Opzelura
Opzelura is an originator product from Incyte Biosciences International Sàrl and is listed on the FOPH Specialities List. Swiss mandatory health insurance therefore reimburses it within the authorised indication. The public price ranges from CHF 768.15 to CHF 768.15 depending on the pack; the patient co-payment is 10 per cent plus the deductible.
Core data
- Authorisation holder
- Incyte Biosciences International Sàrl
- ATC code
- D11AH09
- IT group
- 10.99 Varia
- Active substances
- Ruxolitinibum
- Preparation type
- Originator product
- On the SL since
- 01/06/2025
- Last price change
- 01/08/2026
- Co-payment
- 10%
Prices per pack
The ex-factory price is the authorisation holder's price; the public price adds the distribution share and VAT. Both are FOPH maximum prices: nothing above them may be charged.
| Dosage form | Pack size | Ex-factory price | Public price | Valid from | Cat. | GTIN |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Creme 15 mg/g | Tb 100 g | CHF 691.19 | CHF 768.15 | 01/08/2026 | B | 7680694430012 |
| Creme 15 mg/g laminierte Tube | Tb 100 g | CHF 691.19 | CHF 768.15 | 01/08/2026 | B | 7680694430029 |
Limitation
This preparation is reimbursed only under the conditions below. The text is the binding FOPH wording; outside those conditions basic insurance does not pay.
The FOPH publishes limitation texts in German, French and Italian only. The German wording is reproduced verbatim below.
Vitiligo Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren
OPZELURA wird vergütet zur Behandlung der nicht-segmentalen Vitiligo mit Gesichtsbeteiligung bei Erwachsenen und Jugendlichen ab 12 Jahren unter folgenden Voraussetzungen:
- es liegt eine signifikante psychosoziale Krankheitslast durch die Vitiligo vor, die mittels eines geeigneten, validierten Fragebogens erhoben wurde
UND
- nicht-medikamentöse Massnahmen (wie Make-up) wurden versucht und haben keine Linderung der psychosozialen Krankheitslast erreicht oder wurden nicht gut vertragen
UND
- eine topische medikamentöse Therapie während mindestens 6 Monaten mit anderen immunsupprimierenden Substanzen, ergänzt durch eine Phototherapie, sofern indiziert, hat keine ausreichende Wirkung gezeigt, wurde nicht vertragen oder ist kontraindiziert.
Die Therapie bedarf der Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes. Die Kostengutsprache hat eine Fotodokumentation der Krankheitsareale zur Ermittlung der Krankheitslast, durchgeführt durch den Leistungserbringer, zu enthalten. Die betroffenen Areale müssen bei Therapiebeginn ≥ 0.5% der Gesamt-Körperoberfläche im Gesicht ausmachen. Der Befallgrad der Vitiligo muss mittels dem Vitiligo Area Scoring Index (VASI) erhoben werden, und die Werte müssen bei Therapiebeginn im F-VASI ≥ 0.5 betragen.
Die Diagnosestellung, die Verordnung und die Verlaufskontrolle von OPZELURA in der Indikation Vitiligo erfolgen ausschliesslich durch einen Facharzt in Dermatologie oder Allergologie und klinische Immunologie.
Die Erstverschreibung muss ein ausführliches Aufklärungsgespräch mit der Patientin/dem Patienten beinhalten, worin Nutzen und Risiken der Therapie ausführlich dargelegt werden, insbesondere die Abhängigkeit des Therapieeffekts von einer guten und langfristigen Therapietreue. Auf die Möglichkeit einer ergänzenden Psychotherapie bei depressiven oder sonstigen schweren psychischen Symptomen durch die Vitiligo soll explizit hingewiesen werden. Eine entsprechende Dokumentation ist auf Anfrage des Leistungsträgers vorzulegen.
Die Anzahl der erstattungsfähigen Packungen beträgt maximal vier Tuben à 100 g pro Jahr pro Patient/in. Die Anwendung darf nur an von Vitiligo betroffenen Arealen und auf maximal 10% der Körperoberfläche gleichzeitig erfolgen. Nach Erreichen einer zufriedenstellenden Repigmentierung soll die Behandlung unterbrochen werden.
OPZELURA wird nicht in Kombination mit anderen topischen oder systemischen immunmodulierenden Arzneimitteln (inkl. JAK-Inhibitoren) vergütet.
Nach 52 Wochen ununterbrochener Therapie der Vitiligo mit OPZELURA ist eine erneute Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes einzuholen. Der Antrag muss eine aktualisierte Fotodokumentation enthalten. Falls nach 52 Wochen Behandlung mit OPZELURA kein therapeutischer Erfolg eingetreten ist, d.h. weniger als 25% Repigmentierung der behandelten Bereiche, ist die Behandlung abzubrechen.
Die Incyte Biosciences International Sàrl erstattet dem Krankenversicherer, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt des Bezugs versichert war, auf dessen erste Aufforderung hin für die bezogenen Tuben OPZELURA einen festgelegten Anteil des Fabrikabgabepreises zurück. Die Zulassungsinhaberin gibt dem Krankenversicherer die Höhe der Rückerstattung bekannt. Die Mehrwertsteuer kann nicht zusätzlich zu diesem Anteil des Fabrikabgabepreises zurückgefordert werden. Die Aufforderung zur Rückerstattung soll ab dem Zeitpunkt der Verabreichung erfolgen.
Es werden maximal vier Tuben à 100 g pro Jahr pro Patient/in vergütet.
Der Indikationscode dieser Limitierung ist an den Krankenversicherer zu übermitteln.
FAQ
Is Opzelura covered by Swiss health insurance?
Yes, but only under conditions. Opzelura is on the Specialities List with a limitation: basic insurance reimburses it only when the conditions in the limitation text are met, in some cases only after the insurer has granted cost approval.
What does Opzelura cost in Switzerland?
The public price is the maximum price set by the FOPH and for Opzelura ranges from CHF 768.15 to CHF 768.15 per pack. The ex-factory price ranges from CHF 691.19 to CHF 691.19. Pharmacies may not charge more, but may charge less.
Market access
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