Zolgensma
Zolgensma ist ein Originalpräparat von Novartis Pharma Schweiz AG und steht in der Spezialitätenliste des BAG. Damit vergütet die obligatorische Krankenpflegeversicherung das Medikament im Rahmen der zugelassenen Indikation. Der Publikumspreis liegt je nach Packung zwischen CHF 1'794'436.60 und CHF 1'794'436.60, der Selbstbehalt beträgt 10 Prozent.
Stammdaten
- Zulassungsinhaberin
- Novartis Pharma Schweiz AG
- ATC-Code
- M09AX09
- IT-Gruppe
- 01.99 Varia
- Wirkstoffe
- Onasemnogenum abeparvovecum
- Präparate-Typ
- Originalpräparat
- In der SL seit
- 01.07.2022
- Letzte Preisänderung
- 01.09.2024
- Selbstbehalt
- 10%
Preise pro Packung
Der Fabrikabgabepreis (FAP) ist der Preis der Zulassungsinhaberin, der Publikumspreis (PP) enthält zusätzlich den Vertriebsanteil und die Mehrwertsteuer. Beide Werte sind BAG-Höchstpreise: teurer darf nicht abgerechnet werden.
| Darreichungsform | Packungsgrösse | Fabrikabgabepreis | Publikumspreis | Gültig ab | Kat. | GTIN |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Inf Lös 2x 10e13 Vektorgenome/ml | Set 1 Stk | CHF 1'748'663.55 | CHF 1'794'436.60 | 01.09.2024 | A | - |
Limitation
Dieses Präparat wird nur unter den folgenden Bedingungen vergütet. Der Text ist der verbindliche Wortlaut des BAG; ausserhalb dieser Bedingungen zahlt die Grundversicherung nicht.
ZOLGENSMA darf nur in spezialisierten neuromuskulären Zentren des Netzwerks Myosuisse (siehe z.B. https://myosuisse.org/ueber-uns/nationale-referenzzentren) von einem Facharzt der Neurologie/Neuropädiatrie verschrieben und im Rahmen eines stationären Aufenthaltes verabreicht werden. Das behandelnde medizinische Personal muss zwingend Erfahrung mit der Diagnostik und der Behandlung von Patienten mit spinaler Muskelatrophie haben.
Der behandelnde Arzt ist verpflichtet, die erforderlichen Daten laufend im Schweizer Register für neuromuskuläre Erkrankungen Swiss-Reg-NMD (https://www.swiss-reg-nmd.ch/) zu erfassen.
Alle mit ZOLGENSMA behandelten Patienten werden vom behandelnden Facharzt für Neurologie im spezialisierten Zentrum regelmässig nach den Beurteilungsparametern bzw. nach dem Ansprechen auf das Präparat untersucht, dabei werden dem Alter und motorischen Fähigkeiten entsprechend Assessments durchgeführt und im Register erfasst. Je nach Krankheitsstadium werden der 6MWT, der HFMSE, der RULM, der HFMS, der CHOP-INTEND und die Lungenfunktion (VC, FEV1) - im ersten Jahr alle 4 Monate, im zweiten Jahr alle 6 Monate und ab dem dritten Jahr jährlich - erfasst und im Register nachgeführt.
Die Untersuchungen erfolgen zu Behandlungsbeginn und danach in der Regel im ersten Jahr alle 4 Monate, im zweiten Jahr alle 6 Monate und ab dem dritten Jahr jährlich.
Ausgeschlossen sind:
• Patienten mit SMA-Typ 0 und IV sowie alle spinalen und neuralen Muskelatrophien, die nicht auf eine Gendeletion oder -mutation auf Chromosom 5q zurückzuführen sind; Patienten, die eine Dauerbeatmung (16 oder mehr Stunden pro Tag an 21 aufeinander folgenden Tagen, wenn keine akute reversible Infektion vorliegt) oder die Notwendigkeit einer permanenten Tracheostomie haben.
• Zolgensma darf nicht vor, nach oder zusammen mit einer für SMA spezifischen Gentherapie angewendet werden. Zolgensma darf nicht zusammen mit einer anderen auf die Expression der SMN-Proteine einwirkende medikamentöse Behandlung der spinalen Muskelatrophie (SMA) verabreicht werden.
Ausgenommen von dieser Regelung sind sog. Bridging-Therapien während maximal 6 Monaten.
Folgende Kriterien definieren einen fehlenden Therapienutzen, welche eine Rückvergütungspflicht durch die Novartis Pharma Schweiz auslösen:
a) Tod aufgrund einer Verschlechterung der SMA, oder
b) Patienten, die neu eine invasive Dauerbeatmung (16 oder mehr Stunden pro Tag an 21 aufeinander folgenden Tagen, wenn keine akute reversible Infektion vorliegt, dokumentiert mittels CHOP Code bei stationärer Behandlung, bzw. Ablesen des Beatmungsgeräts bei ambulanter Behandlung) brauchen, oder
c) Notwendigkeit einer permanenten Tracheostomie, bei gleichzeitiger Verschlechterung der motorischen Funktionen gemäss einem der unten genannten motorischen Scores;
d) Gesamtverschlechterung der motorischen Funktion in 2 unterschiedlichen motorischen Scores (Ausnahme CHOP-INTEND als einziges Kriterium bei schwer beeinträchtigten Patienten), bestätigt durch 2 aufeinanderfolgende Messungen, ohne alternative Begründung für die Verschlechterungen:
1. Patienten im Alter von unter 2 Jahren: CHOP-INTEND (> 4 Punkte); RULM (> 3 Punkte)
2. Patienten im Alter von mindestens 2 Jahren: HFMSE (> 3 Punkte); RULM (> 3 Punkte)
(CHOP-INTEND = Children's Hospital of Philadelphia Infant Test of Neuromuscular Disorders; HFMSE = Hammersmith Functional Motor Scale Expanded; RULM = Revised Upper limb Module)
Die Novartis Pharma Schweiz AG erstattet der Invalidenversicherung (resp. subsidiär der Krankenkasse i.S. Art. 27 KVG) auf deren erste Aufforderung hin für jedes bezogene Set ZOLGENSMA einen festgelegten Anteil des Fabrikabgabepreises zurück. Sie gibt die Höhe der Rückerstattung bekannt. Die Mehrwertsteuer kann nicht zusätzlich zu diesem Anteil des Fabrikabgabepreises zurückgefordert werden. Die Aufforderung zur Rückerstattung soll ab dem Zeitpunkt der Verabreichung erfolgen.
Weiter übernimmt die Novartis Pharma Schweiz AG einen festgelegten Anteil anfallender Kosten von Bridging-Therapien bei hohen AAV9 Titer. Sie gibt die Höhe der Rückerstattung bekannt.
FAQ
Wird Zolgensma von der Krankenkasse bezahlt?
Ja, aber nur unter Bedingungen. Zolgensma steht mit einer Limitation in der Spezialitätenliste: die Grundversicherung vergütet es nur, wenn die im Limitationstext genannten Voraussetzungen erfüllt sind, teils erst nach Kostengutsprache des Versicherers.
Was kostet Zolgensma in der Schweiz?
Der Publikumspreis ist der vom BAG festgesetzte Höchstpreis und beträgt für Zolgensma zwischen CHF 1'794'436.60 und CHF 1'794'436.60 je Packung. Der Fabrikabgabepreis liegt zwischen CHF 1'748'663.55 und CHF 1'748'663.55. Apotheken dürfen nicht mehr, aber weniger verlangen.
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