Vergütet mit LimitationOriginalpräparatATC N07XX21

Wainzua

Wainzua ist ein Originalpräparat von AstraZeneca AG und steht in der Spezialitätenliste des BAG. Damit vergütet die obligatorische Krankenpflegeversicherung das Medikament im Rahmen der zugelassenen Indikation. Der Publikumspreis liegt je nach Packung zwischen CHF 31'809.20 und CHF 31'809.20, der Selbstbehalt beträgt 10 Prozent.

Stammdaten

Zulassungsinhaberin
AstraZeneca AG
ATC-Code
N07XX21
IT-Gruppe
01.99 Varia
Wirkstoffe
Eplontersenum
Präparate-Typ
Originalpräparat
In der SL seit
01.07.2025
Letzte Preisänderung
01.07.2025
Selbstbehalt
10%

Preise pro Packung

Der Fabrikabgabepreis (FAP) ist der Preis der Zulassungsinhaberin, der Publikumspreis (PP) enthält zusätzlich den Vertriebsanteil und die Mehrwertsteuer. Beide Werte sind BAG-Höchstpreise: teurer darf nicht abgerechnet werden.

Wainzua Preistabelle Stand 17.09.2026
Darreichungs­formPackungs­grösseFabrik­abgabe­preisPublikums­preisGültig abKat.GTIN
Inj Lös 45 mg / 0.8 mlFertpen 0.8 mlCHF 30'703.11CHF 31'809.2001.07.2025B7680693320017

Limitation

Dieses Präparat wird nur unter den folgenden Bedingungen vergütet. Der Text ist der verbindliche Wortlaut des BAG; ausserhalb dieser Bedingungen zahlt die Grundversicherung nicht.

Wortlaut BAGIndikation 21874.01Gültig ab 01.04.2026

Bevor die Therapie eingeleitet werden kann, ist der Patient über die Vergütungskriterien (inkl. Therapieabbruchkriterien) schriftlich aufzuklären.

Die Therapie mit WAINZUA bedarf einer jährlichen Kostengutsprache des Krankenversicherers nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes und muss in einem Referenzzentrum für Amyloidose (Universitätsspital Zürich, Inselspital Bern, Centre Hospitalier Universitaire Vaudois) eingeleitet werden.

Vergütungsrelevante Daten müssen in dem bestehenden Register des Referenzzentrums kontinuierlich erfasst werden. Auf Anfrage müssen diese Daten dem Vertrauensarzt im Rahmen der Evaluation der Kostenübernahme zugestellt werden. Sofern ein Patient keine Einwilligung zur Erfassung seiner Daten in das bestehende Register gibt, muss dies ausgewiesen werden.

Therapiestartkriterien
WAINZUA wird bei symptomatischen Patienten mit einer dokumentierten vererbten, pathogenen TTR-Mutation und primär polyneuropathischer Manifestation (hATTR-PN Amyloidose) mit folgenden Kriterien vergütet:
• PND Score ≥ I und ≤IIIb (oder FAP Stadium 1-2)
• NIS ≥ 5 und ≤ 130
• Karnofsky Performance Status ≥ 60%
• Es sind obligat anderweitige Ursachen für eine periphere Neuropathie wie ein Diabetes mellitus oder Vitamin-B12-Mangel abzuklären. Wenn solche vorliegen, muss nachgewiesen werden, dass es trotz adäquater Behandlung der anderweitigen Polyneuropathie-Ursachen zu einer weiteren Progression der Polyneuropathie gekommen ist.
• Herzinsuffizienz der NYHA Klasse ≤ II
• eine Lebenserwartung von mindestens 2 Jahren

WAINZUA wird nicht vergütet, falls eine vorherige ATTR-Therapie mit einem Oligonukleotid oder siRNA infolge unzureichender Wirksamkeit abgebrochen werden musste.

WAINZUA wird nur als Monotherapie vergütet.

