附限制条件报销原研药产品ATC R03DX10
Fasenra
Fasenra 是 AstraZeneca AG 的原研产品,已列入 FOPH 特殊药品目录。因此,瑞士法定医疗保险在获准适应症范围内对其予以报销。根据包装不同,公共价格为 CHF 2'114.35 至 CHF 2'114.35;患者需支付 10% 的共付额,另加免赔额。
核心数据
- 上市许可持有人
- AstraZeneca AG
- ATC代码
- R03DX10
- IT组
- 03.04.50 Andere Antiasthmatica
- 活性成分
- Benralizumabum
- 制剂类型
- 原研药产品
- 列入 SL 的日期
- 2018/08/01
- 最近价格变更
- 2026/01/01
- 自付比例
- 10%
每包装价格
出厂价是上市许可持有人的价格;公共价格在此基础上加上配送份额和增值税。两者均为 FOPH 最高价格:不得收取高于该价格的费用。
| 剂型 | 包装规格 | 出厂价 | 公共价格 | 生效日期 | 类别 | GTIN |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Inj Lös 30 mg | Fertspr 1 ml | CHF 1'929.05 | CHF 2'114.35 | 2020/08/01 | B | 7680665820019 |
限制
该制剂仅在以下条件下报销。以下文字是具有约束力的 FOPH 表述;不符合这些条件时,基本保险不予支付。
FOPH 仅以德语、法语和意大利语公布限制文本。以下逐字转载德语表述。
Nach Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes.
Schweres eosinophiles Asthma
Die Verschreibung darf ausschliesslich durch Fachärzte für Pneumologie, Allergologie und Immunologie erfolgen.
Als Zusatztherapie mit einer Dosierung von maximal 30 mg Fasenra als subkutane Injektion alle vier Wochen für die ersten drei Dosen und danach alle 8 Wochen, bei Erwachsenen ab 18 Jahren mit schwerem eosinophilen Asthma, gekennzeichnet durch folgende Kriterien:
Eine Eosinophilenzahl im Blut von ≥ 0.3G/L und mindestens 4 klinisch relevante Exazerbationen in den vorausgegangenen 12 Monaten trotz maximal möglichen Dosierungen auf GINA-Stufe 4 (hochdosierte inhalative Kortikosteroide plus zusätzlicher Kontroller), die eine intermittierende Behandlung mit systemischen Kortikosteroiden benötigten
ODER
Eine Eosinophilenzahl im Blut von ≥0.3G/L bevor eine Behandlung mit systemischen Kortikosteroiden begonnen worden war und mindestens 2 klinisch relevanten Exazerbationen in den vergangenen 12 Monaten bei Patienten/ -Innen, die nur aufgrund einer Erhaltungstherapie für mindestens 6 Monate in den letzten 12 Monaten mit systemischen Kortikosteroiden (GINA-Stufe 5) eine Krankheitskontrolle erreichen.
Spätestens nach 5 Gaben und anschliessend jährlich ist der Therapieerfolg durch einen Facharzt der Pneumologie, Allergologie oder Immunologie zu überprüfen.
Die Fortsetzung der Therapie nach dieser Überprüfung bedarf einer weiteren Kostengutsprache bei bestätigtem Therapieerfolg. Ein Therapieerfolg entspricht:
• bei Behandlung auf Gina-Stufe-4: eine Reduktion von mindesten 50 % der Exazerbationen im Vergleich zu Therapiebeginn und im Folgenden maximal gleichbleibender Exazerbationsrate ODER
• bei Behandlung auf Gina-Stufe-5 mit systemischen Kortikosteroiden: Reduktion der Exazerbationsrate bei maximal gleichbleibender oder reduzierter Dosis der oralen Steroide und im Folgenden maximal gleichbleibender Exazerbationsrate bei stabiler Dosis der oralen Steroide
ODER Senkung der oralen Steroiddosis bei maximal gleichbleibender Exazerbationsrate auf 50% der Ausgangs-Prednison-Äquivalente und im Folgenden gleichbleibender oder weiter reduzierter Steroiddosis bei maximal gleichbleibender Exazerbationsrate
ODER Wechsel auf Gina-Stufe 4 bei nicht mehr als 2 Exazerbationen jährlich und im Folgenden maximal gleichbleibender oder weiter verringerter Exazerbationsrate.
Nicht in Kombination mit anderen monoklonalen Antikörpern zur Behandlung des schweren Asthmas.
Folgender Code ist an den Krankenversicherer zu übermitteln: 20735.01
Schweres eosinophiles Asthma
Die Verschreibung darf ausschliesslich durch Fachärzte für Pneumologie, Allergologie und Immunologie erfolgen.
