Pombiliti
Pombiliti은(는) Amicus Therapeutics Switzerland GmbH의 오리지널 제품이며 FOPH 전문의약품목록에 등재되어 있습니다. 따라서 스위스 의무 건강보험은 허가된 적응증 내에서 이를 상환합니다. 공시가격은 포장에 따라 CHF 1'096.00에서 CHF 10'894.25까지이며, 환자 부담금은 공제액에 더해 10%입니다.
핵심 데이터
- 허가권자
- Amicus Therapeutics Switzerland GmbH
- ATC 코드
- A16AB23
- IT 그룹
- 07.14 Enzympräparate
- 유효성분
- Cipaglucosidasum alfa
- 제제 유형
- 오리지널 의약품
- SL 등재일
- 2025. 01. 01.
- 최근 가격 변경
- 2026. 07. 01.
- 본인부담금
- 10%
포장별 가격
공장도 가격은 허가권자가 정한 가격이며, 공시가격에는 유통분담금과 부가가치세가 더해집니다. 두 가격 모두 FOPH의 최고가격이므로 이를 초과하여 청구할 수 없습니다.
| 제형 | 포장 단위 | 공장도 가격 | 공시가격 | 적용 시작일 | 범주 | GTIN |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Trockensub 105 mg | Durchstf 1 Stk | CHF 1'031.82 | CHF 1'096.00 | 2025. 01. 01. | A | 7680678040015 |
| Trockensub 105 mg | Durchstf 10 Stk | CHF 10'318.20 | CHF 10'894.25 | 2026. 02. 01. | A | 7680678040022 |
제한
이 제제는 아래 조건에서만 상환됩니다. 다음 문구는 FOPH의 구속력 있는 표현이며, 해당 조건을 벗어나면 기본보험에서 지급하지 않습니다.
FOPH는 제한사항 문구를 독일어, 프랑스어 및 이탈리아어로만 공표합니다. 아래에는 독일어 원문을 그대로 재현합니다.
Die Behandlung von Patienten mit der späten Verlaufsform des Morbus Pompe mit Pombiliti und Opfolda darf nur von Ärzten indiziert und durchgeführt werden, welche sich über Erfahrung in der Behandlung von Patienten mit Morbus Pompe oder neuromuskulären Erkrankungen ausweisen können. Die Indikation zur Therapie sowie die Durchführung der Kontrollen zur Bestimmung der Verlaufsparameter darf nur von Neurologen in Spitälern mit einer neurologischen A-Klinik oder in Rücksprache mit Ärzten aus spezialisierten neuromuskulären Zentren des Netzwerks Myosuisse (siehe z.B. www.fsrmm.ch/projekte/netzwerk-myosuisse) erfolgen. Vor der Einleitung der Therapie bei Patienten mit der späten Verlaufsform muss eine schriftliche Kostengutsprache des Krankenversicherers über den Vertrauensarzt eingeholt werden. Das Kostengutsprachegesuch ist innerhalb von max. 20 Tagen zu bearbeiten, vorausgesetzt, der Kostenträger ist vom Gesuchsteller über alle limitatiorelevanten Punkte umfassend informiert worden. Entsprechende Kostengutsprache-Formulare können bei Amicus Therapeutics angefordert werden.
Eine Kostengutsprache für 12 Monate wird erteilt, wenn folgende Einschlussbedingungen erfüllt sind:
1. Klinik einer späten Verlaufsform und biochemischer Nachweis einer verminderten GAA Aktivität entweder durch biochemische Untersuchung in zwei verschiedenen Körpergeweben oder Bestätigung eines biochemischen Nachweises durch Genotypisierung.
2. Klinisch relevante Einschränkung der Patienten in den Aktivitäten des täglichen Lebens oder der Berufsausübung infolge Myopathie bzw. Funktionseinbusse der Muskulatur des Schulter- und Beckengürtels und/oder infolge verminderter Atemfunktion. Die Einschränkung beträgt auf der modifizierten Rankin-Skala mindestens 2.
3. Schriftliches Einverständnis des Patienten bzw. seiner gesetzlichen Vertreter über die Durchführung der notwendigen periodischen Kontroll-Untersuchungen sowie Dokumentation und Archivierung der im Rahmen der Behandlung erhobenen Daten.
4. Vollständige Registrierung der Ausgangsdaten.
Ausschlusskriterien:
1. Invalidisierende Muskelschwäche und/oder invalidisierende Einschränkung der Atemfunktion, welche von einer Behandlung keine wesentliche Verbesserung der Lebensqualität mehr erwarten lässt. Die Einschränkung beträgt auf der modifizierten Rankin-Skala über 4.
Zu invalidisierenden Einschränkungen gehören:
a. Beatmung über Tracheostoma.
b. Pflegebedürftigkeit infolge ständiger Bettlägerigkeit (mod. Rankin-Skala Wert über 4).
