Vergütet mit LimitationOriginalpräparatATC R03DX10

Fasenra

Fasenra ist ein Originalpräparat von AstraZeneca AG und steht in der Spezialitätenliste des BAG. Damit vergütet die obligatorische Krankenpflegeversicherung das Medikament im Rahmen der zugelassenen Indikation. Der Publikumspreis liegt je nach Packung zwischen CHF 2'114.35 und CHF 2'114.35, der Selbstbehalt beträgt 10 Prozent.

Stammdaten

Zulassungsinhaberin
AstraZeneca AG
ATC-Code
R03DX10
IT-Gruppe
03.04.50 Andere Antiasthmatica
Wirkstoffe
Benralizumabum
Präparate-Typ
Originalpräparat
In der SL seit
01.08.2018
Letzte Preisänderung
01.01.2026
Selbstbehalt
10%

Preise pro Packung

Der Fabrikabgabepreis (FAP) ist der Preis der Zulassungsinhaberin, der Publikumspreis (PP) enthält zusätzlich den Vertriebsanteil und die Mehrwertsteuer. Beide Werte sind BAG-Höchstpreise: teurer darf nicht abgerechnet werden.

Fasenra Preistabelle Stand 17.09.2026
Darreichungs­formPackungs­grösseFabrik­abgabe­preisPublikums­preisGültig abKat.GTIN
Inj Lös 30 mgFertspr 1 mlCHF 1'929.05CHF 2'114.3501.08.2020B7680665820019

Limitation

Dieses Präparat wird nur unter den folgenden Bedingungen vergütet. Der Text ist der verbindliche Wortlaut des BAG; ausserhalb dieser Bedingungen zahlt die Grundversicherung nicht.

Wortlaut BAGIndikation 20735.01Gültig ab 01.01.2026

Nach Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes.

Schweres eosinophiles Asthma

Die Verschreibung darf ausschliesslich durch Fachärzte für Pneumologie, Allergologie und Immunologie erfolgen.

Als Zusatztherapie mit einer Dosierung von maximal 30 mg Fasenra als subkutane Injektion alle vier Wochen für die ersten drei Dosen und danach alle 8 Wochen, bei Erwachsenen ab 18 Jahren mit schwerem eosinophilen Asthma, gekennzeichnet durch folgende Kriterien:

Eine Eosinophilenzahl im Blut von ≥ 0.3G/L und mindestens 4 klinisch relevante Exazerbationen in den vorausgegangenen 12 Monaten trotz maximal möglichen Dosierungen auf GINA-Stufe 4 (hochdosierte inhalative Kortikosteroide plus zusätzlicher Kontroller), die eine intermittierende Behandlung mit systemischen Kortikosteroiden benötigten
ODER
Eine Eosinophilenzahl im Blut von ≥0.3G/L bevor eine Behandlung mit systemischen Kortikosteroiden begonnen worden war und mindestens 2 klinisch relevanten Exazerbationen in den vergangenen 12 Monaten bei Patienten/ -Innen, die nur aufgrund einer Erhaltungstherapie für mindestens 6 Monate in den letzten 12 Monaten mit systemischen Kortikosteroiden (GINA-Stufe 5) eine Krankheitskontrolle erreichen.

Spätestens nach 5 Gaben und anschliessend jährlich ist der Therapieerfolg durch einen Facharzt der Pneumologie, Allergologie oder Immunologie zu überprüfen.

Die Fortsetzung der Therapie nach dieser Überprüfung bedarf einer weiteren Kostengutsprache bei bestätigtem Therapieerfolg. Ein Therapieerfolg entspricht:
• bei Behandlung auf Gina-Stufe-4: eine Reduktion von mindesten 50 % der Exazerbationen im Vergleich zu Therapiebeginn und im Folgenden maximal gleichbleibender Exazerbationsrate ODER
• bei Behandlung auf Gina-Stufe-5 mit systemischen Kortikosteroiden: Reduktion der Exazerbationsrate bei maximal gleichbleibender oder reduzierter Dosis der oralen Steroide und im Folgenden maximal gleichbleibender Exazerbationsrate bei stabiler Dosis der oralen Steroide
ODER Senkung der oralen Steroiddosis bei maximal gleichbleibender Exazerbationsrate auf 50% der Ausgangs-Prednison-Äquivalente und im Folgenden gleichbleibender oder weiter reduzierter Steroiddosis bei maximal gleichbleibender Exazerbationsrate
ODER Wechsel auf Gina-Stufe 4 bei nicht mehr als 2 Exazerbationen jährlich und im Folgenden maximal gleichbleibender oder weiter verringerter Exazerbationsrate.