Therapieevaluation
Die Therapie muss für eine kontinuierliche Vergütung in folgenden Abständen evaluiert werden:
• Alle 6 Monate bezüglich der Krankheitsaktivität und des Therapieeffektes in einem Referenzzentrum oder einem neuromuskulären Zentrum, das sich dem Schweizerischen Amyloidose Netzwerk angeschlossen hat und mit einem der Referenzzentren kooperiert. Bei Patienten, die während den vorangegangenen 12 Monaten keine Verschlechterung in einem der Therapiestoppkriterien (unten) zeigten, kann von einer Evaluation alle 6 Monate abgesehen werden.
• Mindestens 1x jährlich in einem der Referenzzentren evaluiert werden.

Dabei wird die Therapie mit WAINZUA nur unter folgenden Voraussetzungen weiter vergütet:
• nach den ersten 12 Monaten Therapie, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
 - NIS-Zunahme ≤ 10 Punkte, und
 - keine Zunahme im PND-Score.
• Nach 24 Monaten Therapie, sofern die folgenden Stoppkriterien nicht eintreten:

Therapiestoppkriterien ab 24 Monaten Therapie
WAINZUA wird nicht mehr vergütet, wenn eine Progression unter Therapie auftritt, wobei innerhalb von 12 Monaten folgende Kriterien eingetreten sein müssen:
• NIS-Zunahme > 10 Punkte und
• Zunahme im PND-Score um > 1 Stufe (PND IIIa zu IIIb entspricht dabei ebenfalls einer Stufe)
oder
• NIS-Zunahme > 10 Punkte und
• Zunahme im PND-Score und
• Verschlechterung von min. 2 der folgenden Kriterien
 - Composite Score ENMG > 50% Abnahme pro Jahr der Amplitude im Vergleich zu Baseline (Composite Score motor + sensory), ESC (Sum Score Füsse und Hände) > 25% Abnahme
 - 6-Minuten-Gehtest (klinisch relevante Verringerung der Gehdistanz)
 - Unbeabsichtigter Gewichtsverlust
 - Zunahme der gastrointestinalen Beschwerden (z.B. von Konstipation / Diarrhoe 3x/Woche oder von Konstipation / Diarrhoe > 2x/Woche auf Konstipation / Diarrhoe jeden Tag) nach Ausschluss anderer Ursachen
 - Harnwegsprobleme (Zunahme von Harnverhalt bis permanente Harninkontinenz) nach Aus-schluss anderer Ursachen
 - Klinisch relevante Verschlechterung der Lebensqualität (z.B. anhand des Norfolk QoL-DN Fragebogens)

Darüber hinaus wird WAINZUA nicht mehr vergütet
• wenn ein PND-Score von IV erreicht wird
• wenn sich eine Herzinsuffizienz der NYHA Klasse III oder IV trotz optimaler Herzinsuffizienzthe-rapie entwickelt

Therapiekosten
Die AstraZeneca AG erstattet nach Aufforderung durch denjenigen Krankenversicherer, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt des Bezugs versichert war, für jede bezogene Packung WAINZUA einen festgelegten Betrag des Fabrikabgabepreises zurück. Sie gibt dem Krankenversicherer den entsprechenden Betrag bekannt, der bezogen auf den Fabrikabgabepreis pro Fertig-spritze zurückerstattet wird. Die Mehrwertsteuer kann nicht zusätzlich zu diesem Anteil des Fabrikabgabepreises zurückgefordert werden. Die Aufforderung zur Rückerstattung soll ab dem Zeitpunkt der Verabreichung erfolgen.
Folgender Code ist an den Krankenversicherer zu übermitteln: 21874.01

FAQ

Wird Wainzua von der Krankenkasse bezahlt?

Ja, aber nur unter Bedingungen. Wainzua steht mit einer Limitation in der Spezialitätenliste: die Grundversicherung vergütet es nur, wenn die im Limitationstext genannten Voraussetzungen erfüllt sind, teils erst nach Kostengutsprache des Versicherers.

Was kostet Wainzua in der Schweiz?

Der Publikumspreis ist der vom BAG festgesetzte Höchstpreis und beträgt für Wainzua zwischen CHF 31'809.20 und CHF 31'809.20 je Packung. Der Fabrikabgabepreis liegt zwischen CHF 30'703.11 und CHF 30'703.11. Apotheken dürfen nicht mehr, aber weniger verlangen.

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