Strensiq
Strensiq은(는) Alexion Pharma GmbH의 오리지널 제품이며 FOPH 전문의약품목록에 등재되어 있습니다. 따라서 스위스 의무 건강보험은 허가된 적응증 내에서 이를 상환합니다. 공시가격은 포장에 따라 CHF 11'262.80에서 CHF 48'996.60까지이며, 환자 부담금은 공제액에 더해 10%입니다.
핵심 데이터
- 허가권자
- Alexion Pharma GmbH
- ATC 코드
- A16AB13
- IT 그룹
- 07.14 Enzympräparate
- 유효성분
- Asfotasum alfa
- 제제 유형
- 오리지널 의약품
- SL 등재일
- 2026. 04. 01.
- 최근 가격 변경
- 2026. 04. 01.
- 본인부담금
- 10%
포장별 가격
공장도 가격은 허가권자가 정한 가격이며, 공시가격에는 유통분담금과 부가가치세가 더해집니다. 두 가격 모두 FOPH의 최고가격이므로 이를 초과하여 청구할 수 없습니다.
| 제형 | 포장 단위 | 공장도 가격 | 공시가격 | 적용 시작일 | 범주 | GTIN |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Inj Lös 18 mg/0.45ml (in 2 ml Fl) | Durchstf 12 Stk | CHF 10'677.37 | CHF 11'262.80 | 2026. 04. 01. | A | 7680660860041 |
| Inj Lös 28 mg/0.7ml (in 2 ml Fl) | Durchstf 12 Stk | CHF 16'609.24 | CHF 17'348.90 | 2026. 04. 01. | A | 7680660860065 |
| Inj Lös 40 mg/ml (in 2 ml Fl) | Durchstf 12 Stk | CHF 23'727.49 | CHF 24'652.20 | 2026. 04. 01. | A | 7680660860089 |
| Inj Lös 80 mg/0.8ml (in 2 ml Fl) | Durchstf 12 Stk | CHF 47'454.97 | CHF 48'996.60 | 2026. 04. 01. | A | 7680660860102 |
제한
이 제제는 아래 조건에서만 상환됩니다. 다음 문구는 FOPH의 구속력 있는 표현이며, 해당 조건을 벗어나면 기본보험에서 지급하지 않습니다.
FOPH는 제한사항 문구를 독일어, 프랑스어 및 이탈리아어로만 공표합니다. 아래에는 독일어 원문을 그대로 재현합니다.
Die vergütete Dosierung beträgt 6 mg/kg/Woche s. c. (2 mg/kg 3×/Woche oder 1 mg/kg 6×/Woche).
1. Therapiestartkriterien
Die Vergütung der Behandlung bedarf der Kostengutsprache durch den Krankversicherer nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes resp. der Vertrauensärztin oder nach Kostengutsprache durch die IV-Stelle nach vorgängiger Konsultation des regionalärztlichen Dienstes (RAD). Eine Kostengutsprache wird für die Dauer von 12 Monaten erteilt, sofern die Voraussetzungen gemäss Abschnitt 1 und die Diagnosesicherung gemäss Abschnitt 2 kumulativ erfüllt sind. Die Kostengutsprache ist in den ersten drei Therapiejahren jeweils jährlich zu erneuern.
Behandelnde Ärzte:
Die Indikationsstellung, Therapieeinleitung und Verlaufskontrollen dürfen ausschliesslich durch Fachärzte der adulten oder pädiatrischen Rheumatologie oder der adulten oder pädiatrischen Endokrinologie erfolgen, die ausgewiesene Erfahrung in der Behandlung von Patienten mit HPP haben und dem Netzwerk der Leistungserbringer für seltene Knochenerkrankungen (SG-BOND) im Rahmen eines Referenzzentrums angegliedert sind. Alle anderen, d.h. assoziierte Zentren und Care Facilities können STRENSIQ nur in Delegation eines Referenzzentrums verordnen oder Verlaufskontrollen durchführen.
2. Diagnostische Voraussetzungen
Für eine Vergütung muss eine klinische HPP-Diagnose vorliegen. Voraussetzung dafür ist eine persistierend niedrige alkalische Phosphatase (ALP) unterhalb des alters- und geschlechtsspezifischen unteren Referenzwerts (LLN,
Bei erfüllter ALP-Voraussetzung gilt die HPP-Diagnose als gestellt, wenn 2 der folgenden Hauptkriterien oder 1 Hauptkriterium + 2 Nebenkriterien erfüllt sind. Wenn die erfüllten Hauptkriterien ausschliesslich aus (i) ALPL-(wahrsch.) pathogener Variante und (ii) erhöhten natürlichen Substraten bestehen, ist zusätzlich mindestens ein weiteres Haupt- oder Nebenkriterium (klinisch/radiologisch) erforderlich.
