Vergütet mit LimitationOriginalpräparatATC B06AC05

Takhzyro

Takhzyro ist ein Originalpräparat von Takeda Pharma AG und steht in der Spezialitätenliste des BAG. Damit vergütet die obligatorische Krankenpflegeversicherung das Medikament im Rahmen der zugelassenen Indikation. Der Publikumspreis liegt je nach Packung zwischen CHF 9'964.85 und CHF 9'964.85, der Selbstbehalt beträgt 10 Prozent.

Stammdaten

Zulassungsinhaberin
Takeda Pharma AG
ATC-Code
B06AC05
IT-Gruppe
02.99 Varia
Wirkstoffe
Lanadelumabum
Präparate-Typ
Originalpräparat
In der SL seit
01.07.2021
Letzte Preisänderung
01.06.2026
Selbstbehalt
10%

Preise pro Packung

Der Fabrikabgabepreis (FAP) ist der Preis der Zulassungsinhaberin, der Publikumspreis (PP) enthält zusätzlich den Vertriebsanteil und die Mehrwertsteuer. Beide Werte sind BAG-Höchstpreise: teurer darf nicht abgerechnet werden.

Takhzyro Preistabelle Stand 17.09.2026
Darreichungs­formPackungs­grösseFabrik­abgabe­preisPublikums­preisGültig abKat.GTIN
Inj Lös 300 mg/2 mlFertspr 1 StkCHF 9'412.34CHF 9'964.8501.04.2024B7680681780014
Inj Lös 300 mg/2 mlFertpen 1 StkCHF 9'412.34CHF 9'964.8501.06.2026B7680701500011

Limitation

Dieses Präparat wird nur unter den folgenden Bedingungen vergütet. Der Text ist der verbindliche Wortlaut des BAG; ausserhalb dieser Bedingungen zahlt die Grundversicherung nicht.

Wortlaut BAGIndikation 20923.01Gültig ab 01.06.2026

In Monotherapie zur Langzeitprophylaxe von Attacken des hereditären Angioödems (HAE) vom Typ I oder Typ II bei Patienten ab 12 Jahren, die trotz on-demand Behandlung einen nachweislich schweren Verlauf UND ≥ 2 Attacken pro Monat über einen Zeitraum von 12 Monaten verzeichnen. Die empfohlene initiale Dosis beträgt 300 mg Lanadelumab alle 2 Wochen. Ein Dosisintervall von 300 mg Lanadelumab alle 4 Wochen ist ebenfalls wirksam und kann in Erwägung gezogen werden, wenn der Patient seit mehr als 6 Monaten gut eingestellt ist (z.B. keine Attacken erlitten hat).

Ist ein Patient nach 6 Monaten gut eingestellt, wird ein Dosisintervall von 300 mg alle 4 Wochen vergütet. Eine Fortsetzung eines Dosisintervalls von 2 Wochen anstelle von 4 Wochen ist vom behandelnden Arzt unter Berücksichtigung der Patientendokumentation zu klinisch relevanten Symptomen und Ereignissen mit Bezug zur HAE-Erkrankung im Rahmen eines neuen Kostengutsprachegesuchs zu begründen.

Vor Therapiebeginn muss eine Kostengutsprache des Krankenversicherers nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes eingeholt werden.

Die Einleitung und Überwachung der Behandlung erfolgt ausschliesslich über eines der folgenden Zentren: Universitätsspital Zürich, Inselspital Bern, Universitätsspital Basel, CHUV, HUG, Kantonsspital Luzern, Kantonsspital Aarau, Kantonsspital St. Gallen, Hôpital du Valais (Institut Central des Hôpitaux (ICH) Sion und Ospedale Regionale di Bellinzona e Valli.

