附限制条件报销原研药产品ATC N07XX12
Onpattro
Onpattro 是 Alnylam Switzerland GmbH 的原研产品,已列入 FOPH 特殊药品目录。因此,瑞士法定医疗保险在获准适应症范围内对其予以报销。根据包装不同,公共价格为 CHF 8'466.00 至 CHF 8'466.00;患者需支付 10% 的共付额,另加免赔额。
核心数据
- 上市许可持有人
- Alnylam Switzerland GmbH
- ATC代码
- N07XX12
- IT组
- 01.99 Varia
- 活性成分
- Patisiranum
- 制剂类型
- 原研药产品
- 列入 SL 的日期
- 2020/12/01
- 最近价格变更
- 2024/02/01
- 自付比例
- 10%
每包装价格
出厂价是上市许可持有人的价格;公共价格在此基础上加上配送份额和增值税。两者均为 FOPH 最高价格:不得收取高于该价格的费用。
| 剂型 | 包装规格 | 出厂价 | 公共价格 | 生效日期 | 类别 | GTIN |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Inf Konz 10 mg/5ml | Durchstf 5 ml | CHF 7'951.47 | CHF 8'466.00 | 2024/02/01 | B | 7680673040010 |
限制
该制剂仅在以下条件下报销。以下文字是具有约束力的 FOPH 表述;不符合这些条件时,基本保险不予支付。
FOPH 仅以德语、法语和意大利语公布限制文本。以下逐字转载德语表述。
Zur Monotherapie von symptomatischen hATTR-Patienten (PND Score ≥ I und ≤IIIb oder FAP >0 und ≤2) mit vererbter, pathogener TTR-Mutation (hATTR Amyloidose) und primär polyneuropathischer Manifestation (Polyneuropathie Stadien 1 und 2, NIS zwischen 5 und 130) mit bestätigtem Krankheitsbeginn. Es sind obligat anderweitige Ursachen für eine periphere Neuropathie wie ein Diabetes mellitus oder Vitamin-B12-Mangel abzuklären. Wenn solche vorliegen, muss nachgewiesen werden, dass es trotz adäquater Behandlung der anderweitigen Polyneuropathie-Ursachen zu einer weiteren Progression der Polyneuropathie gekommen ist.
Vor Therapiebeginn:
Bevor die Therapie in einem Referenzzentrum für Amyloidose (Universitätsspital Zürich, Centre Hospitalier Universitaire Vaudois) eingeleitet werden kann, ist der Patient über die Vergütungskriterien (inkl. Therapieabbruchkriterien) schriftlich aufzuklären.
Vor Therapiebeginn muss durch ein Referenzzentrum für Amyloidose eine Kostengutsprache des Krankenversicherers nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes eingeholt werden. Eine Kostengutsprache kann vom Krankenversicherer nur erteilt werden, wenn der/die behandelnde Neurologe/Neurologin (bei erstmaligem Gesuch um Kostenübernahme: Neurologe/Neurologin eines Referenzzentrums, bei nachfolgenden Gesuchen um weiterführende Kostenübernahme: Neurologe/Neurologin eines neuromuskulären Zentrums in Kooperation mit einem Referenzzentrum bzw. Neurologe/Neurologin eines Referenzzentrums) während der Therapie die vergütungsrelevanten Daten im bestehenden Register des Referenzzentrums kontinuierlich erfasst bzw. erfassen lässt und die Erfassung gegenüber dem Vertrauensarzt im Rahmen des Gesuches um Kostenübernahme bestätigt. Auf Anfrage müssen die Daten, gestützt auf welche über eine Therapiefortführung oder einen Therapieabbruch entschieden werden muss, dem Vertrauensarzt zugestellt werden. Sofern ein Patient keine Einwilligung zur Erfassung seiner Daten in das bestehende Register gibt, muss dies ausgewiesen werden.
Der Behandlungsbeginn hat in einem Referenzzentrum für Amyloidose (Universitätsspital Zürich, Centre Hospitalier Universitaire Vaudois) zu erfolgen.
