Vergütet mit LimitationOriginalpräparatATC L01EN01

Balversa

Balversa ist ein Originalpräparat von Janssen-Cilag AG und steht in der Spezialitätenliste des BAG. Damit vergütet die obligatorische Krankenpflegeversicherung das Medikament im Rahmen der zugelassenen Indikation. Der Publikumspreis liegt je nach Packung zwischen CHF 9'209.20 und CHF 9'209.20, der Selbstbehalt beträgt 10 Prozent.

Stammdaten

Zulassungsinhaberin
Janssen-Cilag AG
ATC-Code
L01EN01
IT-Gruppe
07.16.10 Cytostatica
Wirkstoffe
Erdafitinibum
Präparate-Typ
Originalpräparat
In der SL seit
01.07.2025
Letzte Preisänderung
01.07.2026
Selbstbehalt
10%

Preise pro Packung

Der Fabrikabgabepreis (FAP) ist der Preis der Zulassungsinhaberin, der Publikumspreis (PP) enthält zusätzlich den Vertriebsanteil und die Mehrwertsteuer. Beide Werte sind BAG-Höchstpreise: teurer darf nicht abgerechnet werden.

Balversa Preistabelle Stand 17.09.2026
Darreichungs­formPackungs­grösseFabrik­abgabe­preisPublikums­preisGültig abKat.GTIN
Filmtabl 3 mgDs 56 StkCHF 8'675.85CHF 9'209.2001.07.2025A7680676600013
Filmtabl 3 mgDs 84 StkCHF 8'675.85CHF 9'209.2001.07.2025A7680676600020
Filmtabl 4 mgDs 28 StkCHF 8'675.85CHF 9'209.2001.07.2025A7680676600037
Filmtabl 4 mgDs 56 StkCHF 8'675.85CHF 9'209.2001.07.2025A7680676600044
Filmtabl 5 mgDs 28 StkCHF 8'675.85CHF 9'209.2001.07.2025A7680676600051

Limitation

Dieses Präparat wird nur unter den folgenden Bedingungen vergütet. Der Text ist der verbindliche Wortlaut des BAG; ausserhalb dieser Bedingungen zahlt die Grundversicherung nicht.

Wortlaut BAGIndikation 21854.01Gültig ab 01.07.2025

Nach Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes.

BALVERSA als Monotherapie wird vergütet für die Behandlung erwachsener Patienten mit nicht resezierbarem oder metastasiertem Urothelkarzinom (mUC) mit FGFR3-Alteration, bei denen die Erkrankung nach einem PD-(L)1-Inhibitor (Programmed Death Receptor-1- bzw. Programmed Death-Ligand 1-Inhibitor) fortgeschritten ist, sowie nach einer platinhaltigen Chemotherapie, wenn diese dafür geeignet sind. Nicht mehr als zwei vorherige systemische Behandlungen.

Die Behandlung von BALVERSA erfolgt bis zur Progression der Erkrankung oder dem Auftreten inakzeptabler Toxizität. Falls es unter BALVERSA-Therapie zu einer Progression kam, soll BALVERSA in derselben Indikation in nachfolgenden Therapielinien nicht mehr vergütet werden.

Die Zulassungsinhaberin erstattet dem Krankenversicherer, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt des Bezugs versichert war, auf dessen erste Aufforderung hin für jede bezogenen Packung BALVERSA einen festgeschriebenen Anteil des FAP zurück.
Die Zulassungsinhaberin gibt dem Krankenversicherer die Höhe der Rückvergütung bekannt. Die Mehrwertsteuer kann nicht zusätzlich zu diesem Anteil des Fabrikabgabepreises zurückgefordert werden. Die Aufforderung zur Rückvergütung soll ab dem Zeitpunkt der Verabreichung erfolgen.

Folgender Code ist an den Krankenversicherer zu übermitteln: 21854.01

FAQ

Wird Balversa von der Krankenkasse bezahlt?

Ja, aber nur unter Bedingungen. Balversa steht mit einer Limitation in der Spezialitätenliste: die Grundversicherung vergütet es nur, wenn die im Limitationstext genannten Voraussetzungen erfüllt sind, teils erst nach Kostengutsprache des Versicherers.

Was kostet Balversa in der Schweiz?

Der Publikumspreis ist der vom BAG festgesetzte Höchstpreis und beträgt für Balversa zwischen CHF 9'209.20 und CHF 9'209.20 je Packung. Der Fabrikabgabepreis liegt zwischen CHF 8'675.85 und CHF 8'675.85. Apotheken dürfen nicht mehr, aber weniger verlangen.

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