制限付きで償還先発医薬品ATC B02BD16
Hemgenix
HemgenixはCSL Behring AGの先発医薬品であり、FOPHのスペシャリティリストに掲載されています。したがって、スイスの強制健康保険は承認された適応症の範囲内でこれを償還します。公定価格は包装に応じてCHF 2'757'269.20からCHF 2'757'269.20までで、患者の自己負担は控除額に加えて10パーセントです。
基本データ
- 承認取得者
- CSL Behring AG
- ATCコード
- B02BD16
- ITグループ
- 06.99 Varia
- 有効成分
- Etranacogenum dezaparvovecum
- 製剤の種類
- 先発医薬品
- SL収載日
- 2025/01/01
- 最終価格変更日
- 2025/01/01
- 自己負担
- 10%
包装ごとの価格
製造所出荷価格は承認取得者の価格であり、公定価格には流通分担金とVATが加算されます。いずれもFOPHの最高価格であり、これを超える金額を請求することはできません。
| 剤形 | 包装サイズ | 工場出荷価格 | 公定価格 | 有効開始日 | カテゴリー | GTIN |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Inf Konz 10ml 1-12 Stk, 51-60 kg KG | Durchstf 1 Stk | CHF 2'687'096.87 | CHF 2'757'269.20 | 2025/01/01 | A | 7680687800013 |
| Inf Konz 10ml 13-24 Stk, 61-120 kg KG | Durchstf 1 Stk | CHF 2'687'096.87 | CHF 2'757'269.20 | 2025/01/01 | A | 7680687800020 |
| Inf Konz 10ml 25-36 Stk, 121-180 kg KG | Durchstf 1 Stk | CHF 2'687'096.87 | CHF 2'757'269.20 | 2025/01/01 | A | 7680687800037 |
| Inf Konz 10ml 37-48 Stk, 181-240 kg KG | Durchstf 1 Stk | CHF 2'687'096.87 | CHF 2'757'269.20 | 2025/01/01 | A | 7680687800044 |
制限
この製剤は、以下の条件に限り償還されます。本文はFOPHの拘束力のある文言であり、これらの条件外では基本保険は支払いません。
FOPHは制限文をドイツ語、フランス語、イタリア語でのみ公表しています。以下にドイツ語の文言を逐語的に転載します。
HEMGENIX wird vergütet zur Behandlung von männlichen Erwachsenen mit schwerer oder schwerer mittelschwerer Hämophilie B (angeborener Faktor-IX-Mangel) und mit einer Faktor IX-Restaktivität von ≤2% gemessen mittels Einstufengerinnungsassay und vorbestehendem Titer an neutralisierenden Antikörpern gegen den Adeno-assoziierten viralen Vektor Serotyp 5 (AAV5) von unter 1:900, um die Häufigkeit von Blutungsepisoden und die Notwendigkeit einer Faktor-IX-Substitution zu reduzieren, und dies bei Patienten, die:
• über mindestens 3 Jahre kontinuierlich eine prophylaktische Faktor IX-Therapie erhielten, die mit regelmässigen Gaben eines Faktor IX-Arzneimittels in einer Häufigkeit von mindestens alle 3 Wochen verbunden war,
• keine Hemmkörper gegen Faktor IX aufweisen,
• eine ausreichend gesunde Leber aufweisen (Leberenzyme nicht >2 x ULN, keine aktive Hepatitis B, Hepatitis C oder unkontrollierte HIV-Infektion, elastographisch bestätigte Abwesenheit einer Leberzirrhose),
• die Einmaldosis HEMGENIX am Inselspital Bern (HUB-Zentrum der Schweiz) verabreicht erhalten,
• an einem der folgenden Hämophilie-Zentren (SPOKE-Zentren der Schweiz) zur Nachsorge zugewiesen sind: Kantonsspital Aarau, Universitätsspital Basel, Universitätskinderspital beider Basel, Ospedale Regionale di Bellinzona e Valli, Inselspital Bern, Kantonsspital Graubünden, Hôpitaux Universitaires Genève, Centre hospitalier universitaire vaudois, Centre Hospitalier du Valais Sion, Kantonsspital Luzern, Zentrum für Labormedizin St. Gallen, Ostschweizer Kinderspital St. Gallen, Universitätsspital Zürich, Universitäts-Kinderspital Zürich,
• für die eine Empfehlung des Experten Boards des Schweizerischen Hämophilie Netzwerkes (SHN) zur Verabreichung von HEMGENIX vorliegt,
• seit mindestens 3 Jahren in der Schweiz durch die OKP versichert sind.