Die Therapie der symptomatischen hATTR-Patienten mit Karnofsky Performance Status ≥ 60% mit primär polyneuropathischer Manifestation kann begonnen werden, wenn der NIS ≥ 5 und der PND Score zwischen ≥ I und ≤IIIb liegt und der Patient nicht an einer Herzinsuffizienz der NYHA Klasse III oder IV leidet und eine Lebenserwartung von mindestens 2 Jahren hat.
Therapiefortführung:
Die Fortführung der Therapie kann auch in einem Neuromuskulären Zentrum erfolgen, das sich dem Schweizerischen Amyloidosenetzwerk angeschlossen hat und mit einem der Referenzzentren kooperiert. Zusätzlich kann die Fortführung der Therapie durch geschultes Gesundheitspersonal mit Erfahrung in intravenösen Verabreichungen, welches mit dem Schweizer Amyloidosenetzwerk und mit einem der Referenzzentren kooperiert, erfolgen.
Bei Durchführung einer Heimanwendung durch einen spezifischen Anbieter, werden die Kosten im Zusammenhang mit der Verabreichung von ONPATTRO bei Heimanwendung von Alnylam Switzerland GmbH übernommen. Alnylam Switzerland GmbH informiert die Referenzzentren für Amyloidose (Universitätsspital Zürich, Centre Hospitalier Universitaire Vaudois) über den betreffenden Anbieter bei Heimanwendung und die Kostenübernahme seitens Alnylam Switzerland GmbH.
Es sollten mindestens jährliche Evaluationen in einem Referenzzentrum erfolgen.
Patienten, bei denen die Fortführung der Therapie ausserhalb eines Neuromuskulären Zentrum erfolgt, haben 4 mal jährlich einen Kontrolltermin wahrzunehmen in einem Neuromuskulären Zentrum, das sich dem Schweizerischen Amyloidosenetzwerk angeschlossen hat und mit einem der Referenzzentren kooperiert. Diese Kontrolltermine sind durch die Zentren nachweislich zu dokumentieren.
Die Therapie kann fortgeführt werden, wenn nach 1 Jahr ein Ansprechen festgestellt werden konnte und folgende Kriterien erfüllt sind:
  o NIS-Zunahme ≤ 10 Punkte
  o Keine Zunahme im PND Score.
Bei Langzeitbehandlung kann die Therapie mit Onpattro fortgeführt werden unter der Bedingung, dass die NIS-Zunahme ≤ 10 Punkte pro Jahr beträgt und der PND Score nicht mehr als eine Stufe (eine Zunahme von PND IIIa zu PND IIIb entspricht einer Stufe) innerhalb von 12 Monaten angestiegen ist.
Ab Erreichen eines PND Score IV wird die Therapie mit ONPATTRO nicht mehr vergütet.
Alle 6 Monate ist die Krankheitsaktivität und der Therapieeffekt in einem Referenzzentrum oder einem neuromuskulären Zentrum zu evaluieren.
Therapieabbruch:
Die Therapie wird nicht mehr vergütet, wenn
- eine Progression unter Therapie mit Onpattro auftritt, die mit einer NIS-Zunahme von > 10 Punkten und einer Zunahme im PND Score sowie einer Verschlechterung in mindestens 2 der folgenden Parameter innerhalb von 12 Monaten einhergeht:
  o Composite Score ENMG > 50% Abnahme pro Jahr der Amplitude im Vergleich zu Baseline (Composite Score motor + sensory), ESC (Sum Score Füsse und Hände) > 25% Abnahme
  o 6-Minuten-Gehtest (klinisch relevante Verringerung der Gehdistanz)
  o Unbeabsichtigter Gewichtsverlust
  o Zunahme der gastrointestinalen Beschwerden (z.B. von Konstipation / Diarrhoe 3x/Woche oder von Konstipation / Diarrhoe > 2x/Woche auf Konstipation / Diarrhoe jeden Tag) nach Ausschluss anderer Ursachen
  o Harnwegsprobleme (Zunahme von Harnverhalt bis permanente Harninkontinenz) nach Ausschluss anderer Ursachen
  o Klinisch relevante Verschlechterung der Lebensqualität (z.B. anhand des Norfolk QoL-DN Fragebogens)
- der Patient eine Herzinsuffizienz der NYHA Klasse III oder IV trotz optimaler Herzinsuffizienztherapie entwickelt.
