Reimbursed with a limitationOriginator productATC N07XX12

Onpattro

Onpattro is an originator product from Alnylam Switzerland GmbH and is listed on the FOPH Specialities List. Swiss mandatory health insurance therefore reimburses it within the authorised indication. The public price ranges from CHF 8'466.00 to CHF 8'466.00 depending on the pack; the patient co-payment is 10 per cent plus the deductible.

Core data

Authorisation holder
Alnylam Switzerland GmbH
ATC code
N07XX12
IT group
01.99 Varia
Active substances
Patisiranum
Preparation type
Originator product
On the SL since
01/12/2020
Last price change
01/02/2024
Co-payment
10%

Prices per pack

The ex-factory price is the authorisation holder's price; the public price adds the distribution share and VAT. Both are FOPH maximum prices: nothing above them may be charged.

Onpattro Price table As of 17/09/2026
Dosage formPack sizeEx-factory pricePublic priceValid fromCat.GTIN
Inf Konz 10 mg/5mlDurchstf 5 mlCHF 7'951.47CHF 8'466.0001/02/2024B7680673040010

Limitation

This preparation is reimbursed only under the conditions below. The text is the binding FOPH wording; outside those conditions basic insurance does not pay.

The FOPH publishes limitation texts in German, French and Italian only. The German wording is reproduced verbatim below.

FOPH wordingIndication 20959.01Valid from 01/02/2024

Zur Monotherapie von symptomatischen hATTR-Patienten (PND Score ≥ I und ≤IIIb oder FAP >0 und ≤2) mit vererbter, pathogener TTR-Mutation (hATTR Amyloidose) und primär polyneuropathischer Manifestation (Polyneuropathie Stadien 1 und 2, NIS zwischen 5 und 130) mit bestätigtem Krankheitsbeginn. Es sind obligat anderweitige Ursachen für eine periphere Neuropathie wie ein Diabetes mellitus oder Vitamin-B12-Mangel abzuklären. Wenn solche vorliegen, muss nachgewiesen werden, dass es trotz adäquater Behandlung der anderweitigen Polyneuropathie-Ursachen zu einer weiteren Progression der Polyneuropathie gekommen ist.

Vor Therapiebeginn:
Bevor die Therapie in einem Referenzzentrum für Amyloidose (Universitätsspital Zürich, Centre Hospitalier Universitaire Vaudois) eingeleitet werden kann, ist der Patient über die Vergütungskriterien (inkl. Therapieabbruchkriterien) schriftlich aufzuklären.
Vor Therapiebeginn muss durch ein Referenzzentrum für Amyloidose eine Kostengutsprache des Krankenversicherers nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes eingeholt werden. Eine Kostengutsprache kann vom Krankenversicherer nur erteilt werden, wenn der/die behandelnde Neurologe/Neurologin (bei erstmaligem Gesuch um Kostenübernahme: Neurologe/Neurologin eines Referenzzentrums, bei nachfolgenden Gesuchen um weiterführende Kostenübernahme: Neurologe/Neurologin eines neuromuskulären Zentrums in Kooperation mit einem Referenzzentrum bzw. Neurologe/Neurologin eines Referenzzentrums) während der Therapie die vergütungsrelevanten Daten im bestehenden Register des Referenzzentrums kontinuierlich erfasst bzw. erfassen lässt und die Erfassung gegenüber dem Vertrauensarzt im Rahmen des Gesuches um Kostenübernahme bestätigt. Auf Anfrage müssen die Daten, gestützt auf welche über eine Therapiefortführung oder einen Therapieabbruch entschieden werden muss, dem Vertrauensarzt zugestellt werden. Sofern ein Patient keine Einwilligung zur Erfassung seiner Daten in das bestehende Register gibt, muss dies ausgewiesen werden.
Der Behandlungsbeginn hat in einem Referenzzentrum für Amyloidose (Universitätsspital Zürich, Centre Hospitalier Universitaire Vaudois) zu erfolgen.
Die Therapie der symptomatischen hATTR-Patienten mit Karnofsky Performance Status ≥ 60% mit primär polyneuropathischer Manifestation kann begonnen werden, wenn der NIS ≥ 5 und der PND Score zwischen ≥ I und ≤IIIb liegt und der Patient nicht an einer Herzinsuffizienz der NYHA Klasse III oder IV leidet und eine Lebenserwartung von mindestens 2 Jahren hat.

Therapiefortführung:
Die Fortführung der Therapie kann auch in einem Neuromuskulären Zentrum erfolgen, das sich dem Schweizerischen Amyloidosenetzwerk angeschlossen hat und mit einem der Referenzzentren kooperiert. Zusätzlich kann die Fortführung der Therapie durch geschultes Gesundheitspersonal mit Erfahrung in intravenösen Verabreichungen, welches mit dem Schweizer Amyloidosenetzwerk und mit einem der Referenzzentren kooperiert, erfolgen.
Bei Durchführung einer Heimanwendung durch einen spezifischen Anbieter, werden die Kosten im Zusammenhang mit der Verabreichung von ONPATTRO bei Heimanwendung von Alnylam Switzerland GmbH übernommen. Alnylam Switzerland GmbH informiert die Referenzzentren für Amyloidose (Universitätsspital Zürich, Centre Hospitalier Universitaire Vaudois) über den betreffenden Anbieter bei Heimanwendung und die Kostenübernahme seitens Alnylam Switzerland GmbH.

