Vergütet mit LimitationOriginalpräparatATC R03DX11

Tezspire

Tezspire ist ein Originalpräparat von AstraZeneca AG und steht in der Spezialitätenliste des BAG. Damit vergütet die obligatorische Krankenpflegeversicherung das Medikament im Rahmen der zugelassenen Indikation. Der Publikumspreis liegt je nach Packung zwischen CHF 1'098.80 und CHF 1'098.80, der Selbstbehalt beträgt 10 Prozent.

Stammdaten

Zulassungsinhaberin
AstraZeneca AG
ATC-Code
R03DX11
IT-Gruppe
03.04.50 Andere Antiasthmatica
Wirkstoffe
Tezepelumabum
Präparate-Typ
Originalpräparat
In der SL seit
01.02.2023
Letzte Preisänderung
01.07.2026
Selbstbehalt
10%

Preise pro Packung

Der Fabrikabgabepreis (FAP) ist der Preis der Zulassungsinhaberin, der Publikumspreis (PP) enthält zusätzlich den Vertriebsanteil und die Mehrwertsteuer. Beide Werte sind BAG-Höchstpreise: teurer darf nicht abgerechnet werden.

Tezspire Preistabelle Stand 17.09.2026
Darreichungs­formPackungs­grösseFabrik­abgabe­preisPublikums­preisGültig abKat.GTIN
Inj Lös 210 mg/1.91 ml Fertspr1 StkCHF 995.24CHF 1'098.8001.02.2025B7680684540011
Inj Lös 210 mg/1.91 ml Fertpen1 StkCHF 995.24CHF 1'098.8001.02.2025B7680690800017

Limitation

Dieses Präparat wird nur unter den folgenden Bedingungen vergütet. Der Text ist der verbindliche Wortlaut des BAG; ausserhalb dieser Bedingungen zahlt die Grundversicherung nicht.

Wortlaut BAGIndikation 21361.XXGültig ab 01.07.2026

Für alle vergütungspflichtigen Indikationen gilt:
Nach vorgängiger Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorheriger Konsultation des Vertrauensarztes. Eine Kostengutsprache hat den entsprechenden Indikationscode 21361.XX zu enthalten.

Wortlaut BAGIndikation 21361.01Gültig ab 01.07.2026

Asthma
Als Zusatztherapie mit einer Dosierung von 210 mg alle 4 Wochen bei Erwachsenen mit schwerem Typ 2 Asthma, gekennzeichnet durch folgende Kriterien:
• Mindestens 4 klinisch relevante Exazerbationen in den vorausgegangenen 12 Monaten trotz maximal möglichen Dosierungen auf GINA-Stufe 4 (hochdosierte inhalative Kortikosteroide plus zusätzlicher Kontroller), die eine intermittierende Behandlung mit systemischen Kortikosteroiden benötigten UND
  o eine Eosinophilenzahl im Blut von ≥ 0.3 G/L oder
  o einer Eosinophilenzahl im Blut von ≥ 0.15 G/L und einen FeNO-Wert von ≥ 50 ppb.

Zur Asthmaeinstellung werden keine systemischen Kortikosteroide als Dauertherapie eingesetzt.

Spätestens nach 24 Wochen und anschliessend jährlich ist der Therapieerfolg durch einen Facharzt der Pneumologie, Allergologie oder Immunologie zu überprüfen.

Die Fortsetzung der Therapie nach dieser Überprüfung bedarf einer weiteren Kostengutsprache bei bestätigtem Therapieerfolg.
Ein Therapieerfolg entspricht einer Reduktion von mindestens 50 % der Exazerbationen im Vergleich zu Therapiebeginn und im Folgenden maximal gleichbleibender Exazerbationsrate.

Nicht in Kombination mit anderen monoklonalen Antikörpern zur Behandlung des schweren Asthmas.

Die Diagnosestellung, die Verordnung und die Verlaufskontrolle von Tezepelumab in der Indikation Asthma darf ausschliesslich durch Fachärzte für Pneumologie, Allergologie und Immunologie erfolgen.