Die Vergütung der Einmaldosis HEMGENIX bedarf der Kostengutsprache durch den Krankenversicherer unter Konsultation des Vertrauensarztes.
Die Vergütung erfolgt, wenn 90 Tage nach Verabreichung der Einmaldosis ein Ansprechen festgestellt wird. Wird 90 Tage nach Verabreichung der Einmaldosis kein Ansprechen festgestellt, erfolgt keine Vergütung. Erfolgt eine Vergütung, ist sie mit vertraulichen Rückerstattungen der Zulassungsinhaberin an den Krankenversicherer verbunden:
• mit einer vertraulichen Rückerstattung der Zulassungsinhaberin an den Krankenversicherer nach Verabreichung und Vergütung von HEMGENIX,
• mit einer vertraulichen Rückerstattung der Zulassungsinhaberin an den Krankenversicherer, wenn die Bedingungen des anhaltenden Ansprechens im Rahmen der jährlichen Überprüfungen nicht erbracht werden oder wenn der Patient zu den Zeitpunkten dieser Überprüfungen nicht mehr lebt, und
• mit einer vertraulichen Rückerstattung der Zulassungsinhaberin an den Krankenversicherer, wenn es dem Krankenversicherer aufgrund fehlender medizinischer Daten zu Lebzeiten des Patienten nicht möglich ist, einen Nachweis des Nicht-Ansprechens innerhalb von 12 Monaten ab Stichdatum der jährlichen Überprüfungen vorzulegen, und wenn der Krankenversicherer gleichzeitig eine Rückkehr des Patienten zu einer Langzeitprophylaxe mit Faktor IX-Arzneimitteln über 6 Monate gegenüber der CSL Behring AG dokumentiert geltend macht.
Anlässlich der Kostengutsprache obliegt es dem Leistungserbringer vom HUB-Zentrum, dem Leistungserbringer vom SPOKE-Zentrum und dem Patienten, die notwendigen medizinischen Untersuchungen zur Überprüfung des Ansprechens 90 Tage nach Verabreichung sowie zur Überprüfung des Ansprechens jährlich nach Verabreichung vorzunehmen respektive vornehmen zu lassen und die erforderlichen Daten dem Krankenversicherer vorzulegen, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt der Verabreichung versichert war.
Die Kostengutsprache ist zu erteilen, wenn die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind und die Empfehlung des Experten Boards des SHN vorliegt. Sieht sich ein Krankenversicherer aus wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage, die Vergütung zu leisten, legt dieser Krankenversicherer der Zulassungsinhaberin einen Nachweis vor, dass die zur Vergütung von HEMGENIX notwendigen finanziellen Reserven bei ihm nicht vorliegen, und einen Nachweis, dass er über keine Rückversicherung verfügt. Der Krankenversicherer und die Zulassungsinhaberin suchen in diesem Fall eine spezifische Lösung für die Vergütung von HEMGENIX.
Die Rückerstattungen erfolgen auf Aufforderung des Krankenversicherers, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt der Verabreichung versichert war. Die Zulassungsinhaberin gibt dem Krankenversicherer die Höhe der Rückerstattungen bekannt. Die Mehrwertsteuer kann nicht zusätzlich zu den FAP-basierten Beträgen der Rückerstattung zurückgefordert werden. Die Aufforderungen zur Rückerstattung durch die Krankenversicherer erfolgen zeitnah nach Vergütung respektive nach den Fälligkeitsdaten der Überprüfungen des Ansprechens. Die gesamten Angaben zu den Rückerstattungen werden bei Vorliegen eines Kostengutspracheantrages von der CSL Behring AG an den Krankenversicherer übermittelt. Eine Rückerstattung kann während der Zeitdauer von 5 Jahren ab Stichdatum der jährlichen Überprüfung bei der Zulassungsinhaberin eingefordert werden.