Es sollten mindestens jährliche Evaluationen in einem Referenzzentrum erfolgen.
Patienten, bei denen die Fortführung der Therapie ausserhalb eines Neuromuskulären Zentrum erfolgt, haben 4 mal jährlich einen Kontrolltermin wahrzunehmen in einem Neuromuskulären Zentrum, das sich dem Schweizerischen Amyloidosenetzwerk angeschlossen hat und mit einem der Referenzzentren kooperiert. Diese Kontrolltermine sind durch die Zentren nachweislich zu dokumentieren.
Die Therapie kann fortgeführt werden, wenn nach 1 Jahr ein Ansprechen festgestellt werden konnte und folgende Kriterien erfüllt sind:
  o NIS-Zunahme ≤ 10 Punkte
  o Keine Zunahme im PND Score.

Bei Langzeitbehandlung kann die Therapie mit Onpattro fortgeführt werden unter der Bedingung, dass die NIS-Zunahme ≤ 10 Punkte pro Jahr beträgt und der PND Score nicht mehr als eine Stufe (eine Zunahme von PND IIIa zu PND IIIb entspricht einer Stufe) innerhalb von 12 Monaten angestiegen ist.
Ab Erreichen eines PND Score IV wird die Therapie mit ONPATTRO nicht mehr vergütet.
Alle 6 Monate ist die Krankheitsaktivität und der Therapieeffekt in einem Referenzzentrum oder einem neuromuskulären Zentrum zu evaluieren.

Therapieabbruch:
Die Therapie wird nicht mehr vergütet, wenn
- eine Progression unter Therapie mit Onpattro auftritt, die mit einer NIS-Zunahme von > 10 Punkten und einer Zunahme im PND Score sowie einer Verschlechterung in mindestens 2 der folgenden Parameter innerhalb von 12 Monaten einhergeht:
  o Composite Score ENMG > 50% Abnahme pro Jahr der Amplitude im Vergleich zu Baseline (Composite Score motor + sensory), ESC (Sum Score Füsse und Hände) > 25% Abnahme
  o 6-Minuten-Gehtest (klinisch relevante Verringerung der Gehdistanz)
  o Unbeabsichtigter Gewichtsverlust
  o Zunahme der gastrointestinalen Beschwerden (z.B. von Konstipation / Diarrhoe 3x/Woche oder von Konstipation / Diarrhoe > 2x/Woche auf Konstipation / Diarrhoe jeden Tag) nach Ausschluss anderer Ursachen
  o Harnwegsprobleme (Zunahme von Harnverhalt bis permanente Harninkontinenz) nach Ausschluss anderer Ursachen
  o Klinisch relevante Verschlechterung der Lebensqualität (z.B. anhand des Norfolk QoL-DN Fragebogens)
- der Patient eine Herzinsuffizienz der NYHA Klasse III oder IV trotz optimaler Herzinsuffizienztherapie entwickelt.

hATTR-Patienten mit primär kardiomyopathischer Manifestation und Patienten mit Wildtyp Form (ohne Mutation im TTR-Gen) sind von der Vergütung einer Therapie mit Onpattro ausgeschlossen.
Falls eine Therapie mit ONPATTRO oder mit einem anderen Oligonukleotid oder siRNA infolge unzureichender Wirksamkeit (siehe obengenannte Therapieabbruchkriterien) abgebrochen werden musste, werden sämtliche weitere Behandlungsversuche mit ONPATTRO oder mit einem anderen Oligonukleotid oder siRNA nicht mehr erstattet.

Die Zulassungsinhaberin Alnylam Switzerland GmbH erstattet nach Aufforderung durch denjenigen Krankenversicherer, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt des Bezugs versichert war, für jede bezogene Packung Onpattro einen festgelegten Betrag des Fabrikabgabepreises zurück. Sie gibt dem Krankenversicherer den entsprechenden Betrag bekannt, der bezogen auf den Fabrikabgabepreis pro Durchstechflasche zurückerstattet wird. Die Mehrwertsteuer kann nicht zusätzlich zu diesem Anteil des Fabrikabgabepreises zurückgefordert werden. Die Aufforderung zur Rückerstattung soll ab dem Zeitpunkt der Verabreichung erfolgen.
Darüber hinaus erstattet die Zulassungsinhaberin dem Krankenversicherer, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt des Bezugs versichert war, den vollen Betrag in Höhe des Fabrikabgabepreises für diejenige Anzahl Durchstechflaschen zurück, die eine festgelegte Anzahl Durchstechflaschen pro Kalenderjahr pro Patient übersteigt.
Sie gibt dem Krankenversicherer den Schwellenwert für die Anzahl Durchstechflaschen pro Patient pro Kalenderjahr bekannt, ab dem die Zulassungsinhaberin den Fabrikabgabepreis pro Durchstechflasche zurückerstattet. Die Mehrwertsteuer kann nicht zusätzlich zu diesem Betrag (Basis Fabrikabgabepreis) zurückgefordert werden. Die Rückerstattung für die Anzahl Durchstechflaschen, die den Schwellenwert pro Kalenderjahr übersteigen, soll rückwirkend pro Kalenderjahr (mit Stichdatum 31. Dezember) und falls erforderlich pro rata (erstes Therapiejahr, Therapieabbruchjahr) erfolgen.

FAQ

Is Onpattro covered by Swiss health insurance?

Yes, but only under conditions. Onpattro is on the Specialities List with a limitation: basic insurance reimburses it only when the conditions in the limitation text are met, in some cases only after the insurer has granted cost approval.

What does Onpattro cost in Switzerland?

The public price is the maximum price set by the FOPH and for Onpattro ranges from CHF 8'466.00 to CHF 8'466.00 per pack. The ex-factory price ranges from CHF 7'951.47 to CHF 7'951.47. Pharmacies may not charge more, but may charge less.

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