Folgender Code ist an den Krankenversicherer zu übermitteln: 21361.01

Wortlaut BAGIndikation 21361.02Gültig ab 01.09.2026

Chronische Rhinosinusitis mit Nasenpolypen (CRSwNP)
Die Diagnosestellung, die Verordnung und die Verlaufskontrolle darf ausschliesslich durch Fachärzte/Fachärztinnen der Hals-, Nasen und Ohrenheilkunde sowie der Pneumologie und Allergologie und klinische Immunologie mit ausgewiesener Expertise in der Behandlung der CRSwNP erfolgen, wobei die Beurteilung der rhinoskopischen Parameter und bei der Erstverschreibung eine Bestätigung der Diagnose der CRSwNP durch einen/eine Facharzt/Fachärztin der Hals-, Nasen und Ohrenheilkunde erforderlich ist.
Als Zusatztherapie zu intranasalen Kortikosteroiden mit einer Dosierung von 210 mg alle 4 Wochen bei Erwachsenen ab 18 Jahren mit schwerer chronischer Rhinosinusitis mit Nasenpolypen (CRSwNP), die mit intermittierenden systemischen Kortikosteroiden und chirurgischem Eingriff nicht ausreichend kontrolliert werden kann. Die Patientinnen und Patienten müssen folgende Kriterien erfüllen:
• bilaterale Nasenpolypen
• Rezidiv (oder Kontraindikation) innerhalb von 2 Jahren nach mindestens 1 chirurgischen Behandlung UND
• Versagen (oder Kontraindikation) von einer individuell optimierten Standardtherapie gemäss aktuellen Empfehlungen mit topischen und systemischen Kortikosteroiden
• endoskopischer Nasenpolypenscore (NPS) von mindestens 5 (von 8), mit einem Mindest-Score von 2 in jeder Nasenhöhle
• signifikant eingeschränkte Lebensqualität: SNOT-22 ≥ 50
• anhaltende Symptome seit mindestens 12 Wochen, definiert als:
  o nasale Kongestion (NC) mit mittlerem oder schwerem Schweregrad (Score 2 oder 3,Bereich 0 bis 3)
  o mindestens ein weiteres Symptom:
   - partieller oder vollständiger Geruchsverlust (Hyposmie / Anosmie): UPSIT Score ≤ 25 ODER Sniffin' Sticks Test mit mindestens 16 Items ≤ 10 Punkte
   - Rhinorrhoe (anterior oder posterior).

Spätestens nach 24 Wochen und anschliessend jährlich ist der Therapieerfolg durch Fachärzte/Fachärztinnen der Hals-, Nasen und Ohrenheilkunde, der Allergologie und klinische Immunologie oder Pneumologie zu überprüfen. Die Fortsetzung der Therapie nach dieser Überprüfung bedarf einer weiteren Kostengutsprache bei bestätigtem Therapieerfolg.

Ein Therapieerfolg entspricht (3 von 5 Kriterien, relativ zum Basiswert vor Behandlungsbeginn Tezepelumab):
• reduzierte Grösse der Nasenpolypen (Verbesserung NPS-Score ≥ 1.0 oder vergleichbarer Wert).
• maximal 1 orale Steroidtherapie pro 6 Monate sowie eine maximal jährliche Kumulativdosis von 250 mg/Jahr Prednisonäquivalent.
• verbesserte Lebensqualität (Verbesserung im SNOT-22-Score ≥ 9.0).
• verbesserter Geruchssinn
  o Verbesserung des UPSIT-Scores um mindestens 10% oder bei Anosmie minimal erreichte Verbesserung auf 19 Punkte ODER Verbesserung des Sniffin' Sticks Test mit mindestens 16 Items um mindestens 2 Punkte ODER bei Anosmie minimal erreichte Verbesserung auf 8 Punkte
• klinisch relevante Verbesserung der Komorbiditäten (bzgl. der vergüteten Indikationen von TEZSPIRE).

Nicht in Kombination mit anderen monoklonalen Antikörpern zur Behandlung der CRSwNP.

Keine Vergütung nach Versagen oder Rezidiv unter einer anti-TSLP-Behandlung.

