附限制条件报销原研药产品ATC A10BX16
Mounjaro KwikPen
Mounjaro KwikPen 是 Eli Lilly (Suisse) SA 的原研产品,已列入 FOPH 特殊药品目录。因此,瑞士法定医疗保险在获准适应症范围内对其予以报销。根据包装不同,公共价格为 CHF 223.80 至 CHF 388.40;患者需支付 10% 的共付额,另加免赔额。
核心数据
- 上市许可持有人
- Eli Lilly (Suisse) SA
- ATC代码
- A10BX16
- IT组
- 07.06 Pankreas
- 活性成分
- Tirzepatidum
- 制剂类型
- 原研药产品
- 列入 SL 的日期
- 2026/01/01
- 最近价格变更
- 2026/01/01
- 自付比例
- 10%
每包装价格
出厂价是上市许可持有人的价格;公共价格在此基础上加上配送份额和增值税。两者均为 FOPH 最高价格:不得收取高于该价格的费用。
| 剂型 | 包装规格 | 出厂价 | 公共价格 | 生效日期 | 类别 | GTIN |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Inj Lös 2.5 mg/0.6 ml Fertpen | Fertpen 1 Stk | CHF 195.30 | CHF 223.80 | 2026/01/01 | B | 7680696960012 |
| Inj Lös 5 mg/0.6 ml Fertpen | Fertpen 1 Stk | CHF 195.30 | CHF 223.80 | 2026/01/01 | B | 7680696960029 |
| Inj Lös 7.5 mg/0.6 ml Fertpen | Fertpen 1 Stk | CHF 272.72 | CHF 303.25 | 2026/01/01 | B | 7680696960036 |
| Inj Lös 10 mg/0.6 ml Fertpen | Fertpen 1 Stk | CHF 272.72 | CHF 303.25 | 2026/01/01 | B | 7680696960043 |
| Inj Lös 12.5 mg/0.6 ml Fertpen | Fertpen 1 Stk | CHF 355.71 | CHF 388.40 | 2026/01/01 | B | 7680696960050 |
| Inj Lös 15 mg/0.6 ml Fertpen | Fertpen 1 Stk | CHF 355.71 | CHF 388.40 | 2026/01/01 | B | 7680696960067 |
限制
该制剂仅在以下条件下报销。以下文字是具有约束力的 FOPH 表述;不符合这些条件时,基本保险不予支付。
FOPH 仅以德语、法语和意大利语公布限制文本。以下逐字转载德语表述。
Für alle vergütungspflichtigen Indikationen gilt:
Für MOUNJARO wurde ein einheitlicher Abrechnungspreis festgelegt. Sind in spezifischen Fällen (z.B. Einzelfallvergütung) die wirtschaftlichen Preise in den jeweiligen Indikationen zu berücksichtigen, gibt die Zulassungsinhaberin auf Aufforderung der Krankenversicherung die Preise bekannt.
Für MOUNJARO bestehen Preismodelle. Die Eli Lilly (Suisse) SA gibt diese dem Krankenversicherer, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt des Bezugs versichert war, auf dessen erste Aufforderung hin bekannt.
Die Eli Lilly (Suisse) SA erstattet dem Krankenversicherer, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt des Bezugs versichert war, auf dessen erste Aufforderung hin für jede bezogene Packung MOUNJARO einen festgelegten Anteil des Fabrikabgabepreises zurück. Sie gibt dem Krankenversicherer die Höhe der Rückerstattungen bekannt. Die Mehrwertsteuer kann nicht zusätzlich zu diesem Anteil des Fabrikabgabepreises zurückgefordert werden. Die Aufforderung zur Rückerstattung soll ab dem Zeitpunkt der Verabreichung erfolgen.
Für MOUNJARO wurde ein einheitlicher Abrechnungspreis festgelegt. Sind in spezifischen Fällen (z.B. Einzelfallvergütung) die wirtschaftlichen Preise in den jeweiligen Indikationen zu berücksichtigen, gibt die Zulassungsinhaberin auf Aufforderung der Krankenversicherung die Preise bekannt.
Für MOUNJARO bestehen Preismodelle. Die Eli Lilly (Suisse) SA gibt diese dem Krankenversicherer, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt des Bezugs versichert war, auf dessen erste Aufforderung hin bekannt.