Als Zusatztherapie mit einer Dosierung von maximal 30 mg Fasenra als subkutane Injektion alle vier Wochen für die ersten drei Dosen und danach alle 8 Wochen, bei Erwachsenen ab 18 Jahren mit schwerem eosinophilen Asthma, gekennzeichnet durch folgende Kriterien:
Eine Eosinophilenzahl im Blut von ≥ 0.3G/L und mindestens 4 klinisch relevante Exazerbationen in den vorausgegangenen 12 Monaten trotz maximal möglichen Dosierungen auf GINA-Stufe 4 (hochdosierte inhalative Kortikosteroide plus zusätzlicher Kontroller), die eine intermittierende Behandlung mit systemischen Kortikosteroiden benötigten
ODER
Eine Eosinophilenzahl im Blut von ≥0.3G/L bevor eine Behandlung mit systemischen Kortikosteroiden begonnen worden war und mindestens 2 klinisch relevanten Exazerbationen in den vergangenen 12 Monaten bei Patienten/ -Innen, die nur aufgrund einer Erhaltungstherapie für mindestens 6 Monate in den letzten 12 Monaten mit systemischen Kortikosteroiden (GINA-Stufe 5) eine Krankheitskontrolle erreichen.
Spätestens nach 5 Gaben und anschliessend jährlich ist der Therapieerfolg durch einen Facharzt der Pneumologie, Allergologie oder Immunologie zu überprüfen.
Die Fortsetzung der Therapie nach dieser Überprüfung bedarf einer weiteren Kostengutsprache bei bestätigtem Therapieerfolg. Ein Therapieerfolg entspricht:
• bei Behandlung auf Gina-Stufe-4: eine Reduktion von mindesten 50 % der Exazerbationen im Vergleich zu Therapiebeginn und im Folgenden maximal gleichbleibender Exazerbationsrate ODER
• bei Behandlung auf Gina-Stufe-5 mit systemischen Kortikosteroiden: Reduktion der Exazerbationsrate bei maximal gleichbleibender oder reduzierter Dosis der oralen Steroide und im Folgenden maximal gleichbleibender Exazerbationsrate bei stabiler Dosis der oralen Steroide
ODER Senkung der oralen Steroiddosis bei maximal gleichbleibender Exazerbationsrate auf 50% der Ausgangs-Prednison-Äquivalente und im Folgenden gleichbleibender oder weiter reduzierter Steroiddosis bei maximal gleichbleibender Exazerbationsrate
ODER Wechsel auf Gina-Stufe 4 bei nicht mehr als 2 Exazerbationen jährlich und im Folgenden maximal gleichbleibender oder weiter verringerter Exazerbationsrate.
Nicht in Kombination mit anderen monoklonalen Antikörpern zur Behandlung des schweren Asthmas.
Folgender Code ist an den Krankenversicherer zu übermitteln: 20735.01
Eosinophile Granulomatose mit Polyangiitis (EGPA)
Die Verschreibung darf ausschliesslich durch Fachärzte für Pneumologie, Rheumatologie und Immunologie erfolgen.
Zusatztherapeutikum (Add-on) bei Erwachsenen ab 18 Jahren mit rezidivierender oder therapieresistenter eosinophiler Granulomatose mit Polyangiitis (EGPA), gekennzeichnet durch folgende Kriterien:
• Bestätigte EGPA-Diagnose gem. aktuell gängiger klinischer Leitlinien, basierend auf Asthma plus Eosinophilie (> 1000 Eosinophile/μl (1.0 x 109/L) oder >10% Leukozyten mit > 150 Eosinophile/μl).
• Eine bestätigte rezidivierende oder refraktäre Erkrankung, definiert als:
o Rezidiv: aktueller EGPA-Schub während der Behandlung mit einer stabilen Prednisolon Dosis (oder Äquivalent) von ≥ 7.5 mg/Tag über 4 Wochen
o Refraktär: Bei Nichterreichen der Remission innerhalb der letzten 6 Monate oder unveränderte oder erhöhte Krankheitsaktivität nach 4 Wochen maximal verträglicher, stabiler Dosis einer Induktionstherapie gem. gängiger medizinischer Leitlinien
• Keine aktive organgefährdende oder lebensbedrohliche EGPA
• Vorgängige Stabilisierung der Krankheit mit systemischen Kortikosteroiden. Eine Erhaltungs-Behandlung mit systemischen Kortikosteroiden und allenfalls Steroid-sparenden Immunsuppressiva ist notwendig
Spätestens nach 24 Wochen und anschliessend jährlich ist der Therapieerfolg an der Remission zu überprüfen. Die Fortsetzung der Therapie nach dieser Überprüfung bedarf einer weiteren Kostengutsprache bei bestätigtem Therapieerfolg.