Erleidet der/die Patient(in) innerhalb von 6 Monaten nach Absetzen der Therapie (Therapiepause > 8 Wochen) einen Rückfall (Verschlechterung im SNOT-22-Score ≥ 10.0), kann eine Wiederaufnahme einer anti-TSLP Behandlung mittels erneuter Kostengutsprache für 12 Monate beantragt werden. Tritt der Rückfall nach 6 Monaten auf, muss der/die Patient(in) erneut die Kriterien wie bei der ersten Verschreibung erfüllen.

Die AstraZeneca AG vergütet dem Krankenversicherer, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt des Bezugs versichert war, auf dessen erste Aufforderung hin für jede bezogene Packung TEZSPIRE einen festgelegten Anteil des Fabrikabgabepreises zurück. Sie gibt dem Krankenversicherer die Höhe der Rückvergütung bekannt. Die Mehrwertsteuer kann nicht zusätzlich zu diesem Anteil des Fabrikabgabepreises zurückgefordert werden. Die Aufforderung zur Rückvergütung soll ab dem Zeitpunkt der Verabreichung erfolgen.

Folgender Code ist an den Krankenversicherer zu übermitteln: 21361.02

Wortlaut BAGIndikation 21709.XXGültig ab 01.07.2026

Für alle vergütungspflichtigen Indikationen gilt:
Nach vorgängiger Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorheriger Konsultation des Vertrauensarztes. Eine Kostengutsprache hat den entsprechenden Indikationscode 21709.XX zu enthalten.

Wortlaut BAGIndikation 21709.01Gültig ab 01.07.2026

Asthma
Als Zusatztherapie mit einer Dosierung von 210 mg alle 4 Wochen bei Erwachsenen mit schwerem Typ 2 Asthma, gekennzeichnet durch folgende Kriterien:
• Mindestens 4 klinisch relevante Exazerbationen in den vorausgegangenen 12 Monaten trotz maximal möglichen Dosierungen auf GINA-Stufe 4 (hochdosierte inhalative Kortikosteroide plus zusätzlicher Kontroller), die eine intermittierende Behandlung mit systemischen Kortikosteroiden benötigten UND
  o eine Eosinophilenzahl im Blut von ≥ 0.3 G/L oder
  o einer Eosinophilenzahl im Blut von ≥ 0.15 G/L und einen FeNO-Wert von ≥ 50 ppb.


Zur Asthmaeinstellung werden keine systemischen Kortikosteroide als Dauertherapie eingesetzt.

Spätestens nach 24 Wochen und anschliessend jährlich ist der Therapieerfolg durch einen Facharzt der Pneumologie, Allergologie oder Immunologie zu überprüfen.

Die Fortsetzung der Therapie nach dieser Überprüfung bedarf einer weiteren Kostengutsprache bei bestätigtem Therapieerfolg.

Ein Therapieerfolg entspricht einer Reduktion von mindestens 50 % der Exazerbationen im Vergleich zu Therapiebeginn und im Folgenden maximal gleichbleibender Exazerbationsrate.

Nicht in Kombination mit anderen monoklonalen Antikörpern zur Behandlung des schweren Asthmas.

Die Diagnosestellung, die Verordnung und die Verlaufskontrolle von Tezepelumab in der Indikation Asthma darf ausschliesslich durch Fachärzte für Pneumologie, Allergologie und Immunologie erfolgen.

Folgender Code ist an den Krankenversicherer zu übermitteln: 21709.01

Wortlaut BAGIndikation 21709.02Gültig ab 01.09.2026

Chronische Rhinosinusitis mit Nasenpolypen (CRSwNP)
Die Diagnosestellung, die Verordnung und die Verlaufskontrolle darf ausschliesslich durch Fachärzte/Fachärztinnen der Hals-, Nasen und Ohrenheilkunde sowie der Pneumologie und Allergologie und klinische Immunologie mit ausgewiesener Expertise in der Behandlung der CRSwNP erfolgen, wobei die Beurteilung der rhinoskopischen Parameter und bei der Erstverschreibung eine Bestätigung der Diagnose der CRSwNP durch einen/eine Facharzt/Fachärztin der Hals-, Nasen und Ohrenheilkunde erforderlich ist.