Die Eli Lilly (Suisse) SA erstattet dem Krankenversicherer, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt des Bezugs versichert war, auf dessen erste Aufforderung hin für jede bezogene Packung MOUNJARO einen festgelegten Anteil des Fabrikabgabepreises zurück. Sie gibt dem Krankenversicherer die Höhe der Rückerstattungen bekannt. Die Mehrwertsteuer kann nicht zusätzlich zu diesem Anteil des Fabrikabgabepreises zurückgefordert werden. Die Aufforderung zur Rückerstattung soll ab dem Zeitpunkt der Verabreichung erfolgen.
Typ 2 Diabetes mellitus
Zur Behandlung von Patienten mit einem unzureichend kontrollierten Typ 2 Diabetes mellitus ergänzend zu Diät und Bewegung:
• In Monotherapie bei Patienten mit nachgewiesener Kontraindikation oder nachgewiesener Unverträglichkeit für Metformin.
Zur Behandlung von Patienten mit einem Typ 2 Diabetes mellitus in Kombination mit folgenden Therapieoptionen, wenn durch diese Antidiabetika keine ausreichende Blutzuckerkontrolle erreicht wird:
• Als Zweifachkombination mit Metformin oder einem Sulfonylharnstoff
• Als Dreifachkombination mit einer Kombination aus Metformin und einem Sulfonylharnstoff
• In Kombination mit Basalinsulin mit oder ohne Metformin
Mindestens BMI 28. Zusätzliche Medikamente zur Gewichtsreduktion werden nicht vom Kranken-versicherer vergütet.
Es wird maximal eine Dosis Tirzepatide pro Woche vergütet.
Folgender Code ist an den Krankenversicherer zu übermitteln: 21977.01
Zur Behandlung von Patienten mit einem unzureichend kontrollierten Typ 2 Diabetes mellitus ergänzend zu Diät und Bewegung:
• In Monotherapie bei Patienten mit nachgewiesener Kontraindikation oder nachgewiesener Unverträglichkeit für Metformin.
Zur Behandlung von Patienten mit einem Typ 2 Diabetes mellitus in Kombination mit folgenden Therapieoptionen, wenn durch diese Antidiabetika keine ausreichende Blutzuckerkontrolle erreicht wird:
• Als Zweifachkombination mit Metformin oder einem Sulfonylharnstoff
• Als Dreifachkombination mit einer Kombination aus Metformin und einem Sulfonylharnstoff
• In Kombination mit Basalinsulin mit oder ohne Metformin
Mindestens BMI 28. Zusätzliche Medikamente zur Gewichtsreduktion werden nicht vom Kranken-versicherer vergütet.
Es wird maximal eine Dosis Tirzepatide pro Woche vergütet.
Folgender Code ist an den Krankenversicherer zu übermitteln: 21977.01
Gewichtsregulierung Erwachsene:
Einsatz bei Diabetikern (DM Typ 2) nur, wenn diese nicht mit einem GLP-1-Rezeptoragonisten, ausser einem zur Gewichtsreduktion eingesetzten, vorbehandelt sind, sowie bei Nicht-Diabetikern:
Als Ergänzung zu einer 500 kcal/Tag-Defizit-Diät, begleitender Ernährungsberatung und verstärkter, belegter (bspw. Schrittzähler) körperlicher Aktivität bei motivierten Patienten (ohne vorangegangene bariatrische Operation und ohne geplante oder bevorstehende bariatrische Operation) zur Gewichtsregulierung bei erwachsenen Patienten mit:
• BMI ≥ 35 kg/m2
• BMI ≥ 28 kg/m2, falls zusätzliche gewichtsbedingte Begleiterkrankungen (Prädiabetes oder Diabetes mellitus Typ 2, arterielle Hypertonie, Dyslipidämie) vorliegen.
Die Behandlung bedarf der Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes.
Die dokumentierte Einhaltung einer 500 kcal/Tag-Defizit-Diät ist Voraussetzung für die Vergütung von Mounjaro und muss gegenüber dem Krankenversicherer bestätigt werden.