2. Vorliegen einer invalidisierenden Zweitkrankheit, welche zur schweren und irreversiblen Einschränkung der Selbstständigkeit und der Lebensqualität führt (modifizierte Rankin-Skala > 4) und/oder welche zu einer bedeutenden Verminderung der Lebenserwartung führt.
Evaluationskriterien zur Weitertherapie mit Pombiliti und Opfolda nach einem Jahr:
Frühestens zehn Monate nach Therapiebeginn wird, anhand des Therapieerfolges, welcher durch folgende Beurteilungsparameter gemessen wird, die Fortführung der Therapie über mehr als 12 Monate überprüft, wobei die ersten drei Beurteilungsparameter massgebend sind für die Weiterführung der Therapie mit Pombiliti und Opfolda:
1. Muskelkraft (MRC) aller Muskelgruppen
2. 6-Minute Walk Test (6-MWT)
3. FVC im Sitzen
4. Lungenfunktionstest:
Baseline-Assessment:
- VC, sitzend und liegend
- FVC, sitzend und liegend
- FEV1, sitzend und liegend
- SNIP, sitzend
- MIP, sitzend
Follow-up-Assessments:
- Wie Baseline-Assessment, jedoch nur in sitzender/aufrechter Position
5. 10-Meter Walk Test (10-MWT)
6. Modified Rankin Scale
7. Walton-Gardner Medwin Scale
8. Fatigue Severity Scale
9. Rotterdam 9-Item Handicap Scale
Die Verlängerung der Kostengutsprache um weitere 12 Monate beantragt der behandelnde Arzt beim Krankenversicherer. Der Krankenversicherer konsultiert vor dem Entscheid über die Kostengutsprache den Vertrauensarzt.
Dieser erhält vom behandelnden Arzt eine signierte und datierte Zusammenfassung der Beurteilungs-parameter der letzten drei Untersuchungstermine. Die Prüfung der Kostengutsprache soll innerhalb von 20 Arbeitstagen geschehen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Therapiekontinuität der Patienten gesichert ist.
Erläuterungen zur Datenerfassung:
Bei Fragen zur Limitation und deren Umsetzung kann das BAG kontaktiert werden.
Die oben genannten Beurteilungsparameter sind während der Therapie mit Pombiliti und Opfolda in regelmässigen Abständen, alle sechs Monate (± einen Monat), zwingend zu evaluieren, dokumentieren und archivieren.
Für den Entscheid für eine Weiterführung einer Therapie mit Pombiliti und Opfolda sind folgende drei Untersuchungskategorien massgebend: Muskeltest (Muskelkraft MRC), Gehtest (6-Minute Walk Test oder 10- Meter Walk Test) und Lungenfunktion (FVC, FEV1, MIP, SNIP, VC im Sitzen). Für jede Untersuchungskategorie wurde ein Hauptkriterium bestimmt (Muskelkraft MRC, 6-Minute Walk Test, FVC im Sitzen). Diese drei Hauptkriterien werden, falls sie aufgrund der Behinderung eines Patienten nicht bestimmt werden können, in abstufender Wertigkeit durch Nebenkriterien oder eine Plausibilitätskontrolle ergänzt (mehr dazu siehe unten). Bei einer während der Behandlung aufgetretenen invalidisierenden bzw. die Lebenserwartung bedeutend einschränkenden Zweiterkrankung (vgl. Ausschlusskriterien bei Therapiebeginn) erfolgt ein Therapieausschluss.
Die Krankengeschichte, der allgemeine medizinische Status, sowie allfällige weitere Untersuchungen werden erhoben, da sie eine alternative Begründung für Verschlechterungen sein können. In jedem Fall muss aber eine gute Therapieadhärenz gegeben sein, um eine Weitertherapie mit Pombiliti und Opfolda zu gewähren.
Generell gilt, dass wenn sich zwei der drei Untersuchungskategorien (Muskelkraft, Gehtest und Lungenfunktion) um mehr als 10% verschlechtern, ohne alternative Begründung für die Verschlechterungen, die Therapie abgebrochen wird. Es wird ein Verlaufs-Trend gemessen, mit Messwerten alle sechs Monate (± einen Monat). Eine Untersuchungskategorie wird nur als Verschlechterung gewertet, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Untersuchungen eine Verschlechterung um mehr als 10% gegenüber dem Ausgangswert vor Therapiebeginn festzustellen ist und somit ein eindeutiger Verschlechterungs-Trend zu erkennen ist.