hATTR-Patienten mit primär kardiomyopathischer Manifestation und Patienten mit Wildtyp Form (ohne Mutation im TTR-Gen) sind von der Vergütung einer Therapie mit Onpattro ausgeschlossen.
Falls eine Therapie mit ONPATTRO oder mit einem anderen Oligonukleotid oder siRNA infolge unzureichender Wirksamkeit (siehe obengenannte Therapieabbruchkriterien) abgebrochen werden musste, werden sämtliche weitere Behandlungsversuche mit ONPATTRO oder mit einem anderen Oligonukleotid oder siRNA nicht mehr erstattet.
Die Zulassungsinhaberin Alnylam Switzerland GmbH erstattet nach Aufforderung durch denjenigen Krankenversicherer, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt des Bezugs versichert war, für jede bezogene Packung Onpattro einen festgelegten Betrag des Fabrikabgabepreises zurück. Sie gibt dem Krankenversicherer den entsprechenden Betrag bekannt, der bezogen auf den Fabrikabgabepreis pro Durchstechflasche zurückerstattet wird. Die Mehrwertsteuer kann nicht zusätzlich zu diesem Anteil des Fabrikabgabepreises zurückgefordert werden. Die Aufforderung zur Rückerstattung soll ab dem Zeitpunkt der Verabreichung erfolgen.
Darüber hinaus erstattet die Zulassungsinhaberin dem Krankenversicherer, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt des Bezugs versichert war, den vollen Betrag in Höhe des Fabrikabgabepreises für diejenige Anzahl Durchstechflaschen zurück, die eine festgelegte Anzahl Durchstechflaschen pro Kalenderjahr pro Patient übersteigt.
Sie gibt dem Krankenversicherer den Schwellenwert für die Anzahl Durchstechflaschen pro Patient pro Kalenderjahr bekannt, ab dem die Zulassungsinhaberin den Fabrikabgabepreis pro Durchstechflasche zurückerstattet. Die Mehrwertsteuer kann nicht zusätzlich zu diesem Betrag (Basis Fabrikabgabepreis) zurückgefordert werden. Die Rückerstattung für die Anzahl Durchstechflaschen, die den Schwellenwert pro Kalenderjahr übersteigen, soll rückwirkend pro Kalenderjahr (mit Stichdatum 31. Dezember) und falls erforderlich pro rata (erstes Therapiejahr, Therapieabbruchjahr) erfolgen.
Vor Therapiebeginn:
Bevor die Therapie in einem Referenzzentrum für Amyloidose (Universitätsspital Zürich, Centre Hospitalier Universitaire Vaudois) eingeleitet werden kann, ist der Patient über die Vergütungskriterien (inkl. Therapieabbruchkriterien) schriftlich aufzuklären.
Vor Therapiebeginn muss durch ein Referenzzentrum für Amyloidose eine Kostengutsprache des Krankenversicherers nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes eingeholt werden. Eine Kostengutsprache kann vom Krankenversicherer nur erteilt werden, wenn der/die behandelnde Neurologe/Neurologin (bei erstmaligem Gesuch um Kostenübernahme: Neurologe/Neurologin eines Referenzzentrums, bei nachfolgenden Gesuchen um weiterführende Kostenübernahme: Neurologe/Neurologin eines neuromuskulären Zentrums in Kooperation mit einem Referenzzentrum bzw. Neurologe/Neurologin eines Referenzzentrums) während der Therapie die vergütungsrelevanten Daten im bestehenden Register des Referenzzentrums kontinuierlich erfasst bzw. erfassen lässt und die Erfassung gegenüber dem Vertrauensarzt im Rahmen des Gesuches um Kostenübernahme bestätigt. Auf Anfrage müssen die Daten, gestützt auf welche über eine Therapiefortführung oder einen Therapieabbruch entschieden werden muss, dem Vertrauensarzt zugestellt werden. Sofern ein Patient keine Einwilligung zur Erfassung seiner Daten in das bestehende Register gibt, muss dies ausgewiesen werden.