• Remission ist definiert als: Abwesenheit von typischen Anzeichen, Symptomen oder anderen Merkmalen einer aktiven EGPA mit oder ohne immunsupressiver Therapie (z.B. Birmingham Vasculitis Activity Score BVAS; Skala 0 - 63 = 0) und OCS-Dosis ≤ 4 mg/Tag Prednisolon oder Äquivalent.
Nicht in Kombination mit anderen monoklonalen Antikörpern zur Behandlung der EGPA.
Nicht in Kombination mit Cyclophosphamid.
Für die Behandlung eines Patienten/einer Patientin werden pro 12 Monaten maximal 7 Packungen FASENRA (1 Fertspr / 1 Fertpen pro Packung) vergütet. Die AstraZeneca AG erstattet dem Krankenversicherer, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt des Bezugs versichert war, ab der 8. Packung, die nachweislich für die Behandlung innerhalb von 12 Monaten verwendet wurde, einen festgelegten Betrag des Fabrikabgabepreises zurück. Die Mehrwertsteuer kann nicht zusätzlich zu diesem Betrag (Basis Fabrikabgabepreis) zurückgefordert werden.
Folgender Code ist an den Krankenversicherer zu übermitteln: 20735.02
Die Verschreibung darf ausschliesslich durch Fachärzte für Pneumologie, Rheumatologie und Immunologie erfolgen.
Zusatztherapeutikum (Add-on) bei Erwachsenen ab 18 Jahren mit rezidivierender oder therapieresistenter eosinophiler Granulomatose mit Polyangiitis (EGPA), gekennzeichnet durch folgende Kriterien:
• Bestätigte EGPA-Diagnose gem. aktuell gängiger klinischer Leitlinien, basierend auf Asthma plus Eosinophilie (> 1000 Eosinophile/μl (1.0 x 109/L) oder >10% Leukozyten mit > 150 Eosinophile/μl).
• Eine bestätigte rezidivierende oder refraktäre Erkrankung, definiert als:
o Rezidiv: aktueller EGPA-Schub während der Behandlung mit einer stabilen Prednisolon Dosis (oder Äquivalent) von ≥ 7.5 mg/Tag über 4 Wochen
o Refraktär: Bei Nichterreichen der Remission innerhalb der letzten 6 Monate oder unveränderte oder erhöhte Krankheitsaktivität nach 4 Wochen maximal verträglicher, stabiler Dosis einer Induktionstherapie gem. gängiger medizinischer Leitlinien
• Keine aktive organgefährdende oder lebensbedrohliche EGPA
• Vorgängige Stabilisierung der Krankheit mit systemischen Kortikosteroiden. Eine Erhaltungs-Behandlung mit systemischen Kortikosteroiden und allenfalls Steroid-sparenden Immunsuppressiva ist notwendig
Spätestens nach 24 Wochen und anschliessend jährlich ist der Therapieerfolg an der Remission zu überprüfen. Die Fortsetzung der Therapie nach dieser Überprüfung bedarf einer weiteren Kostengutsprache bei bestätigtem Therapieerfolg.
• Remission ist definiert als: Abwesenheit von typischen Anzeichen, Symptomen oder anderen Merkmalen einer aktiven EGPA mit oder ohne immunsupressiver Therapie (z.B. Birmingham Vasculitis Activity Score BVAS; Skala 0 - 63 = 0) und OCS-Dosis ≤ 4 mg/Tag Prednisolon oder Äquivalent.
Nicht in Kombination mit anderen monoklonalen Antikörpern zur Behandlung der EGPA.
Nicht in Kombination mit Cyclophosphamid.
Für die Behandlung eines Patienten/einer Patientin werden pro 12 Monaten maximal 7 Packungen FASENRA (1 Fertspr / 1 Fertpen pro Packung) vergütet. Die AstraZeneca AG erstattet dem Krankenversicherer, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt des Bezugs versichert war, ab der 8. Packung, die nachweislich für die Behandlung innerhalb von 12 Monaten verwendet wurde, einen festgelegten Betrag des Fabrikabgabepreises zurück. Die Mehrwertsteuer kann nicht zusätzlich zu diesem Betrag (Basis Fabrikabgabepreis) zurückgefordert werden.
Folgender Code ist an den Krankenversicherer zu übermitteln: 20735.02
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FAQ
Fasenra 是否由瑞士医疗保险报销?
是,但仅在满足条件时。Fasenra 已列入带有限制条件的特殊药品目录:只有在满足限制文本中的条件时,基本保险才予以报销;在某些情况下,还必须先获得保险人对费用的批准。
Fasenra 在瑞士的价格是多少?
公共价格是 FOPH 设定的最高价格,Fasenra 每包装的公共价格为 CHF 2'114.35 至 CHF 2'114.35。出厂价为 CHF 1'929.05 至 CHF 1'929.05。药房不得收取更高价格,但可以收取更低价格。