Die Verschreibung sowie die medizinischen Erfolgskontrollen nach 16 Wochen, 10 Monaten und danach alle 6 Monate, dürfen ausschliesslich vor Ort:
• Durch Fachärzte für Endokrinologie/Diabetologie mit nachgewiesener Expertise in der Behandlung von Adipositas (vgl. unten)
ODER
• An einem Adipositas-Zentrum mit nachgewiesener Expertise in der Behandlung von Adipositas (vgl. unten) durch einen Facharzt mit einem der drei folgenden Facharzttitel erfolgen:
- Endokrinologie/Diabetologie
- Allgemeine Innere Medizin
- Chirurgie mit Schwerpunkt Viszeralchirurgie
In Adipositas-Zentren müssen insgesamt zwei Fachärzte tätig sein, die jeweils über einen der genannten Facharzttitel verfügen, wobei im Zentrum mindestens zwei unterschiedliche der ge-nannten Fachrichtungen vertreten sein müssen.
Fachärzte für Endokrinologie/Diabetologie UND Adipositas-Zentren müssen zusätzlich folgende Kriterien erfüllen:
- Vor Ort berät zudem ein Ernährungsberater (nach Artikel 11 GesBG) oder es kann eine feste Zusammenarbeit mit einer externen Ernährungsberatung (nach Artikel 11 GesBG) nachgewiesen werden.
- Der für das Zentrum verantwortliche Arzt bzw. der Facharzt für Endokrinologie/Diabetologie ist entweder Mitglied der ASEMO, SGED oder der SMOB.
- Das interdisziplinäre Netzwerk des Adipositas-Zentrums oder des Facharztes für Endokrino-logie/Diabetologie umfasst mindestens einen Psychiater/klinischen Psychologen, einen zertifi-zierten Physiotherapeuten und ein SMOB-anerkanntes bariatrisches Zentrum.
- Eine nachgewiesene Expertise ist gegeben, wenn der Facharzt für Endokrinologie/Diabetologie pro 12-Monatsperiode mindestens 100 und das Zentrum mindestens 300 Patienten mit Adipositas behandelt.
Die Behandlung muss abgebrochen werden, wenn die Patienten mit BMI ≥ 28 kg/m2 und
Für eine weiterführende Therapie über diese initiale Behandlungsphase hinaus ist eine erneute Kostengutsprache durchzuführen, wobei die Gewichtsreduktion nach 16 Wochen und nach insgesamt 10 Monaten zu belegen sind.
Eine Erfolgskontrolle hat danach grundsätzlich alle 6 Monate zu erfolgen. Mounjaro kann bei Einhalten der vorgenannten Vergütungskriterien während insgesamt maximal 3 Jahren vergütet werden. Bei einer Gewichtswiederzunahme, bei der das Gewicht des Patienten höher ist als das nach 10 Monaten zu erreichende Ziel vom Ausgangsgewicht (−10% bzw. −12%), ist die Therapie abzubrechen. Die Therapie ist auch abzubrechen, sobald ein BMI 25 kg/m2 ansteigen, darf die Therapie wieder begonnen werden, jedoch nicht länger als die maximale Therapiedauer von 3 Jahren. Das gleiche gilt, sollte die Therapie aus anderen begründeten Fällen, wie z.B. Schwangerschaft, unterbrochen werden. Die Abbruchkriterien (Zielgewicht Monat 10 = 10% bzw. 12% tiefer als Ausgangsgewicht) bleiben bestehen.
Wird von einem anderen zur Gewichtsreduktion eingesetzten GLP-1-Rezeptoragonisten während der Initialphase (erste 10 Monate Behandlung) auf Mounjaro umgestellt, gelten die Abbruchkriterien wie während der initialen Behandlungsphase von Mounjaro. Wird während der weiterführenden Therapie umgestellt, entfällt die initiale Behandlungsphase unter Mounjaro. Die entsprechende Dokumentation der Vorbehandlung ab Behandlungsbeginn muss für die Kostengutsprache vorliegen.
Mounjaro darf weder mit anderen GLP-1-Rezeptoragonisten noch mit Gliptinen, SGLT-2-Inhibitoren noch mit Insulin kombiniert werden. Mounjaro darf nicht mit anderen Arzneimitteln (z.B. Orlistat-enthaltende Arzneimittel) zur Gewichtsreduktion kombiniert werden. Eine gleichzeitige Behandlung mit SGLT-2-Inhibitoren wird vergütet, wenn diese zur Behandlung einer Herzinsuffizienz oder einer chronischen Nierenerkrankung verschrieben wurden.
