Mynzepli
Mynzepli ist ein Biosimilar von Advanz Pharma Specialty Medicine Switzerland GmbH und in der Spezialitätenliste des BAG aufgeführt. Als Nachfolgepräparat eines Biologikums wird es von der Grundversicherung vergütet. Der Publikumspreis liegt je nach Packung zwischen CHF 478.45 und CHF 478.45, der Selbstbehalt beträgt 10 Prozent.
Stammdaten
- Zulassungsinhaberin
- Advanz Pharma Specialty Medicine Switzerland GmbH
- ATC-Code
- S01LA05
- IT-Gruppe
- 11.99 Varia
- Wirkstoffe
- Afliberceptum
- Präparate-Typ
- Biosimilar
- In der SL seit
- 01.08.2026
- Letzte Preisänderung
- 01.08.2026
- Selbstbehalt
- 10%
Preise pro Packung
Der Fabrikabgabepreis (FAP) ist der Preis der Zulassungsinhaberin, der Publikumspreis (PP) enthält zusätzlich den Vertriebsanteil und die Mehrwertsteuer. Beide Werte sind BAG-Höchstpreise: teurer darf nicht abgerechnet werden.
| Darreichungsform | Packungsgrösse | Fabrikabgabepreis | Publikumspreis | Gültig ab | Kat. | GTIN |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Inj Lös 2mg/0.05 ml Durchstf | 1 Stk | CHF 417.33 | CHF 478.45 | 01.08.2026 | B | 7680706180010 |
| Inj Lös 2 mg/0.05 ml Fertspr | 1 Stk | CHF 417.33 | CHF 478.45 | 01.08.2026 | B | 7680706170011 |
Limitation
Dieses Präparat wird nur unter den folgenden Bedingungen vergütet. Der Text ist der verbindliche Wortlaut des BAG; ausserhalb dieser Bedingungen zahlt die Grundversicherung nicht.
Für die Behandlung der exsudativen (feuchten) altersbezogenen Makuladegeneration (AMD), eines Visusverlustes durch ein diabetisches Makulaödem (DME) sowie für die Behandlung eines Visusverlustes durch ein Makulaödem infolge eines retinalen Venenverschlusses RVO (retinaler Venenastverschluss BRVO und retinaler Zentralvenenverschluss CRVO) oder von subfovealen und juxtafovealen choroidalen Neovaskularisationen infolge einer pathologischen Myopie (mCNV).
MYNZEPLI darf ausschliesslich durch qualifizierte Ophthalmochirurgen der A-, B- und C-Zentren/Kliniken (gemäss der Liste der Weiterbildungszentren der FMH (http://www.siwf-register.ch) zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) angewendet werden. Ausnahmeregelung: Die Ausbildungskliniken A, B und C sind berechtigt, mit niedergelassenen Ophthalmochirurgen zu kooperieren, um eine patientennahe Versorgung zu gewährleisten.
Die Kooperation geschieht auf einvernehmlicher Basis zwischen beiden Partnern und gemäss folgenden Bedingungen:
a) Die Ausbildungsklinik führt die Erstuntersuchung oder die Bestätigung der Diagnose durch. Dies muss für die Krankenkassen belegt werden.
b) Bei Einigung auf die zugelassenen Indikationen (AMD, DME, RVO oder mCNV) darf auch der niedergelassene Arzt den Patienten weiterbehandeln.
Die gleichzeitige Behandlung beider Augen eines Patienten bedarf der Bewilligung des Krankenversicherers nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes.
Für die Behandlung mit MYNZEPLI ist keine neue Kostengutsprache nötig, wenn in derselben Indikation bereits eine Kostengutsprache für das Referenzpräparat oder ein anderes Biosimilar besteht.
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FAQ
Wird Mynzepli von der Krankenkasse bezahlt?
Ja, aber nur unter Bedingungen. Mynzepli steht mit einer Limitation in der Spezialitätenliste: die Grundversicherung vergütet es nur, wenn die im Limitationstext genannten Voraussetzungen erfüllt sind, teils erst nach Kostengutsprache des Versicherers.
Was kostet Mynzepli in der Schweiz?
Der Publikumspreis ist der vom BAG festgesetzte Höchstpreis und beträgt für Mynzepli zwischen CHF 478.45 und CHF 478.45 je Packung. Der Fabrikabgabepreis liegt zwischen CHF 417.33 und CHF 417.33. Apotheken dürfen nicht mehr, aber weniger verlangen.
Market Access
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