Der Behandlungsbeginn hat in einem Referenzzentrum für Amyloidose (Universitätsspital Zürich, Centre Hospitalier Universitaire Vaudois) zu erfolgen.
Die Therapie der symptomatischen hATTR-Patienten mit Karnofsky Performance Status ≥ 60% mit primär polyneuropathischer Manifestation kann begonnen werden, wenn der NIS ≥ 5 und der PND Score zwischen ≥ I und ≤IIIb liegt und der Patient nicht an einer Herzinsuffizienz der NYHA Klasse III oder IV leidet und eine Lebenserwartung von mindestens 2 Jahren hat.
Therapiefortführung:
Die Fortführung der Therapie kann auch in einem Neuromuskulären Zentrum erfolgen, das sich dem Schweizerischen Amyloidosenetzwerk angeschlossen hat und mit einem der Referenzzentren kooperiert. Zusätzlich kann die Fortführung der Therapie durch geschultes Gesundheitspersonal mit Erfahrung in intravenösen Verabreichungen, welches mit dem Schweizer Amyloidosenetzwerk und mit einem der Referenzzentren kooperiert, erfolgen.
Bei Durchführung einer Heimanwendung durch einen spezifischen Anbieter, werden die Kosten im Zusammenhang mit der Verabreichung von ONPATTRO bei Heimanwendung von Alnylam Switzerland GmbH übernommen. Alnylam Switzerland GmbH informiert die Referenzzentren für Amyloidose (Universitätsspital Zürich, Centre Hospitalier Universitaire Vaudois) über den betreffenden Anbieter bei Heimanwendung und die Kostenübernahme seitens Alnylam Switzerland GmbH.
Es sollten mindestens jährliche Evaluationen in einem Referenzzentrum erfolgen.
Patienten, bei denen die Fortführung der Therapie ausserhalb eines Neuromuskulären Zentrum erfolgt, haben 4 mal jährlich einen Kontrolltermin wahrzunehmen in einem Neuromuskulären Zentrum, das sich dem Schweizerischen Amyloidosenetzwerk angeschlossen hat und mit einem der Referenzzentren kooperiert. Diese Kontrolltermine sind durch die Zentren nachweislich zu dokumentieren.
Die Therapie kann fortgeführt werden, wenn nach 1 Jahr ein Ansprechen festgestellt werden konnte und folgende Kriterien erfüllt sind:
  o NIS-Zunahme ≤ 10 Punkte
  o Keine Zunahme im PND Score.
Bei Langzeitbehandlung kann die Therapie mit Onpattro fortgeführt werden unter der Bedingung, dass die NIS-Zunahme ≤ 10 Punkte pro Jahr beträgt und der PND Score nicht mehr als eine Stufe (eine Zunahme von PND IIIa zu PND IIIb entspricht einer Stufe) innerhalb von 12 Monaten angestiegen ist.
Ab Erreichen eines PND Score IV wird die Therapie mit ONPATTRO nicht mehr vergütet.
Alle 6 Monate ist die Krankheitsaktivität und der Therapieeffekt in einem Referenzzentrum oder einem neuromuskulären Zentrum zu evaluieren.