Patienten, die unter erstmaligem Einsatz von Mounjaro nach 16-wöchiger Behandlung keine Gewichtsreduktion von mindestens 5% bzw. 7% ihres Ausgangskörpergewichtes erzielten (Nonresponder), sind grundsätzlich von einer Vergütung der Wiederaufnahme der Therapie ausgeschlossen.
Ein Therapiewechsel von Saxenda oder Wegovy auf Mounjaro soll grundsätzlich möglich sein. Die maximale Therapiedauer einer Monotherapie mit Mounjaro oder einer sequentiellen Therapie mit Mounjaro nach Saxenda oder Wegovy beträgt 3 Jahre.
Die Zustimmung des Patienten vorausgesetzt, sollen die entsprechenden Daten basierend auf der kontinuierlichen Patientendokumentation in einem von einer unabhängigen Stelle geführten Register erfasst werden.
Folgender Code ist an den Krankenversicherer zu übermitteln: 21977.02
Einsatz bei Diabetikern (DM Typ 2) nur, wenn diese nicht mit einem GLP-1-Rezeptoragonisten, ausser einem zur Gewichtsreduktion eingesetzten, vorbehandelt sind, sowie bei Nicht-Diabetikern:
Als Ergänzung zu einer 500 kcal/Tag-Defizit-Diät, begleitender Ernährungsberatung und verstärkter, belegter (bspw. Schrittzähler) körperlicher Aktivität bei motivierten Patienten (ohne vorangegangene bariatrische Operation und ohne geplante oder bevorstehende bariatrische Operation) zur Gewichtsregulierung bei erwachsenen Patienten mit:
• BMI ≥ 35 kg/m2
• BMI ≥ 28 kg/m2, falls zusätzliche gewichtsbedingte Begleiterkrankungen (Prädiabetes oder Diabetes mellitus Typ 2, arterielle Hypertonie, Dyslipidämie) vorliegen.
Die Behandlung bedarf der Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes.
Die dokumentierte Einhaltung einer 500 kcal/Tag-Defizit-Diät ist Voraussetzung für die Vergütung von Mounjaro und muss gegenüber dem Krankenversicherer bestätigt werden.
Die Verschreibung sowie die medizinischen Erfolgskontrollen nach 16 Wochen, 10 Monaten und danach alle 6 Monate, dürfen ausschliesslich vor Ort:
• Durch Fachärzte für Endokrinologie/Diabetologie mit nachgewiesener Expertise in der Behandlung von Adipositas (vgl. unten)
ODER
• An einem Adipositas-Zentrum mit nachgewiesener Expertise in der Behandlung von Adipositas (vgl. unten) durch einen Facharzt mit einem der drei folgenden Facharzttitel erfolgen:
- Endokrinologie/Diabetologie
- Allgemeine Innere Medizin
- Chirurgie mit Schwerpunkt Viszeralchirurgie
In Adipositas-Zentren müssen insgesamt zwei Fachärzte tätig sein, die jeweils über einen der genannten Facharzttitel verfügen, wobei im Zentrum mindestens zwei unterschiedliche der ge-nannten Fachrichtungen vertreten sein müssen.
Fachärzte für Endokrinologie/Diabetologie UND Adipositas-Zentren müssen zusätzlich folgende Kriterien erfüllen:
- Vor Ort berät zudem ein Ernährungsberater (nach Artikel 11 GesBG) oder es kann eine feste Zusammenarbeit mit einer externen Ernährungsberatung (nach Artikel 11 GesBG) nachgewiesen werden.
- Der für das Zentrum verantwortliche Arzt bzw. der Facharzt für Endokrinologie/Diabetologie ist entweder Mitglied der ASEMO, SGED oder der SMOB.
- Das interdisziplinäre Netzwerk des Adipositas-Zentrums oder des Facharztes für Endokrino-logie/Diabetologie umfasst mindestens einen Psychiater/klinischen Psychologen, einen zertifi-zierten Physiotherapeuten und ein SMOB-anerkanntes bariatrisches Zentrum.
