Vergütet mit LimitationReferenzpräparatATC S01LA05

Eylea

Eylea ist ein Referenzpräparat von Bayer (Schweiz) AG mit mindestens einem Biosimilar in der Schweiz und steht in der Spezialitätenliste des BAG. Der Publikumspreis liegt je nach Packung zwischen CHF 560.20 und CHF 563.25, der Selbstbehalt beträgt 10 Prozent.

Stammdaten

Zulassungsinhaberin
Bayer (Schweiz) AG
ATC-Code
S01LA05
IT-Gruppe
11.99 Varia
Wirkstoffe
Afliberceptum
Präparate-Typ
Referenzpräparat
In der SL seit
01.12.2012
Letzte Preisänderung
01.01.2026
Selbstbehalt
10%

Preise pro Packung

Der Fabrikabgabepreis (FAP) ist der Preis der Zulassungsinhaberin, der Publikumspreis (PP) enthält zusätzlich den Vertriebsanteil und die Mehrwertsteuer. Beide Werte sind BAG-Höchstpreise: teurer darf nicht abgerechnet werden.

Eylea Preistabelle Stand 17.09.2026
Darreichungs­formPackungs­grösseFabrik­abgabe­preisPublikums­preisGültig abKat.GTIN
Inj Lös 2 mg/0.05 ml DurchstflDurchstf 1 StkCHF 500.00CHF 563.2501.12.2012B7680623970015
Inj Lös 2 mg/0.05 ml FertsprFertspr 1 StkCHF 500.00CHF 563.2501.05.2020B7680623930026
Inj Lös 8 mg/0.07 ml DurchstflDurchstf 1 StkCHF 500.00CHF 560.2001.03.2024B7680623970039
Inj Lös 8 mg/0.07 ml FertsprFertspr 1 StkCHF 500.00CHF 560.2001.04.2025B7680623930033

Limitation

Dieses Präparat wird nur unter den folgenden Bedingungen vergütet. Der Text ist der verbindliche Wortlaut des BAG; ausserhalb dieser Bedingungen zahlt die Grundversicherung nicht.

Wortlaut BAGGültig ab 01.12.2025

Für die Behandlung der exsudativen (feuchten) altersbezogenen Makuladegeneration (AMD), eines Visusverlustes durch ein diabetisches Makulaödem (DME) sowie für die Behandlung eines Visusverlustes durch ein Makulaödem infolge eines retinalen Venenverschlusses RVO (retinaler Venenastverschluss BRVO und retinaler Zentralvenenverschluss CRVO) oder von subfovealen und juxtafovealen choroidalen Neovaskularisationen infolge einer pathologischen Myopie (mCNV).
EYLEA darf ausschliesslich durch qualifizierte Ophthalmochirurgen der A-, B- und C-Zentren/Kliniken (gemäss der Liste der Weiterbildungszentren der FMH (http://www.siwf-register.ch) zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) angewendet werden. Ausnahmeregelung: Die Ausbildungskliniken A, B und C sind berechtigt, mit niedergelassenen Ophthalmochirurgen zu kooperieren, um eine patientennahe Versorgung zu gewährleisten.
Die Kooperation geschieht auf einvernehmlicher Basis zwischen beiden Partnern und gemäss folgenden Bedingungen:
a) Die Ausbildungsklinik führt die Erstuntersuchung oder die Bestätigung der Diagnose durch. Dies muss für die Krankenkassen belegt werden.
b) Bei Einigung auf die zugelassenen Indikationen (AMD, DME, RVO oder mCNV) darf auch der niedergelassene Arzt den Patienten weiterbehandeln.
Die gleichzeitige Behandlung beider Augen eines Patienten bedarf der Bewilligung des Krankenversicherers nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes.

Wortlaut BAGIndikation 19958.XXGültig ab 01.05.2026

Für alle vergütungspflichtigen Indikationen gilt:
EYLEA darf ausschliesslich durch qualifizierte Ophthalmochirurgen der A-, B- und C-Zentren/Kliniken (gemäss der Liste der Weiterbildungszentren der FMH (http://www.siwf-register.ch) zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) angewendet werden. Ausnahmeregelung:
Die Ausbildungskliniken A, B und C sind berechtigt, mit niedergelassenen Ophthalmochirurgen zu kooperieren, um eine patientennahe Versorgung zu gewährleisten.
Die Kooperation geschieht auf einvernehmlicher Basis zwischen beiden Partnern und gemäss folgenden Bedingungen:
a) Die Ausbildungsklinik führt die Erstuntersuchung oder die Bestätigung der Diagnose durch. Dies muss für die Krankenkassen belegt werden.
b) Bei Einigung auf die zugelassenen Indikationen (AMD, DME oder RVO) darf auch der niedergelassene Arzt den Patienten weiterbehandeln.
Die gleichzeitige Behandlung beider Augen eines Patienten bedarf der Bewilligung des Krankenversicherers nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes.

Wortlaut BAGIndikation 19958.01Gültig ab 01.05.2026

Exsudative (feuchte) altersbezogene Makuladegeneration (AMD) und diabetisches Makulaödem (DME)
Für die Behandlung der exsudativen (feuchten) altersbezogenen Makuladegeneration (AMD) oder eines Visusverlustes durch ein diabetisches Makulaödem (DME).

Wortlaut BAGIndikation 19958.02Gültig ab 01.05.2026

Makulaödem infolge eines retinalen Venenverschlusses (RVO)
Für die Behandlung eines Visusverlustes durch ein Makulaödem infolge eines retinalen Venenverschlusses (RVO; Venenastverschluss, Zentralvenenverschluss und Hemizentralvenenverschluss).

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FAQ

Wird Eylea von der Krankenkasse bezahlt?

Ja, aber nur unter Bedingungen. Eylea steht mit einer Limitation in der Spezialitätenliste: die Grundversicherung vergütet es nur, wenn die im Limitationstext genannten Voraussetzungen erfüllt sind, teils erst nach Kostengutsprache des Versicherers.

Was kostet Eylea in der Schweiz?

Der Publikumspreis ist der vom BAG festgesetzte Höchstpreis und beträgt für Eylea zwischen CHF 560.20 und CHF 563.25 je Packung. Der Fabrikabgabepreis liegt zwischen CHF 500.00 und CHF 500.00. Apotheken dürfen nicht mehr, aber weniger verlangen.

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