Vergütet mit LimitationOriginalpräparatATC L04AC24

Omvoh

Omvoh ist ein Originalpräparat von Eli Lilly (Suisse) SA und steht in der Spezialitätenliste des BAG. Damit vergütet die obligatorische Krankenpflegeversicherung das Medikament im Rahmen der zugelassenen Indikation. Der Publikumspreis liegt je nach Packung zwischen CHF 1'241.25 und CHF 1'241.25, der Selbstbehalt beträgt 10 Prozent.

Stammdaten

Zulassungsinhaberin
Eli Lilly (Suisse) SA
ATC-Code
L04AC24
IT-Gruppe
07.15 Immunosuppressive Stoffe
Wirkstoffe
Mirikizumabum
Präparate-Typ
Originalpräparat
In der SL seit
01.08.2024
Letzte Preisänderung
01.08.2026
Selbstbehalt
10%

Preise pro Packung

Der Fabrikabgabepreis (FAP) ist der Preis der Zulassungsinhaberin, der Publikumspreis (PP) enthält zusätzlich den Vertriebsanteil und die Mehrwertsteuer. Beide Werte sind BAG-Höchstpreise: teurer darf nicht abgerechnet werden.

Omvoh Preistabelle Stand 17.09.2026
Darreichungs­formPackungs­grösseFabrik­abgabe­preisPublikums­preisGültig abKat.GTIN
Inf Konz 300 mg/15ml Durchstf1 StkCHF 1'126.23CHF 1'241.2501.02.2026B7680689500010
Inj Lös 100 mg/ml Fertpen2 StkCHF 1'126.23CHF 1'241.2501.02.2026B7680689520018
Inj Lös 200 mg/2 ml Fertpen1 StkCHF 1'126.23CHF 1'241.2501.08.2026B7680689520032

Limitation

Dieses Präparat wird nur unter den folgenden Bedingungen vergütet. Der Text ist der verbindliche Wortlaut des BAG; ausserhalb dieser Bedingungen zahlt die Grundversicherung nicht.

Wortlaut BAGIndikation 21658.01Gültig ab 01.08.2026

Colitis Ulcerosa
Die Verschreibung kann nur durch Fachärzte der Gastroenterologie oder gastroenterologische Universitätskliniken/Polikliniken erfolgen.
Zur Therapieeinleitung zur Behandlung erwachsener Patienten mit mittelschwerer bis schwerer aktiver Colitis ulcerosa bei denen konventionelle Therapien oder die Behandlung mit einem Biologikum ungenügend angesprochen haben, nicht mehr ansprechen, kontraindiziert sind oder nicht vertragen wurden.
Es wird maximal eine Dosis von 300 mg pro Verabreichung alle vier Wochen vergütet. Falls nach Woche 24 (respektive 6 Dosen zu 300 mg) kein klinisches Ansprechen eingetreten ist, soll die Behandlung abgebrochen werden.
Eine erneute Induktionsphase bestehend aus maximal 3 intravenösen Dosen zu 300 mg alle vier Wochen, kann bei Patienten mit Verlust des therapeutischen Ansprechens während der Erhaltungsphase erneut verabreicht werden. Falls mit dieser zusätzlichen intravenösen Therapie (maximal 3 Dosen zu 300 mg) kein klinisches Ansprechen eingetreten ist, soll die Behandlung abgebrochen werden.
Der Indikationscode dieser Limitierung ist an den Krankenversicherer zu übermitteln.

Wortlaut BAGIndikation 21658.02Gültig ab 01.08.2026

Morbus Crohn
Die Verschreibung kann nur durch Fachärzte der Gastroenterologie oder gastroenterologische Universitätskliniken/Polikliniken erfolgen.
Zur Therapieeinleitung zur Behandlung erwachsener Patienten mit mittelschwerem bis schwerem aktivem Morbus Crohn bei denen konventionelle Therapien oder die Behandlung mit einem Biologikum ungenügend angesprochen haben, nicht mehr ansprechen, kontraindiziert sind oder nicht vertragen wurden.
Es wird zur Therapieeinleitung maximal eine Dosis von 900 mg (3 Packungen Inf Konz 300 mg/15ml, 1 Stk.) zur intravenösen Anwendung alle 4 Wochen vergütet.
Falls nach 12 Wochen (respektive 9 Packungen OMVOH Inf Konz 300 mg/15ml, 1 Stk.) kein klinisches Ansprechen eingetreten ist, soll die Behandlung abgebrochen werden.
Eine erneute Induktionsphase wird nicht vergütet.

Die Firma Eli Lilly (Suisse) SA erstattet dem Krankenversicherer, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt des Bezugs versichert war, auf dessen erste Aufforderung hin für jede zur Behandlung in der Indikation Morbus Crohn bezogenen Packung OMVOH einen Anteil von Fr. 108.80 pro Packung zurück. Die Mehrwertsteuer kann nicht zusätzlich zu diesem Anteil des Fabrikabgabepreises zurückgefordert werden. Die Aufforderung zur Rückvergütung soll ab dem Zeitpunkt der Verabreichung erfolgen.
Der Indikationscode dieser Limitierung ist an den Krankenversicherer zu übermitteln.

Wortlaut BAGIndikation 21670.01Gültig ab 01.08.2026

Colitis Ulcerosa
Die Verschreibung kann nur durch Fachärzte der Gastroenterologie oder gastroenterologische Universitätskliniken/Polikliniken erfolgen.
Erhaltungstherapie zur Behandlung erwachsener Patienten mit mittelschwerer bis schwerer aktiver Colitis ulcerosa, bei denen konventionelle Therapien oder die Behandlung mit einem Biologikum ungenügend angesprochen haben, nicht mehr ansprechen, kontraindiziert sind oder nicht vertragen wurden. 
Es wird maximal eine Dosis von 200 mg pro Verabreichung alle 4 Wochen vergütet.
Eine Weiterbehandlung mit OMOVH nach einem Jahr bedarf der Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes.
Es werden ausschliesslich die Packungen zu 100 mg/ml, 2 Fertigpen zu 1 ml oder 200 mg/2 ml, 1 Fertigpen zu 2 ml für die Erhaltungsphase in der Indikation Colitis Ulcerosa vergütet.
Der Indikationscode dieser Limitierung ist an den Krankenversicherer zu übermitteln.

Weitere Präparate der Gruppe

FAQ

Wird Omvoh von der Krankenkasse bezahlt?

Ja, aber nur unter Bedingungen. Omvoh steht mit einer Limitation in der Spezialitätenliste: die Grundversicherung vergütet es nur, wenn die im Limitationstext genannten Voraussetzungen erfüllt sind, teils erst nach Kostengutsprache des Versicherers.

Was kostet Omvoh in der Schweiz?

Der Publikumspreis ist der vom BAG festgesetzte Höchstpreis und beträgt für Omvoh zwischen CHF 1'241.25 und CHF 1'241.25 je Packung. Der Fabrikabgabepreis liegt zwischen CHF 1'126.23 und CHF 1'126.23. Apotheken dürfen nicht mehr, aber weniger verlangen.

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