Vergütet mit LimitationOriginalpräparatATC J07AL02

Capvaxive

Capvaxive ist ein Originalpräparat von MSD Merck Sharp & Dohme AG und steht in der Spezialitätenliste des BAG. Damit vergütet die obligatorische Krankenpflegeversicherung das Medikament im Rahmen der zugelassenen Indikation. Der Publikumspreis liegt je nach Packung zwischen CHF 85.85 und CHF 710.70, der Selbstbehalt beträgt 10 Prozent.

Stammdaten

Zulassungsinhaberin
MSD Merck Sharp & Dohme AG
ATC-Code
J07AL02
IT-Gruppe
08.08 Impfstoffe
Wirkstoffe
Vaccinum pneumococcale polysaccharidicum CRM conjugatum 21-valens
Präparate-Typ
Originalpräparat
In der SL seit
01.03.2026
Letzte Preisänderung
01.08.2026
Selbstbehalt
10%

Preise pro Packung

Der Fabrikabgabepreis (FAP) ist der Preis der Zulassungsinhaberin, der Publikumspreis (PP) enthält zusätzlich den Vertriebsanteil und die Mehrwertsteuer. Beide Werte sind BAG-Höchstpreise: teurer darf nicht abgerechnet werden.

Capvaxive Preistabelle Stand 17.09.2026
Darreichungs­formPackungs­grösseFabrik­abgabe­preisPublikums­preisGültig abKat.GTIN
Inj Lös mit Nadel Fertspr 0.5 mlCHF 63.84CHF 85.8501.03.2026B7680697810019
Inj Lös mit Nadel Fertspr10 x 0.5 mlCHF 638.40CHF 710.7001.08.2026B7680697810026

Limitation

Dieses Präparat wird nur unter den folgenden Bedingungen vergütet. Der Text ist der verbindliche Wortlaut des BAG; ausserhalb dieser Bedingungen zahlt die Grundversicherung nicht.

Wortlaut BAGGültig ab 01.07.2026

Für CAPVAXIVE wurde ein einheitlicher Abrechnungspreis festgelegt.
Sind in spezifischen Fällen (z.B. Einzelfallvergütung) die wirtschaftlichen Preise in den jeweiligen Indikationen zu berücksichtigen, gibt die Zulassungsinhaberin auf Aufforderung der Krankenversicherung die Preise bekannt.

Wortlaut BAGGültig ab 01.07.2026

Kostenübernahme der Erstimpfung bei Personen ab 65 Jahren.

Wortlaut BAGGültig ab 01.07.2026

Kostenübernahme bei Personen ab 65 Jahren für eine einmalige ergänzende Impfdosis, die sich seit dem 01.01.2023 bis 31.12.2025 mit einem 13- oder 15-valenten PCV-Impfstoff impfen liessen.

Wortlaut BAGGültig ab 01.07.2026

Kostenübernahme bei Personen ab 18 Jahren mit erhöhtem Risiko für eine invasive Pneumokokken-Erkrankung (IPE). Die Indikationen für ein erhöhtes Risiko richten sich nach dem «Referenzdokument Prophylaktische Impfungen».

Wortlaut BAGGültig ab 01.12.2022

Die Kostenübernahme der Impfstoffe als Teil einer präventiven Massnahme im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung richtet sich nach den in Artikel 12a KLV für die jeweiligen Impfungen abschliessend festgelegten Voraussetzungen und erfolgt nur innerhalb der Zulassung durch Swissmedic. Bei beruflicher und reisemedizinischer Indikation erfolgt keine Kostenübernahme durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung.
Die Preise der Impfstoffe sind Höchstpreise (Art. 52 Abs. 3 KVG) und kommen bei Reihenimpfungen (z.B. im schulärztlichen Dienst) nicht zur Anwendung. In diesen Fällen gelten die von den Krankenversicherern mit den zuständigen Behörden ausgehandelten bzw. die allenfalls von den Behörden festgesetzten Tarife. Wenn der Impfstoff zu einem günstigeren Preis bezogen wird (z.B. im Rahmen von Reihenimpfungen), darf der Arzt oder die Ärztin nicht den Publikumspreis der SL verrechnen.
Die Vergünstigung muss gemäss Artikel 56 Absatz 3 KVG weitergegeben werden, ausser es bestehen Vereinbarungen nach Artikel 56 Absatz 3bis KVG.

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FAQ

Wird Capvaxive von der Krankenkasse bezahlt?

Ja, aber nur unter Bedingungen. Capvaxive steht mit einer Limitation in der Spezialitätenliste: die Grundversicherung vergütet es nur, wenn die im Limitationstext genannten Voraussetzungen erfüllt sind, teils erst nach Kostengutsprache des Versicherers.

Was kostet Capvaxive in der Schweiz?

Der Publikumspreis ist der vom BAG festgesetzte Höchstpreis und beträgt für Capvaxive zwischen CHF 85.85 und CHF 710.70 je Packung. Der Fabrikabgabepreis liegt zwischen CHF 63.84 und CHF 638.40. Apotheken dürfen nicht mehr, aber weniger verlangen.

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