Therapieabbruch:
Die Therapie wird nicht mehr vergütet, wenn
- eine Progression unter Therapie mit Onpattro auftritt, die mit einer NIS-Zunahme von > 10 Punkten und einer Zunahme im PND Score sowie einer Verschlechterung in mindestens 2 der folgenden Parameter innerhalb von 12 Monaten einhergeht:
  o Composite Score ENMG > 50% Abnahme pro Jahr der Amplitude im Vergleich zu Baseline (Composite Score motor + sensory), ESC (Sum Score Füsse und Hände) > 25% Abnahme
  o 6-Minuten-Gehtest (klinisch relevante Verringerung der Gehdistanz)
  o Unbeabsichtigter Gewichtsverlust
  o Zunahme der gastrointestinalen Beschwerden (z.B. von Konstipation / Diarrhoe 3x/Woche oder von Konstipation / Diarrhoe > 2x/Woche auf Konstipation / Diarrhoe jeden Tag) nach Ausschluss anderer Ursachen
  o Harnwegsprobleme (Zunahme von Harnverhalt bis permanente Harninkontinenz) nach Ausschluss anderer Ursachen
  o Klinisch relevante Verschlechterung der Lebensqualität (z.B. anhand des Norfolk QoL-DN Fragebogens)
- der Patient eine Herzinsuffizienz der NYHA Klasse III oder IV trotz optimaler Herzinsuffizienztherapie entwickelt.
hATTR-Patienten mit primär kardiomyopathischer Manifestation und Patienten mit Wildtyp Form (ohne Mutation im TTR-Gen) sind von der Vergütung einer Therapie mit Onpattro ausgeschlossen.
Falls eine Therapie mit ONPATTRO oder mit einem anderen Oligonukleotid oder siRNA infolge unzureichender Wirksamkeit (siehe obengenannte Therapieabbruchkriterien) abgebrochen werden musste, werden sämtliche weitere Behandlungsversuche mit ONPATTRO oder mit einem anderen Oligonukleotid oder siRNA nicht mehr erstattet.
Die Zulassungsinhaberin Alnylam Switzerland GmbH erstattet nach Aufforderung durch denjenigen Krankenversicherer, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt des Bezugs versichert war, für jede bezogene Packung Onpattro einen festgelegten Betrag des Fabrikabgabepreises zurück. Sie gibt dem Krankenversicherer den entsprechenden Betrag bekannt, der bezogen auf den Fabrikabgabepreis pro Durchstechflasche zurückerstattet wird. Die Mehrwertsteuer kann nicht zusätzlich zu diesem Anteil des Fabrikabgabepreises zurückgefordert werden. Die Aufforderung zur Rückerstattung soll ab dem Zeitpunkt der Verabreichung erfolgen.
Darüber hinaus erstattet die Zulassungsinhaberin dem Krankenversicherer, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt des Bezugs versichert war, den vollen Betrag in Höhe des Fabrikabgabepreises für diejenige Anzahl Durchstechflaschen zurück, die eine festgelegte Anzahl Durchstechflaschen pro Kalenderjahr pro Patient übersteigt.
Sie gibt dem Krankenversicherer den Schwellenwert für die Anzahl Durchstechflaschen pro Patient pro Kalenderjahr bekannt, ab dem die Zulassungsinhaberin den Fabrikabgabepreis pro Durchstechflasche zurückerstattet. Die Mehrwertsteuer kann nicht zusätzlich zu diesem Betrag (Basis Fabrikabgabepreis) zurückgefordert werden. Die Rückerstattung für die Anzahl Durchstechflaschen, die den Schwellenwert pro Kalenderjahr übersteigen, soll rückwirkend pro Kalenderjahr (mit Stichdatum 31. Dezember) und falls erforderlich pro rata (erstes Therapiejahr, Therapieabbruchjahr) erfolgen.
FAQ
Onpattro 是否由瑞士医疗保险报销?
是,但仅在满足条件时。Onpattro 已列入带有限制条件的特殊药品目录:只有在满足限制文本中的条件时,基本保险才予以报销;在某些情况下,还必须先获得保险人对费用的批准。
Onpattro 在瑞士的价格是多少?
公共价格是 FOPH 设定的最高价格,Onpattro 每包装的公共价格为 CHF 8'466.00 至 CHF 8'466.00。出厂价为 CHF 7'951.47 至 CHF 7'951.47。药房不得收取更高价格,但可以收取更低价格。