附限制条件报销原研药产品ATC A16AX06

Opfolda

Opfolda 是 Amicus Therapeutics Switzerland GmbH 的原研产品,已列入 FOPH 特殊药品目录。因此,瑞士法定医疗保险在获准适应症范围内对其予以报销。根据包装不同,公共价格为 CHF 168.75 至 CHF 930.50;患者需支付 10% 的共付额,另加免赔额。

核心数据

上市许可持有人
Amicus Therapeutics Switzerland GmbH
ATC代码
A16AX06
IT组
07.14 Enzympräparate
活性成分
Miglustatum
制剂类型
原研药产品
列入 SL 的日期
2025/01/01
最近价格变更
2026/07/01
自付比例
10%

每包装价格

出厂价是上市许可持有人的价格;公共价格在此基础上加上配送份额和增值税。两者均为 FOPH 最高价格:不得收取高于该价格的费用。

Opfolda 价格表 截至 2026/09/17
剂型包装规格出厂价公共价格生效日期类别GTIN
Kaps 65 mgFl 4 StkCHF 140.08CHF 168.752025/11/01B7680678060013
Kaps 65 mgFl 24 StkCHF 840.47CHF 930.502025/01/01B7680678060020

限制

该制剂仅在以下条件下报销。以下文字是具有约束力的 FOPH 表述;不符合这些条件时,基本保险不予支付。

FOPH 仅以德语、法语和意大利语公布限制文本。以下逐字转载德语表述。

FOPH 表述自 2026/03/01 起生效

Evaluation für den Therapie-Beginn mit Pombiliti und Opfolda:
Die Behandlung von Patienten mit der späten Verlaufsform des Morbus Pompe mit Pombiliti und Opfolda darf nur von Ärzten indiziert und durchgeführt werden, welche sich über Erfahrung in der Behandlung von Patienten mit Morbus Pompe oder neuromuskulären Erkrankungen ausweisen können. Die Indikation zur Therapie sowie die Durchführung der Kontrollen zur Bestimmung der Verlaufsparameter darf nur von Neurologen in Spitälern mit einer neurologischen A-Klinik oder in Rücksprache mit Ärzten aus spezialisierten neuromuskulären Zentren des Netzwerks Myosuisse (siehe z.B. www.fsrmm.ch/projekte/netzwerk-myosuisse) erfolgen. Vor der Einleitung der Therapie bei Patienten mit der späten Verlaufsform muss eine schriftliche Kostengutsprache des Krankenversicherers über den Vertrauensarzt eingeholt werden. Das Kostengutsprachegesuch ist innerhalb von max. 20 Tagen zu bearbeiten, vorausgesetzt, der Kostenträger ist vom Gesuchsteller über alle limitatiorelevanten Punkte umfassend informiert worden. Entsprechende Kostengutsprache-Formulare können bei Amicus Therapeutics angefordert werden.

Eine Kostengutsprache für 12 Monate wird erteilt, wenn folgende Einschlussbedingungen erfüllt sind:
1. Klinik einer späten Verlaufsform und biochemischer Nachweis einer verminderten GAA Aktivität entweder durch biochemische Untersuchung in zwei verschiedenen Körpergeweben oder Bestätigung eines biochemischen Nachweises durch Genotypisierung.
2. Klinisch relevante Einschränkung der Patienten in den Aktivitäten des täglichen Lebens oder der Berufsausübung infolge Myopathie bzw. Funktionseinbusse der Muskulatur des Schulter- und Beckengürtels und/oder infolge verminderter Atemfunktion. Die Einschränkung beträgt auf der modifizierten Rankin-Skala mindestens 2.
3. Schriftliches Einverständnis des Patienten bzw. seiner gesetzlichen Vertreter über die Durchführung der notwendigen periodischen Kontroll-Untersuchungen sowie Dokumentation und Archivierung der im Rahmen der Behandlung erhobenen Daten.
4. Vollständige Registrierung der Ausgangsdaten.

Ausschlusskriterien:
1. Invalidisierende Muskelschwäche und/oder invalidisierende Einschränkung der Atemfunktion, welche von einer Behandlung keine wesentliche Verbesserung der Lebensqualität mehr erwarten lässt. Die Einschränkung beträgt auf der modifizierten Rankin-Skala über 4.
Zu invalidisierenden Einschränkungen gehören:
a. Beatmung über Tracheostoma.
b. Pflegebedürftigkeit infolge ständiger Bettlägerigkeit (mod. Rankin-Skala Wert über 4).
2. Vorliegen einer invalidisierenden Zweitkrankheit, welche zur schweren und irreversiblen Einschränkung der Selbstständigkeit und der Lebensqualität führt (modifizierte Rankin-Skala > 4) und/oder welche zu einer bedeutenden Verminderung der Lebenserwartung führt.