Das Ansprechen nach Verabreichung der Einmaldosis HEMGENIX misst sich am Ansprechen zum Zeitpunkt 90 Tage nach Verabreichung und ist wie folgt definiert:
Eine endogene Faktor IX-Aktivität von mindestens 5% gemessen mittels Einstufengerinnungsassay ist erreicht und die regelmässigen prophylaktischen Gaben eines Faktor IX-Arzneimittels sind abgesetzt. Die Bestimmung der Faktor IX-Aktivität erfolgt im Zeitraum 76 Tage bis 90 Tage nach der Verabreichung. Wird eine Faktor IX-Aktivität von unter 5% gemessen, muss zur Bestätigung des ersten Testergebnisses ein zweiter Faktor-IX Verifizierungstest mittels Einstufengerinnungsassay durchgeführt werden. Geht auch aus dem Verifizierungstest eine Faktor IX-Aktivität von unter 5% hervor, ist das Kriterium des Ansprechens nicht erfüllt. Zur Bestätigung, dass die regelmässigen prophylaktischen Gaben eines Faktor IX-Arzneimittels abgesetzt sind, liegt eine Dokumentation des behandelnden Arztes oder der behandelnden Ärztin vor.
Das anhaltende Ansprechen wird jährlich über einen definierten Zeitraum überprüft und ist wie folgt definiert:
Eine Faktor IX-Aktivität von 5% oder mehr gemessen mittels Einstufengerinnungsassay in Kombination mit einer Bestätigung des behandelnden Arztes oder der behandelnden Ärztin, dass keine Wiederaufnahme von regelmässigen prophylaktischen Gaben von Faktor IX-Arzneimitteln in einer Häufigkeit von mindestens alle 3 Wochen kontinuierlich über 6 Monate oder länger erfolgt ist, liegt vor. Verabreichte Gaben bei temporär erhöhtem Bedarf über weniger als 6 Monate qualifizieren nicht als regelmässige prophylaktische Gaben. Wird eine Faktor IX-Aktivität von unter 5% gemessen, muss zur Bestätigung des ersten Testergebnisses ein zweiter Faktor-IX Verifizierungstest mittels Einstufengerinnungsassay durchgeführt werden. Die Zulassungsinhaberin informiert den Krankenversicherer, zu dem die versicherte Person zum Zeitpunkt der Verabreichung versichert war, über die Zeitpunkte nach Verabreichung, zu denen die Überprüfung des Ansprechens stattfindet und zu denen damit ein allfälliger Anspruch dieses Krankenversicherers auf eine Rückerstattung überprüft wird. Die Bestimmung der Faktor IX-Aktivität erfolgt im Zeitraum von 14 Tagen vor den Zeitpunkten der Überprüfung.
• über mindestens 3 Jahre kontinuierlich eine prophylaktische Faktor IX-Therapie erhielten, die mit regelmässigen Gaben eines Faktor IX-Arzneimittels in einer Häufigkeit von mindestens alle 3 Wochen verbunden war,
• keine Hemmkörper gegen Faktor IX aufweisen,
• eine ausreichend gesunde Leber aufweisen (Leberenzyme nicht >2 x ULN, keine aktive Hepatitis B, Hepatitis C oder unkontrollierte HIV-Infektion, elastographisch bestätigte Abwesenheit einer Leberzirrhose),
• die Einmaldosis HEMGENIX am Inselspital Bern (HUB-Zentrum der Schweiz) verabreicht erhalten,
• an einem der folgenden Hämophilie-Zentren (SPOKE-Zentren der Schweiz) zur Nachsorge zugewiesen sind: Kantonsspital Aarau, Universitätsspital Basel, Universitätskinderspital beider Basel, Ospedale Regionale di Bellinzona e Valli, Inselspital Bern, Kantonsspital Graubünden, Hôpitaux Universitaires Genève, Centre hospitalier universitaire vaudois, Centre Hospitalier du Valais Sion, Kantonsspital Luzern, Zentrum für Labormedizin St. Gallen, Ostschweizer Kinderspital St. Gallen, Universitätsspital Zürich, Universitäts-Kinderspital Zürich,
• für die eine Empfehlung des Experten Boards des Schweizerischen Hämophilie Netzwerkes (SHN) zur Verabreichung von HEMGENIX vorliegt,
• seit mindestens 3 Jahren in der Schweiz durch die OKP versichert sind.