Nicht in Kombination mit anderen monoklonalen Antikörpern zur Behandlung des schweren Asthmas.

Folgender Code ist an den Krankenversicherer zu übermitteln: 20735.01

Wortlaut BAGIndikation 20735.02Gültig ab 01.01.2026

Eosinophile Granulomatose mit Polyangiitis (EGPA)

Die Verschreibung darf ausschliesslich durch Fachärzte für Pneumologie, Rheumatologie und Immunologie erfolgen.

Zusatztherapeutikum (Add-on) bei Erwachsenen ab 18 Jahren mit rezidivierender oder therapieresistenter eosinophiler Granulomatose mit Polyangiitis (EGPA), gekennzeichnet durch folgende Kriterien:
• Bestätigte EGPA-Diagnose gem. aktuell gängiger klinischer Leitlinien, basierend auf Asthma plus Eosinophilie (> 1000 Eosinophile/μl (1.0 x 109/L) oder >10% Leukozyten mit > 150 Eosinophile/μl).
• Eine bestätigte rezidivierende oder refraktäre Erkrankung, definiert als:
  o Rezidiv: aktueller EGPA-Schub während der Behandlung mit einer stabilen Prednisolon Dosis (oder Äquivalent) von ≥ 7.5 mg/Tag über 4 Wochen
  o Refraktär: Bei Nichterreichen der Remission innerhalb der letzten 6 Monate oder unveränderte oder erhöhte Krankheitsaktivität nach 4 Wochen maximal verträglicher, stabiler Dosis einer Induktionstherapie gem. gängiger medizinischer Leitlinien
• Keine aktive organgefährdende oder lebensbedrohliche EGPA
• Vorgängige Stabilisierung der Krankheit mit systemischen Kortikosteroiden. Eine Erhaltungs-Behandlung mit systemischen Kortikosteroiden und allenfalls Steroid-sparenden Immunsuppressiva ist notwendig

Spätestens nach 24 Wochen und anschliessend jährlich ist der Therapieerfolg an der Remission zu überprüfen. Die Fortsetzung der Therapie nach dieser Überprüfung bedarf einer weiteren Kostengutsprache bei bestätigtem Therapieerfolg.
• Remission ist definiert als: Abwesenheit von typischen Anzeichen, Symptomen oder anderen Merkmalen einer aktiven EGPA mit oder ohne immunsupressiver Therapie (z.B. Birmingham Vasculitis Activity Score BVAS; Skala 0 - 63 = 0) und OCS-Dosis ≤ 4 mg/Tag Prednisolon oder Äquivalent.

Nicht in Kombination mit anderen monoklonalen Antikörpern zur Behandlung der EGPA.

Nicht in Kombination mit Cyclophosphamid.

Für die Behandlung eines Patienten/einer Patientin werden pro 12 Monaten maximal 7 Packungen FASENRA (1 Fertspr / 1 Fertpen pro Packung) vergütet. Die AstraZeneca AG erstattet dem Krankenversicherer, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt des Bezugs versichert war, ab der 8. Packung, die nachweislich für die Behandlung innerhalb von 12 Monaten verwendet wurde, einen festgelegten Betrag des Fabrikabgabepreises zurück. Die Mehrwertsteuer kann nicht zusätzlich zu diesem Betrag (Basis Fabrikabgabepreis) zurückgefordert werden.

Folgender Code ist an den Krankenversicherer zu übermitteln: 20735.02

Weitere Präparate der Gruppe

FAQ

Wird Fasenra von der Krankenkasse bezahlt?

Ja, aber nur unter Bedingungen. Fasenra steht mit einer Limitation in der Spezialitätenliste: die Grundversicherung vergütet es nur, wenn die im Limitationstext genannten Voraussetzungen erfüllt sind, teils erst nach Kostengutsprache des Versicherers.

Was kostet Fasenra in der Schweiz?

Der Publikumspreis ist der vom BAG festgesetzte Höchstpreis und beträgt für Fasenra zwischen CHF 2'114.35 und CHF 2'114.35 je Packung. Der Fabrikabgabepreis liegt zwischen CHF 1'929.05 und CHF 1'929.05. Apotheken dürfen nicht mehr, aber weniger verlangen.

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