Evaluationskriterien zur Weitertherapie mit Pombiliti und Opfolda nach einem Jahr:
Frühestens zehn Monate nach Therapiebeginn wird, anhand des Therapieerfolges, welcher durch folgende Beurteilungsparameter gemessen wird, die Fortführung der Therapie über mehr als 12 Monate überprüft, wobei die ersten drei Beurteilungsparameter massgebend sind für die Weiterführung der Therapie mit Pombiliti und Opfolda:
1. Muskelkraft (MRC) aller Muskelgruppen
2. 6-Minute Walk Test (6-MWT)
3. FVC im Sitzen
4. Lungenfunktionstest:

Baseline-Assessment:
- VC, sitzend und liegend
- FVC, sitzend und liegend
- FEV1, sitzend und liegend
- SNIP, sitzend
- MIP, sitzend

Follow-up-Assessments:
- Wie Baseline-Assessment, jedoch nur in sitzender/aufrechter Position
5. 10-Meter Walk Test (10-MWT)
6. Modified Rankin Scale
7. Walton-Gardner Medwin Scale
8. Fatigue Severity Scale
9. Rotterdam 9-Item Handicap Scale
Die Verlängerung der Kostengutsprache um weitere 12 Monate beantragt der behandelnde Arzt beim Krankenversicherer. Der Krankenversicherer konsultiert vor dem Entscheid über die Kostengutsprache den Vertrauensarzt.
Dieser erhält vom behandelnden Arzt eine signierte und datierte Zusammenfassung der Beurteilungs-parameter der letzten drei Untersuchungstermine. Die Prüfung der Kostengutsprache soll innerhalb von 20 Arbeitstagen geschehen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Therapiekontinuität der Patienten gesichert ist.

Erläuterungen zur Datenerfassung:
Bei Fragen zur Limitation und deren Umsetzung kann das BAG kontaktiert werden.
Die oben genannten Beurteilungsparameter sind während der Therapie mit Pombiliti und Opfolda in regelmässigen Abständen, alle sechs Monate (± einen Monat), zwingend zu evaluieren, dokumentieren und archivieren.
Für den Entscheid für eine Weiterführung einer Therapie mit Pombiliti und Opfolda sind folgende drei Untersuchungskategorien massgebend: Muskeltest (Muskelkraft MRC), Gehtest (6-Minute Walk Test oder 10- Meter Walk Test) und Lungenfunktion (FVC, FEV1, MIP, SNIP, VC im Sitzen). Für jede Untersuchungskategorie wurde ein Hauptkriterium bestimmt (Muskelkraft MRC, 6-Minute Walk Test, FVC im Sitzen). Diese drei Hauptkriterien werden, falls sie aufgrund der Behinderung eines Patienten nicht bestimmt werden können, in abstufender Wertigkeit durch Nebenkriterien oder eine Plausibilitätskontrolle ergänzt (mehr dazu siehe unten). Bei einer während der Behandlung aufgetretenen invalidisierenden bzw. die Lebenserwartung bedeutend einschränkenden Zweiterkrankung (vgl. Ausschlusskriterien bei Therapiebeginn) erfolgt ein Therapieausschluss.

Die Krankengeschichte, der allgemeine medizinische Status, sowie allfällige weitere Untersuchungen werden erhoben, da sie eine alternative Begründung für Verschlechterungen sein können. In jedem Fall muss aber eine gute Therapieadhärenz gegeben sein, um eine Weitertherapie mit Pombiliti und Opfolda zu gewähren.
Generell gilt, dass wenn sich zwei der drei Untersuchungskategorien (Muskelkraft, Gehtest und Lungenfunktion) um mehr als 10% verschlechtern, ohne alternative Begründung für die Verschlechterungen, die Therapie abgebrochen wird. Es wird ein Verlaufs-Trend gemessen, mit Messwerten alle sechs Monate (± einen Monat). Eine Untersuchungskategorie wird nur als Verschlechterung gewertet, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Untersuchungen eine Verschlechterung um mehr als 10% gegenüber dem Ausgangswert vor Therapiebeginn festzustellen ist und somit ein eindeutiger Verschlechterungs-Trend zu erkennen ist.