Für die Behandlung eines Patienten werden pro Jahr maximal 19 Fertigspritzen oder 19 Fertigpens vergütet. Die Zulassungsinhaberin erstattet dem Krankenversicherer, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt des Bezugs versichert war, ab der 20. Fertigspritze bzw. ab dem 20. Fertigpen, die nachweislich für die Behandlung innerhalb eines Jahres verwendet wurde, den vollen Betrag in Höhe des Fabrikabgabepreises zurück. Die Mehrwertsteuer kann nicht zusätzlich zu diesem Betrag (Basis Fabrikabgabepreis) zurückgefordert werden. Bei einem Wechsel der galenischen Form innerhalb des Behandlungsjahres wird die Anzahl maximal vergüteter Packungen der Fertigsspritzen und der Fertigspens anteilsmässig berechnet.

Folgender Indikationscode ist an den Krankenversicherer zu übermitteln: 20923.01

Wortlaut BAGIndikation 22108.01Gültig ab 01.06.2026

In Monotherapie zur Langzeitprophylaxe von Attacken des hereditären Angioödems (HAE) vom Typ I oder Typ II bei Patienten ab 12 Jahren, die trotz on-demand Behandlung einen nachweislich schweren Verlauf UND ≥ 2 Attacken pro Monat über einen Zeitraum von 12 Monaten verzeichnen. Die empfohlene initiale Dosis beträgt 300 mg Lanadelumab alle 2 Wochen. Ein Dosisintervall von 300 mg Lanadelumab alle 4 Wochen ist ebenfalls wirksam und kann in Erwägung gezogen werden, wenn der Patient seit mehr als 6 Monaten gut eingestellt ist (z.B. keine Attacken erlitten hat).

Ist ein Patient nach 6 Monaten gut eingestellt, wird ein Dosisintervall von 300 mg alle 4 Wochen vergütet. Eine Fortsetzung eines Dosisintervalls von 2 Wochen anstelle von 4 Wochen ist vom behandelnden Arzt unter Berücksichtigung der Patientendokumentation zu klinisch relevanten Symptomen und Ereignissen mit Bezug zur HAE-Erkrankung im Rahmen eines neuen Kostengutsprachegesuchs zu begründen.

Vor Therapiebeginn muss eine Kostengutsprache des Krankenversicherers nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes eingeholt werden.

Die Einleitung und Überwachung der Behandlung erfolgt ausschliesslich über eines der folgenden Zentren: Universitätsspital Zürich, Inselspital Bern, Universitätsspital Basel, CHUV, HUG, Kantonsspital Luzern, Kantonsspital Aarau, Kantonsspital St. Gallen, Hôpital du Valais (Institut Central des Hôpitaux (ICH) Sion und Ospedale Regionale di Bellinzona e Valli.

Für die Behandlung eines Patienten werden pro Jahr maximal 19 Fertigspritzen oder 19 Fertigpens vergütet. Die Zulassungsinhaberin erstattet dem Krankenversicherer, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt des Bezugs versichert war, ab der 20. Fertigspritze bzw. ab dem 20. Fertigpen, die nachweislich für die Behandlung innerhalb eines Jahres verwendet wurde, den vollen Betrag in Höhe des Fabrikabgabepreises zurück. Die Mehrwertsteuer kann nicht zusätzlich zu diesem Betrag (Basis Fabrikabgabepreis) zurückgefordert werden. Bei einem Wechsel der galenischen Form innerhalb des Behandlungsjahres wird die Anzahl maximal vergüteter Packungen der Fertigsspritzen und der Fertigspens anteilsmässig berechnet.

Folgender Indikationscode ist an den Krankenversicherer zu übermitteln: 22108.01

FAQ

Wird Takhzyro von der Krankenkasse bezahlt?

Ja, aber nur unter Bedingungen. Takhzyro steht mit einer Limitation in der Spezialitätenliste: die Grundversicherung vergütet es nur, wenn die im Limitationstext genannten Voraussetzungen erfüllt sind, teils erst nach Kostengutsprache des Versicherers.

Was kostet Takhzyro in der Schweiz?

Der Publikumspreis ist der vom BAG festgesetzte Höchstpreis und beträgt für Takhzyro zwischen CHF 9'964.85 und CHF 9'964.85 je Packung. Der Fabrikabgabepreis liegt zwischen CHF 9'412.34 und CHF 9'412.34. Apotheken dürfen nicht mehr, aber weniger verlangen.

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