- Eine nachgewiesene Expertise ist gegeben, wenn der Facharzt für Endokrinologie/Diabetologie pro 12-Monatsperiode mindestens 100 und das Zentrum mindestens 300 Patienten mit Adipositas behandelt.
Die Behandlung muss abgebrochen werden, wenn die Patienten mit BMI ≥ 28 kg/m2 und
Für eine weiterführende Therapie über diese initiale Behandlungsphase hinaus ist eine erneute Kostengutsprache durchzuführen, wobei die Gewichtsreduktion nach 16 Wochen und nach insgesamt 10 Monaten zu belegen sind.
Eine Erfolgskontrolle hat danach grundsätzlich alle 6 Monate zu erfolgen. Mounjaro kann bei Einhalten der vorgenannten Vergütungskriterien während insgesamt maximal 3 Jahren vergütet werden. Bei einer Gewichtswiederzunahme, bei der das Gewicht des Patienten höher ist als das nach 10 Monaten zu erreichende Ziel vom Ausgangsgewicht (−10% bzw. −12%), ist die Therapie abzubrechen. Die Therapie ist auch abzubrechen, sobald ein BMI 25 kg/m2 ansteigen, darf die Therapie wieder begonnen werden, jedoch nicht länger als die maximale Therapiedauer von 3 Jahren. Das gleiche gilt, sollte die Therapie aus anderen begründeten Fällen, wie z.B. Schwangerschaft, unterbrochen werden. Die Abbruchkriterien (Zielgewicht Monat 10 = 10% bzw. 12% tiefer als Ausgangsgewicht) bleiben bestehen.
Wird von einem anderen zur Gewichtsreduktion eingesetzten GLP-1-Rezeptoragonisten während der Initialphase (erste 10 Monate Behandlung) auf Mounjaro umgestellt, gelten die Abbruchkriterien wie während der initialen Behandlungsphase von Mounjaro. Wird während der weiterführenden Therapie umgestellt, entfällt die initiale Behandlungsphase unter Mounjaro. Die entsprechende Dokumentation der Vorbehandlung ab Behandlungsbeginn muss für die Kostengutsprache vorliegen.
Mounjaro darf weder mit anderen GLP-1-Rezeptoragonisten noch mit Gliptinen, SGLT-2-Inhibitoren noch mit Insulin kombiniert werden. Mounjaro darf nicht mit anderen Arzneimitteln (z.B. Orlistat-enthaltende Arzneimittel) zur Gewichtsreduktion kombiniert werden. Eine gleichzeitige Behandlung mit SGLT-2-Inhibitoren wird vergütet, wenn diese zur Behandlung einer Herzinsuffizienz oder einer chronischen Nierenerkrankung verschrieben wurden.
Patienten, die unter erstmaligem Einsatz von Mounjaro nach 16-wöchiger Behandlung keine Gewichtsreduktion von mindestens 5% bzw. 7% ihres Ausgangskörpergewichtes erzielten (Nonresponder), sind grundsätzlich von einer Vergütung der Wiederaufnahme der Therapie ausgeschlossen.
Ein Therapiewechsel von Saxenda oder Wegovy auf Mounjaro soll grundsätzlich möglich sein. Die maximale Therapiedauer einer Monotherapie mit Mounjaro oder einer sequentiellen Therapie mit Mounjaro nach Saxenda oder Wegovy beträgt 3 Jahre.
Die Zustimmung des Patienten vorausgesetzt, sollen die entsprechenden Daten basierend auf der kontinuierlichen Patientendokumentation in einem von einer unabhängigen Stelle geführten Register erfasst werden.
Folgender Code ist an den Krankenversicherer zu übermitteln: 21977.02
该组中的更多制剂
FAQ
Mounjaro KwikPen 是否由瑞士医疗保险报销?
是,但仅在满足条件时。Mounjaro KwikPen 已列入带有限制条件的特殊药品目录:只有在满足限制文本中的条件时,基本保险才予以报销;在某些情况下,还必须先获得保险人对费用的批准。
Mounjaro KwikPen 在瑞士的价格是多少?
公共价格是 FOPH 设定的最高价格,Mounjaro KwikPen 每包装的公共价格为 CHF 223.80 至 CHF 388.40。出厂价为 CHF 195.30 至 CHF 355.71。药房不得收取更高价格,但可以收取更低价格。