Hauptkriterien:
Für das Anwenden der oben erwähnten 10%-Regel, werden zuerst die Hauptkriterien beurteilt. Aus den drei Untersuchungskategorien wurden folgende Parameter als Hauptkriterien bestimmt:
• Muskelkraft MRC aller Muskelgruppen (Summe der Messwerte 0-5)
• 6-Minute Walk Test (=6-MWT; 1 Wert in Metern)
• Forced Vital Capacity (FVC) im Sitzen (Mittelwert in Liter als absolute Zahl)
Verschlechtert sich in zwei aufeinanderfolgenden Untersuchungen mehr als ein Hauptkriterium um mehr als 10%, ohne alternative Begründung für die Verschlechterungen, wird die Therapie mit Pombiliti und Opfolda abgebrochen. Bei der Muskelkraft MRC wird die 10% Regel an der Summe aller ganzen Messwerte (jeweils 0-5 Stufen) errechnet. Beim 6-Minute Walk Test (6-MWT) wird der Endwert in Metern dafür verwendet. Als Lungen-Funktionstest wird die Forced Vital Capacity (FVC) im Sitzen (Mittelwert in Liter) als absolute Zahl für die 10% Regel angewendet.

Nebenkriterien:
Falls das Hauptkriterium 6-MWT nicht evaluierbar ist, wird der 10-Meter Walk Test (10-MWT) als entsprechendes Nebenkriterium der gleichen Untersuchungskategorie zum Entscheid beigezogen.
Als weiteres Nebenkriterium, bei unklarer Aussage des FVC-Wertes im Sitzen, werden die Lungenfunktionstests FEV1, MIP, SNIP und VC im Sitzen zur Entscheidung beigezogen.
Die 10%-Regel wird beim 10-Meter Walk Test am Resultat in Sekunden gemessen und bei den Lungenfunktionsparametern am Mittelwert der Veränderung in Prozent errechnet. Die Nebenkriterien sind:
• 10-Meter Walk Test (1 Wert in Sekunden)
• Alle anderen Lungen-Funktionstests ausser FVC im Sitzen (Mittelwert der Veränderungen in Prozent der Werte: FEV1, MIP, SNIP und VC im Sitzen).

Plausibilitätskontrolle:
Schliesslich, falls weder die Hauptkriterien, noch die Nebenkriterien für eine Beurteilung ausreichen, oder falls der behandelnde Arzt der Meinung ist, dass ein Leistungsrückgang des Patienten durch alternative Begründung zu erklären ist (z.B. Gewichtszunahme, Alter, Komorbiditäten), kann im Sinne einer Ausnahme eine Plausibilitätskontrolle zur Evaluation hinzugezogen werden. Diese Plausibilitätskontrolle muss für ein Weiterführen der Therapie insgesamt positiv beurteilt werden und beinhaltet sowohl körperliche Funktionen, wie auch Quality of Life-Fragebögen.

Die Plausibilitätskriterien sind:
1. Modified Rankin Scale
2. Walton-Gardner Medwin Scale
3. Fatigue Severity Scale
4. Rotterdam 9-Item Handicap Scale
Auch diese Werte müssen bei Therapiebeginn und bei den halbjährlichen Nachkontrollen festgehalten werden.
Diese Beurteilung anhand der Plausibilitätskriterien unter gegebenenfalls Berücksichtigung einer alternativen Begründung für die Verschlechterungen, trifft der behandelnde Arzt zusammen mit dem Vertrauensarzt des Krankenversicherers. Hier muss eine Rücksprache mit den spezialisierten neuromuskulären Zentren des Netzwerks Myosuisse (siehe z.B. www.fsrmm.ch/projekte/netzwerk-myo-suisse) im Sinne einer Zweitmeinung eingeholt werden. Bei Gewährung solcher Ausnahmen aufgrund der Plausibilitätskontrolle ist das BAG zu informieren.
Der Sinn der Dokumentation der Patientendaten wird als ein vom BAG gefordertes Qualitätssicherungs-Instrument verstanden. Die Weiterverwendung der gesundheitsbezogenen Personendaten für Studienzwecke richtet sich nach den Bestimmungen des Humanforschungsgesetzes (HFG).

Der/die behandelnde Arzt/Ärztin ist verpflichtet, die erforderlichen Daten laufend im vorgegebenen Register für neuromuskuläre Erkrankungen (www.swiss-reg-nmd.ch) zu erfassen.

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FAQ

Opfolda 是否由瑞士医疗保险报销?

是,但仅在满足条件时。Opfolda 已列入带有限制条件的特殊药品目录:只有在满足限制文本中的条件时,基本保险才予以报销;在某些情况下,还必须先获得保险人对费用的批准。

Opfolda 在瑞士的价格是多少?

公共价格是 FOPH 设定的最高价格,Opfolda 每包装的公共价格为 CHF 168.75 至 CHF 930.50。出厂价为 CHF 140.08 至 CHF 840.47。药房不得收取更高价格,但可以收取更低价格。

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