Eylea
Eylea ist ein Referenzpräparat von Bayer (Schweiz) AG mit mindestens einem Biosimilar in der Schweiz und steht in der Spezialitätenliste des BAG. Der Publikumspreis liegt je nach Packung zwischen CHF 560.20 und CHF 563.25, der Selbstbehalt beträgt 10 Prozent.
Stammdaten
- Zulassungsinhaberin
- Bayer (Schweiz) AG
- ATC-Code
- S01LA05
- IT-Gruppe
- 11.99 Varia
- Wirkstoffe
- Afliberceptum
- Präparate-Typ
- Referenzpräparat
- In der SL seit
- 01.12.2012
- Letzte Preisänderung
- 01.01.2026
- Selbstbehalt
- 10%
Preise pro Packung
Der Fabrikabgabepreis (FAP) ist der Preis der Zulassungsinhaberin, der Publikumspreis (PP) enthält zusätzlich den Vertriebsanteil und die Mehrwertsteuer. Beide Werte sind BAG-Höchstpreise: teurer darf nicht abgerechnet werden.
| Darreichungsform | Packungsgrösse | Fabrikabgabepreis | Publikumspreis | Gültig ab | Kat. | GTIN |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Inj Lös 2 mg/0.05 ml Durchstfl | Durchstf 1 Stk | CHF 500.00 | CHF 563.25 | 01.12.2012 | B | 7680623970015 |
| Inj Lös 2 mg/0.05 ml Fertspr | Fertspr 1 Stk | CHF 500.00 | CHF 563.25 | 01.05.2020 | B | 7680623930026 |
| Inj Lös 8 mg/0.07 ml Durchstfl | Durchstf 1 Stk | CHF 500.00 | CHF 560.20 | 01.03.2024 | B | 7680623970039 |
| Inj Lös 8 mg/0.07 ml Fertspr | Fertspr 1 Stk | CHF 500.00 | CHF 560.20 | 01.04.2025 | B | 7680623930033 |
Limitation
Dieses Präparat wird nur unter den folgenden Bedingungen vergütet. Der Text ist der verbindliche Wortlaut des BAG; ausserhalb dieser Bedingungen zahlt die Grundversicherung nicht.
EYLEA darf ausschliesslich durch qualifizierte Ophthalmochirurgen der A-, B- und C-Zentren/Kliniken (gemäss der Liste der Weiterbildungszentren der FMH (http://www.siwf-register.ch) zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) angewendet werden. Ausnahmeregelung: Die Ausbildungskliniken A, B und C sind berechtigt, mit niedergelassenen Ophthalmochirurgen zu kooperieren, um eine patientennahe Versorgung zu gewährleisten.
Die Kooperation geschieht auf einvernehmlicher Basis zwischen beiden Partnern und gemäss folgenden Bedingungen:
a) Die Ausbildungsklinik führt die Erstuntersuchung oder die Bestätigung der Diagnose durch. Dies muss für die Krankenkassen belegt werden.
b) Bei Einigung auf die zugelassenen Indikationen (AMD, DME, RVO oder mCNV) darf auch der niedergelassene Arzt den Patienten weiterbehandeln.
Die gleichzeitige Behandlung beider Augen eines Patienten bedarf der Bewilligung des Krankenversicherers nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes.
EYLEA darf ausschliesslich durch qualifizierte Ophthalmochirurgen der A-, B- und C-Zentren/Kliniken (gemäss der Liste der Weiterbildungszentren der FMH (http://www.siwf-register.ch) zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) angewendet werden. Ausnahmeregelung:
Die Ausbildungskliniken A, B und C sind berechtigt, mit niedergelassenen Ophthalmochirurgen zu kooperieren, um eine patientennahe Versorgung zu gewährleisten.
Die Kooperation geschieht auf einvernehmlicher Basis zwischen beiden Partnern und gemäss folgenden Bedingungen:
a) Die Ausbildungsklinik führt die Erstuntersuchung oder die Bestätigung der Diagnose durch. Dies muss für die Krankenkassen belegt werden.
b) Bei Einigung auf die zugelassenen Indikationen (AMD, DME oder RVO) darf auch der niedergelassene Arzt den Patienten weiterbehandeln.
Die gleichzeitige Behandlung beider Augen eines Patienten bedarf der Bewilligung des Krankenversicherers nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes.
Für die Behandlung der exsudativen (feuchten) altersbezogenen Makuladegeneration (AMD) oder eines Visusverlustes durch ein diabetisches Makulaödem (DME).
Für die Behandlung eines Visusverlustes durch ein Makulaödem infolge eines retinalen Venenverschlusses (RVO; Venenastverschluss, Zentralvenenverschluss und Hemizentralvenenverschluss).
Weitere Präparate der Gruppe
FAQ
Wird Eylea von der Krankenkasse bezahlt?
Ja, aber nur unter Bedingungen. Eylea steht mit einer Limitation in der Spezialitätenliste: die Grundversicherung vergütet es nur, wenn die im Limitationstext genannten Voraussetzungen erfüllt sind, teils erst nach Kostengutsprache des Versicherers.
Was kostet Eylea in der Schweiz?
Der Publikumspreis ist der vom BAG festgesetzte Höchstpreis und beträgt für Eylea zwischen CHF 560.20 und CHF 563.25 je Packung. Der Fabrikabgabepreis liegt zwischen CHF 500.00 und CHF 500.00. Apotheken dürfen nicht mehr, aber weniger verlangen.
Market Access
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