Vergütet mit LimitationOriginalpräparatATC J07AL02

Vaxneuvance

Vaxneuvance ist ein Originalpräparat von MSD Merck Sharp & Dohme AG und steht in der Spezialitätenliste des BAG. Damit vergütet die obligatorische Krankenpflegeversicherung das Medikament im Rahmen der zugelassenen Indikation. Der Publikumspreis liegt je nach Packung zwischen CHF 77.95 und CHF 631.55, der Selbstbehalt beträgt 10 Prozent.

Stammdaten

Zulassungsinhaberin
MSD Merck Sharp & Dohme AG
ATC-Code
J07AL02
IT-Gruppe
08.08 Impfstoffe
Wirkstoffe
Vaccinum pneumococcale polysaccharidicum CRM conjugatum 15-valens
Präparate-Typ
Originalpräparat
In der SL seit
01.04.2023
Letzte Preisänderung
01.12.2025
Selbstbehalt
10%

Preise pro Packung

Der Fabrikabgabepreis (FAP) ist der Preis der Zulassungsinhaberin, der Publikumspreis (PP) enthält zusätzlich den Vertriebsanteil und die Mehrwertsteuer. Beide Werte sind BAG-Höchstpreise: teurer darf nicht abgerechnet werden.

Vaxneuvance Preistabelle Stand 17.09.2026
Darreichungs­formPackungs­grösseFabrik­abgabe­preisPublikums­preisGültig abKat.GTIN
Inj SuspFertspr 0.5 mlCHF 56.56CHF 77.9501.04.2023B7680687520010
Inj Susp10 Fertspr 0.5 mlCHF 565.61CHF 631.5501.05.2024B7680687520027

Limitation

Dieses Präparat wird nur unter den folgenden Bedingungen vergütet. Der Text ist der verbindliche Wortlaut des BAG; ausserhalb dieser Bedingungen zahlt die Grundversicherung nicht.

Wortlaut BAGGültig ab 01.04.2024

Kostenübernahme bei Säuglingen und Kindern im Alter von 6 Wochen bis 5 Jahren.
Kostenübernahme bei Personen ab 65 Jahren.

Wortlaut BAGGültig ab 01.12.2022

Die Kostenübernahme der Impfstoffe als Teil einer präventiven Massnahme im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung richtet sich nach den in Artikel 12a KLV für die jeweiligen Impfungen abschliessend festgelegten Voraussetzungen und erfolgt nur innerhalb der Zulassung durch Swissmedic. Bei beruflicher und reisemedizinischer Indikation erfolgt keine Kostenübernahme durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung.
Die Preise der Impfstoffe sind Höchstpreise (Art. 52 Abs. 3 KVG) und kommen bei Reihenimpfungen (z.B. im schulärztlichen Dienst) nicht zur Anwendung. In diesen Fällen gelten die von den Krankenversicherern mit den zuständigen Behörden ausgehandelten bzw. die allenfalls von den Behörden festgesetzten Tarife. Wenn der Impfstoff zu einem günstigeren Preis bezogen wird (z.B. im Rahmen von Reihenimpfungen), darf der Arzt oder die Ärztin nicht den Publikumspreis der SL verrechnen.
Die Vergünstigung muss gemäss Artikel 56 Absatz 3 KVG weitergegeben werden, ausser es bestehen Vereinbarungen nach Artikel 56 Absatz 3bis KVG.

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FAQ

Wird Vaxneuvance von der Krankenkasse bezahlt?

Ja, aber nur unter Bedingungen. Vaxneuvance steht mit einer Limitation in der Spezialitätenliste: die Grundversicherung vergütet es nur, wenn die im Limitationstext genannten Voraussetzungen erfüllt sind, teils erst nach Kostengutsprache des Versicherers.

Was kostet Vaxneuvance in der Schweiz?

Der Publikumspreis ist der vom BAG festgesetzte Höchstpreis und beträgt für Vaxneuvance zwischen CHF 77.95 und CHF 631.55 je Packung. Der Fabrikabgabepreis liegt zwischen CHF 56.56 und CHF 565.61. Apotheken dürfen nicht mehr, aber weniger verlangen.

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