Die Vergütung der Einmaldosis HEMGENIX bedarf der Kostengutsprache durch den Krankenversicherer unter Konsultation des Vertrauensarztes.
Die Vergütung erfolgt, wenn 90 Tage nach Verabreichung der Einmaldosis ein Ansprechen festgestellt wird. Wird 90 Tage nach Verabreichung der Einmaldosis kein Ansprechen festgestellt, erfolgt keine Vergütung. Erfolgt eine Vergütung, ist sie mit vertraulichen Rückerstattungen der Zulassungsinhaberin an den Krankenversicherer verbunden:
• mit einer vertraulichen Rückerstattung der Zulassungsinhaberin an den Krankenversicherer nach Verabreichung und Vergütung von HEMGENIX,
• mit einer vertraulichen Rückerstattung der Zulassungsinhaberin an den Krankenversicherer, wenn die Bedingungen des anhaltenden Ansprechens im Rahmen der jährlichen Überprüfungen nicht erbracht werden oder wenn der Patient zu den Zeitpunkten dieser Überprüfungen nicht mehr lebt, und
• mit einer vertraulichen Rückerstattung der Zulassungsinhaberin an den Krankenversicherer, wenn es dem Krankenversicherer aufgrund fehlender medizinischer Daten zu Lebzeiten des Patienten nicht möglich ist, einen Nachweis des Nicht-Ansprechens innerhalb von 12 Monaten ab Stichdatum der jährlichen Überprüfungen vorzulegen, und wenn der Krankenversicherer gleichzeitig eine Rückkehr des Patienten zu einer Langzeitprophylaxe mit Faktor IX-Arzneimitteln über 6 Monate gegenüber der CSL Behring AG dokumentiert geltend macht.
Anlässlich der Kostengutsprache obliegt es dem Leistungserbringer vom HUB-Zentrum, dem Leistungserbringer vom SPOKE-Zentrum und dem Patienten, die notwendigen medizinischen Untersuchungen zur Überprüfung des Ansprechens 90 Tage nach Verabreichung sowie zur Überprüfung des Ansprechens jährlich nach Verabreichung vorzunehmen respektive vornehmen zu lassen und die erforderlichen Daten dem Krankenversicherer vorzulegen, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt der Verabreichung versichert war.
Die Kostengutsprache ist zu erteilen, wenn die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind und die Empfehlung des Experten Boards des SHN vorliegt. Sieht sich ein Krankenversicherer aus wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage, die Vergütung zu leisten, legt dieser Krankenversicherer der Zulassungsinhaberin einen Nachweis vor, dass die zur Vergütung von HEMGENIX notwendigen finanziellen Reserven bei ihm nicht vorliegen, und einen Nachweis, dass er über keine Rückversicherung verfügt. Der Krankenversicherer und die Zulassungsinhaberin suchen in diesem Fall eine spezifische Lösung für die Vergütung von HEMGENIX.