Hauptkriterien:
Für das Anwenden der oben erwähnten 10%-Regel, werden zuerst die Hauptkriterien beurteilt. Aus den drei Untersuchungskategorien wurden folgende Parameter als Hauptkriterien bestimmt:
• Muskelkraft MRC aller Muskelgruppen (Summe der Messwerte 0-5)
• 6-Minute Walk Test (=6-MWT; 1 Wert in Metern)
• Forced Vital Capacity (FVC) im Sitzen (Mittelwert in Liter als absolute Zahl)
Verschlechtert sich in zwei aufeinanderfolgenden Untersuchungen mehr als ein Hauptkriterium um mehr als 10%, ohne alternative Begründung für die Verschlechterungen, wird die Therapie mit Pombiliti und Opfolda abgebrochen. Bei der Muskelkraft MRC wird die 10% Regel an der Summe aller ganzen Messwerte (jeweils 0-5 Stufen) errechnet. Beim 6-Minute Walk Test (6-MWT) wird der Endwert in Metern dafür verwendet. Als Lungen-Funktionstest wird die Forced Vital Capacity (FVC) im Sitzen (Mittelwert in Liter) als absolute Zahl für die 10% Regel angewendet.
Nebenkriterien:
Falls das Hauptkriterium 6-MWT nicht evaluierbar ist, wird der 10-Meter Walk Test (10-MWT) als entsprechendes Nebenkriterium der gleichen Untersuchungskategorie zum Entscheid beigezogen.
Als weiteres Nebenkriterium, bei unklarer Aussage des FVC-Wertes im Sitzen, werden die Lungenfunktionstests FEV1, MIP, SNIP und VC im Sitzen zur Entscheidung beigezogen.
Die 10%-Regel wird beim 10-Meter Walk Test am Resultat in Sekunden gemessen und bei den Lungenfunktionsparametern am Mittelwert der Veränderung in Prozent errechnet. Die Nebenkriterien sind:
• 10-Meter Walk Test (1 Wert in Sekunden)
• Alle anderen Lungen-Funktionstests ausser FVC im Sitzen (Mittelwert der Veränderungen in Prozent der Werte: FEV1, MIP, SNIP und VC im Sitzen).
Plausibilitätskontrolle:
Schliesslich, falls weder die Hauptkriterien, noch die Nebenkriterien für eine Beurteilung ausreichen, oder falls der behandelnde Arzt der Meinung ist, dass ein Leistungsrückgang des Patienten durch alternative Begründung zu erklären ist (z.B. Gewichtszunahme, Alter, Komorbiditäten), kann im Sinne einer Ausnahme eine Plausibilitätskontrolle zur Evaluation hinzugezogen werden. Diese Plausibilitätskontrolle muss für ein Weiterführen der Therapie insgesamt positiv beurteilt werden und beinhaltet sowohl körperliche Funktionen, wie auch Quality of Life-Fragebögen.
Die Plausibilitätskriterien sind:
1. Modified Rankin Scale
2. Walton-Gardner Medwin Scale
3. Fatigue Severity Scale
4. Rotterdam 9-Item Handicap Scale
Auch diese Werte müssen bei Therapiebeginn und bei den halbjährlichen Nachkontrollen festgehalten werden.
Diese Beurteilung anhand der Plausibilitätskriterien unter gegebenenfalls Berücksichtigung einer alternativen Begründung für die Verschlechterungen, trifft der behandelnde Arzt zusammen mit dem Vertrauensarzt des Krankenversicherers. Hier muss eine Rücksprache mit den spezialisierten neuromuskulären Zentren des Netzwerks Myosuisse (siehe z.B. www.fsrmm.ch/projekte/netzwerk-myo-suisse) im Sinne einer Zweitmeinung eingeholt werden. Bei Gewährung solcher Ausnahmen aufgrund der Plausibilitätskontrolle ist das BAG zu informieren.
Der Sinn der Dokumentation der Patientendaten wird als ein vom BAG gefordertes Qualitätssicherungs-Instrument verstanden. Die Weiterverwendung der gesundheitsbezogenen Personendaten für Studienzwecke richtet sich nach den Bestimmungen des Humanforschungsgesetzes (HFG).
Der/die behandelnde Arzt/Ärztin ist verpflichtet, die erforderlichen Daten laufend im vorgegebenen Register für neuromuskuläre Erkrankungen (www.swiss-reg-nmd.ch) zu erfassen.
FAQ
Pombiliti은(는) 스위스 건강보험에서 보장되나요?
예. 단, 조건부입니다. Pombiliti은(는) 제한사항과 함께 전문의약품목록에 등재되어 있습니다. 기본보험은 제한사항 문구의 조건을 충족하는 경우에만 상환하며, 일부 경우에는 보험자가 비용 승인을 한 후에만 상환합니다.
스위스에서 Pombiliti의 비용은 얼마인가요?
공시가격은 FOPH가 정한 최고가격이며, Pombiliti의 경우 포장당 CHF 1'096.00에서 CHF 10'894.25까지입니다. 공장도 가격은 CHF 1'031.82에서 CHF 10'318.20까지입니다. 약국은 더 많이 청구할 수 없지만 더 적게 청구할 수는 있습니다.
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