Offene Physen (Kinder/Jugendliche)
• Hauptkriterien
 - Pathogene/wahrscheinlich pathogene ALPL-Variante
 - Erhöhte natürliche Substrate der TNSALP: PLP oder PPi im Plasma oder PEA im Urin über der altersspezifischen oberen Referenzgrenze (URL) des Labors
 - Früher atraumatischer Verlust von Milchzähnen bei intakter Wurzel
 - Nachgewiesene Rachitis im Röntgen
• Nebenkriterien
 - Verzögerte motorische Meilensteine
 - Kraniosynostose
 - Nephrocalcinose
 - Vitamin-B6-responsive Krampfanfälle
 - Chronische muskuloskelettale Schmerzen
 - Bewegungsstörungen
 - Genu valgum/varum
 - Abnahme des Muskeltonus
 - Kleinwuchs/lineares Wachstumsversagen im Verlauf
Geschlossene Physen (späte Adoleszenz/Erwachsene)
• Hauptkriterien
 - Pathogene/wahrscheinlich pathogene ALPL-Variante
 - Erhöhte natürliche Substrate der TNSALP: PLP oder PPi im Plasma oder PEA im Urin über der altersspezifischen oberen Referenzgrenze (URL) des Labors
 - Atypische Femurfraktur/Pseudofraktur.
 - Rezidivierende Metatarsalfrakturen.
• Nebenkriterien
 - Schlecht heilende Frakturen
 - Chronische muskuloskelletale Schmerzen
 - Früher atraumatischer Zahnverlust mit intakter Wurzel
 - Chondrocalcinose
 - Nephrocalcinose
3. Start- und Fortführungskriterien der Vergütung von STRENSIQ
Voraussetzung für die Vergütung von STRENSIQ sind alle vor diesem Abschnitt genannten Bedingungen inkl. eine gesicherte HPP-Diagnose gemäss Abschnitt 2. Zusätzlich müssen die altersbezogenen Start- und Fortführungskriterien erfüllt sein, welche in den Tabellen unter folgendem Link publiziert sind (http://www.bag.admin.ch/sl-ref).
Massgeblich für die Bewertung sind Parameterverläufe, soweit sie der HPP zuzurechnen sind. Wertabweichungen durch interkurrente Ereignisse (z. B. akute Infektionen, Verletzungen, Operationen, Immobilisation) sind mit Datum und Ursache zu dokumentieren und bleiben für den Vergütungsentscheid unberücksichtigt.
Die Beurteilung des Therapienutzens und der Vergütung erfolgt in zwei zeitlichen Phasen. In der Initialtherapie (IT) (erstes Behandlungsjahr; bei perinatalen/infantilen Patient:innen mit Zwischenprüfung in Monat 6) wird das Erstansprechen auf Asfotase alfa beurteilt. Ab dem zweiten Behandlungsjahr beginnt die Erhaltungstherapie (ET), in der die Vergütung auf dem Erhalt des erreichten klinisch relevanten Nutzens beruht. Die Zuordnung zu IT oder ET richtet sich ausschliesslich nach der bereits erfolgten Therapiedauer, unabhängig vom Alter.
Die Beurteilung zur Vergütung ist altersankergeleitet: Massgeblich sind die Domänen und Kriterien der aktuellen Altersgruppe, nicht das Alter beim ursprünglichen Symptombeginn. Wechselt eine Patientin/ein Patient in eine neue Altersgruppe (6 Monate / 5 Jahre / 18 Jahre), werden die dazugehörigen altersadäquaten Kriterien angewendet; der erste valide Messwert im neu eingeführten Kriterium gilt als Anker für die weiteren Verlaufsbeurteilungen innerhalb dieser Altersgruppe.
