hat keine ausreichende Wirkung gezeigt, wurde nicht vertragen oder ist kontraindiziert.

 

Die Therapie bedarf der Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes. Die Kostengutsprache hat eine Fotodokumentation der Krankheitsareale zur Ermittlung der Krankheitslast, durchgeführt durch den Leistungserbringer, zu enthalten. Die betroffenen Areale müssen bei Therapiebeginn ≥ 0.5% der Gesamt-Körperoberfläche im Gesicht ausmachen. Der Befallgrad der Vitiligo muss mittels dem Vitiligo Area Scoring Index (VASI) erhoben werden, und die Werte müssen bei Therapiebeginn im F-VASI ≥ 0.5 betragen. 

 

Die Diagnosestellung, die Verordnung und die Verlaufskontrolle von OPZELURA in der Indikation Vitiligo erfolgen ausschliesslich durch einen Facharzt in Dermatologie oder Allergologie und klinische Immunologie.

Die Erstverschreibung muss ein ausführliches Aufklärungsgespräch mit der Patientin/dem Patienten beinhalten, worin Nutzen und Risiken der Therapie ausführlich dargelegt werden, insbesondere die Abhängigkeit des Therapieeffekts von einer guten und langfristigen Therapietreue. Auf die Möglichkeit einer ergänzenden Psychotherapie bei depressiven oder sonstigen schweren psychischen Symptomen durch die Vitiligo soll explizit hingewiesen werden. Eine entsprechende Dokumentation ist auf Anfrage des Leistungsträgers vorzulegen.

 

Die Anzahl der erstattungsfähigen Packungen beträgt maximal vier Tuben à 100 g pro Jahr pro Patient/in. Die Anwendung darf nur an von Vitiligo betroffenen Arealen und auf maximal 10% der Körperoberfläche gleichzeitig erfolgen. Nach Erreichen einer zufriedenstellenden Repigmentierung soll die Behandlung unterbrochen werden.

OPZELURA wird nicht in Kombination mit anderen topischen oder systemischen immunmodulierenden Arzneimitteln (inkl. JAK-Inhibitoren) vergütet.

 

Nach 52 Wochen ununterbrochener Therapie der Vitiligo mit OPZELURA ist eine erneute Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes einzuholen. Der Antrag muss eine aktualisierte Fotodokumentation enthalten. Falls nach 52 Wochen Behandlung mit OPZELURA kein therapeutischer Erfolg eingetreten ist, d.h. weniger als 25% Repigmentierung der behandelten Bereiche, ist die Behandlung abzubrechen.

 

Die Incyte Biosciences International Sàrl erstattet dem Krankenversicherer, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt des Bezugs versichert war, auf dessen erste Aufforderung hin für die bezogenen Tuben OPZELURA einen festgelegten Anteil des Fabrikabgabepreises zurück. Die Zulassungsinhaberin gibt dem Krankenversicherer die Höhe der Rückerstattung bekannt. Die Mehrwertsteuer kann nicht zusätzlich zu diesem Anteil des Fabrikabgabepreises zurückgefordert werden. Die Aufforderung zur Rückerstattung soll ab dem Zeitpunkt der Verabreichung erfolgen.

Es werden maximal vier Tuben à 100 g pro Jahr pro Patient/in vergütet.

 

Der Indikationscode dieser Limitierung ist an den Krankenversicherer zu übermitteln.

FAQ

Wird Opzelura von der Krankenkasse bezahlt?

Ja, aber nur unter Bedingungen. Opzelura steht mit einer Limitation in der Spezialitätenliste: die Grundversicherung vergütet es nur, wenn die im Limitationstext genannten Voraussetzungen erfüllt sind, teils erst nach Kostengutsprache des Versicherers.

Was kostet Opzelura in der Schweiz?

Der Publikumspreis ist der vom BAG festgesetzte Höchstpreis und beträgt für Opzelura zwischen CHF 768.15 und CHF 768.15 je Packung. Der Fabrikabgabepreis liegt zwischen CHF 691.19 und CHF 691.19. Apotheken dürfen nicht mehr, aber weniger verlangen.

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