Die Rückerstattungen erfolgen auf Aufforderung des Krankenversicherers, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt der Verabreichung versichert war. Die Zulassungsinhaberin gibt dem Krankenversicherer die Höhe der Rückerstattungen bekannt. Die Mehrwertsteuer kann nicht zusätzlich zu den FAP-basierten Beträgen der Rückerstattung zurückgefordert werden. Die Aufforderungen zur Rückerstattung durch die Krankenversicherer erfolgen zeitnah nach Vergütung respektive nach den Fälligkeitsdaten der Überprüfungen des Ansprechens. Die gesamten Angaben zu den Rückerstattungen werden bei Vorliegen eines Kostengutspracheantrages von der CSL Behring AG an den Krankenversicherer übermittelt. Eine Rückerstattung kann während der Zeitdauer von 5 Jahren ab Stichdatum der jährlichen Überprüfung bei der Zulassungsinhaberin eingefordert werden.
Das Ansprechen nach Verabreichung der Einmaldosis HEMGENIX misst sich am Ansprechen zum Zeitpunkt 90 Tage nach Verabreichung und ist wie folgt definiert:
Eine endogene Faktor IX-Aktivität von mindestens 5% gemessen mittels Einstufengerinnungsassay ist erreicht und die regelmässigen prophylaktischen Gaben eines Faktor IX-Arzneimittels sind abgesetzt. Die Bestimmung der Faktor IX-Aktivität erfolgt im Zeitraum 76 Tage bis 90 Tage nach der Verabreichung. Wird eine Faktor IX-Aktivität von unter 5% gemessen, muss zur Bestätigung des ersten Testergebnisses ein zweiter Faktor-IX Verifizierungstest mittels Einstufengerinnungsassay durchgeführt werden. Geht auch aus dem Verifizierungstest eine Faktor IX-Aktivität von unter 5% hervor, ist das Kriterium des Ansprechens nicht erfüllt. Zur Bestätigung, dass die regelmässigen prophylaktischen Gaben eines Faktor IX-Arzneimittels abgesetzt sind, liegt eine Dokumentation des behandelnden Arztes oder der behandelnden Ärztin vor.
Das anhaltende Ansprechen wird jährlich über einen definierten Zeitraum überprüft und ist wie folgt definiert:
Eine Faktor IX-Aktivität von 5% oder mehr gemessen mittels Einstufengerinnungsassay in Kombination mit einer Bestätigung des behandelnden Arztes oder der behandelnden Ärztin, dass keine Wiederaufnahme von regelmässigen prophylaktischen Gaben von Faktor IX-Arzneimitteln in einer Häufigkeit von mindestens alle 3 Wochen kontinuierlich über 6 Monate oder länger erfolgt ist, liegt vor. Verabreichte Gaben bei temporär erhöhtem Bedarf über weniger als 6 Monate qualifizieren nicht als regelmässige prophylaktische Gaben. Wird eine Faktor IX-Aktivität von unter 5% gemessen, muss zur Bestätigung des ersten Testergebnisses ein zweiter Faktor-IX Verifizierungstest mittels Einstufengerinnungsassay durchgeführt werden. Die Zulassungsinhaberin informiert den Krankenversicherer, zu dem die versicherte Person zum Zeitpunkt der Verabreichung versichert war, über die Zeitpunkte nach Verabreichung, zu denen die Überprüfung des Ansprechens stattfindet und zu denen damit ein allfälliger Anspruch dieses Krankenversicherers auf eine Rückerstattung überprüft wird. Die Bestimmung der Faktor IX-Aktivität erfolgt im Zeitraum von 14 Tagen vor den Zeitpunkten der Überprüfung.
FAQ
Hemgenixはスイスの健康保険で補償されますか?
はい。ただし条件付きです。Hemgenixは制限付きでスペシャリティリストに掲載されています。基本保険は、制限文の条件を満たす場合に限り償還し、場合によっては保険者による費用承認後にのみ償還します。
スイスにおけるHemgenixの価格はいくらですか?
公定価格はFOPHが設定する最高価格で、Hemgenixの場合、1包装あたりCHF 2'757'269.20からCHF 2'757'269.20までです。製造所出荷価格はCHF 2'687'096.87からCHF 2'687'096.87までです。薬局はこれを超えて請求することはできませんが、より安く請求することはできます。
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