Zu Therapiebeginn werden in jeder Domäne die vorgesehenen Baseline-Messungen erhoben und dokumentiert. Für die Beurteilung in IT und ET sind ausschliesslich jene Messkriterien massgeblich, die zu Baseline erhoben wurden; in Domänen mit ODER-Logik gilt als Anker derjenige Baseline-Parameter, der die Domäne beim Therapiebeginn erfüllt hat. Ein Wechsel des Ankerparameters bzw. das Nachführen alternativer Messkriterien zur nachträglichen Erfüllung von IT-/ET-Voraussetzungen ist nicht zulässig. Ausgenommen ist der altersbedingte Wechsel in eine neue Altersgruppe: In diesem Fall werden die altersadäquaten Messinstrumente eingeführt, und der erste valide Messwert im neuen Instrument gilt als Anker für die weitere Beurteilung.
Spezialfälle:
Für perinatale/infantile Patienten und Patientinnen gilt: Die Initialbeurteilung bis Monat 12 erfolgt gemäss den Kriterien dieser Gruppe; ab der Erhaltungstherapie (ab Jahr 2) erfolgt die Beurteilung nach der jeweils aktuellen Altersgruppe.
Erfolgt innerhalb des ersten Behandlungsjahres ein Wechsel in eine neue Altersgruppe, bleibt für die IT-Beurteilung nach 12 Monaten der bei Therapiebeginn festgelegte domänenerfüllende Baseline-Ankerparameter massgeblich. Der Altersgruppenwechsel ersetzt die IT-Verbesserungsprüfung nicht. Die altersadäquaten Instrumente der neuen Altersgruppe werden zusätzlich eingeführt und deren erster valider Messwert dient als Anker für die ET ab Jahr 2. Bei altersbedingt nicht mehr anwendbaren Instrumenten gilt das vorgesehene Nachfolgeinstrument derselben Domäne.
4. Stoppkriterien der Vergütung
Die Therapie wird nicht weiter vergütet, wenn zum vorgesehenen Entscheidungszeitpunkt die Fortführungskriterien (IT bzw. ET) der jeweiligen Altersgruppe nicht erfüllt sind.
Ebenfalls liegt keine Vergütungspflicht mehr vor, wenn die verpflichtenden Kontrollen/Messungen nicht fristgerecht und in auswertbarer Qualität vorliegen (Ausnahme: Verzögerung durch dokumentierte Nichtdurchführbarkeit).
5. Meldepflicht
Dem BAG sind jährlich durch die Referenzzentren die Anzahl der mit STRENSIQ behandelten Patientinnen und Patienten zu melden. Die Angaben sind dem BAG mit dem entsprechenden Formular (cloud.international.alexion.com/ch-de/AlexionForms) innert 4 Monaten nach Stichdatum (31. Dezember) direkt an office@eak-sl.admin.ch zu melden.
6. Therapiekosten
Die Alexion Pharma GmbH erstattet nach Aufforderung durch denjenigen Krankenversicherer, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt des Bezugs versichert war, für jede bezogene Packung STRENSIQ einen festgelegten Betrag des Fabrikabgabepreises zurück. Sie gibt dem Krankenversicherer den entsprechenden Betrag bekannt. Die Mehrwertsteuer kann nicht zusätzlich zu diesem Anteil des Fabrikabgabepreises zurückgefordert werden. Die Aufforderung zur Rückerstattung soll ab dem Zeitpunkt der Verabreichung erfolgen. Für STRENSIQ besteht zudem eine jährliche maximale Kostengrenze. Beträge, welche diese Grenze überschreiten, werden nach Aufforderung durch denjenigen Krankenversicherer, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt des Bezugs versichert war, durch die Alexion Pharma GmbH zurückerstattet.
Folgender Code ist an den Krankenversicherer zu übermitteln: 20734.01
FAQ
Strensiq은(는) 스위스 건강보험에서 보장되나요?
예. 단, 조건부입니다. Strensiq은(는) 제한사항과 함께 전문의약품목록에 등재되어 있습니다. 기본보험은 제한사항 문구의 조건을 충족하는 경우에만 상환하며, 일부 경우에는 보험자가 비용 승인을 한 후에만 상환합니다.
스위스에서 Strensiq의 비용은 얼마인가요?
공시가격은 FOPH가 정한 최고가격이며, Strensiq의 경우 포장당 CHF 11'262.80에서 CHF 48'996.60까지입니다. 공장도 가격은 CHF 10'677.37에서 CHF 47'454.97까지입니다. 약국은 더 많이 청구할 수 없지만 더 적게 청구할 수는 있습니다.
시장 접근
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