Als Zusatztherapie zu intranasalen Kortikosteroiden mit einer Dosierung von 210 mg alle 4 Wochen bei Erwachsenen ab 18 Jahren mit schwerer chronischer Rhinosinusitis mit Nasenpolypen (CRSwNP), die mit intermittierenden systemischen Kortikosteroiden und chirurgischem Eingriff nicht ausreichend kontrolliert werden kann. Die Patientinnen und Patienten müssen folgende Kriterien erfüllen:
• bilaterale Nasenpolypen
• Rezidiv (oder Kontraindikation) innerhalb von 2 Jahren nach mindestens 1 chirurgischen Behandlung UND
• Versagen (oder Kontraindikation) von einer individuell optimierten Standardtherapie gemäss aktuellen Empfehlungen mit topischen und systemischen Kortikosteroiden
• endoskopischer Nasenpolypenscore (NPS) von mindestens 5 (von 8), mit einem Mindest-Score von 2 in jeder Nasenhöhle
• signifikant eingeschränkte Lebensqualität: SNOT-22 ≥ 50
• anhaltende Symptome seit mindestens 12 Wochen, definiert als:
• nasale Kongestion (NC) mit mittlerem oder schwerem Schweregrad (Score 2 oder 3,Bereich 0 bis 3)
• mindestens ein weiteres Symptom:
  o partieller oder vollständiger Geruchsverlust (Hyposmie / Anosmie): UPSIT Score ≤ 25 ODER Sniffin' Sticks Test mit mindestens 16 Items ≤ 10 Punkte
  o Rhinorrhoe (anterior oder posterior).

Spätestens nach 24 Wochen und anschliessend jährlich ist der Therapieerfolg Fachärzte/Fachärztinnen der Hals-, Nasen und Ohrenheilkunde, der Allergologie und klinische Immunologie oder Pneumologie zu überprüfen. Die Fortsetzung der Therapie nach dieser Überprüfung bedarf einer weiteren Kostengutsprache bei bestätigtem Therapieerfolg.

Ein Therapieerfolg entspricht (3 von 5 Kriterien, relativ zum Basiswert vor Behandlungsbeginn Tezepelumab):
• reduzierte Grösse der Nasenpolypen (Verbesserung NPS-Score ≥ 1.0 oder vergleichbarer Wert).
• maximal 1 orale Steroidtherapie pro 6 Monate sowie eine maximal jährliche Kumulativdosis von 250 mg/Jahr Prednisonäquivalent.
• verbesserte Lebensqualität (Verbesserung im SNOT-22-Score ≥ 9.0).
• verbesserter Geruchssinn
  o Verbesserung des UPSIT-Scores um mindestens 10% oder bei Anosmie minimal erreichte Verbesserung auf 19 Punkte ODER Verbesserung des Sniffin' Sticks Test mit mindestens 16 Items um mindestens 2 Punkte ODER bei Anosmie minimal erreichte Verbesserung auf 8 Punkte
• klinisch relevante Verbesserung der Komorbiditäten (bzgl. der vergüteten Indikationen von TEZSPIRE).

Nicht in Kombination mit anderen monoklonalen Antikörpern zur Behandlung der CRSwNP.

Keine Vergütung nach Versagen oder Rezidiv unter einer anti-TSLP-Behandlung.

Erleidet der/die Patient(in) innerhalb von 6 Monaten nach Absetzen der Therapie (Therapiepause > 8 Wochen) einen Rückfall (Verschlechterung im SNOT-22-Score ≥ 10.0), kann eine Wiederaufnahme einer anti-TSLP Behandlung mittels erneuter Kostengutsprache für 12 Monate beantragt werden. Tritt der Rückfall nach 6 Monaten auf, muss der/die Patient(in) erneut die Kriterien wie bei der ersten Verschreibung erfüllen.

Die AstraZeneca AG vergütet dem Krankenversicherer, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt des Bezugs versichert war, auf dessen erste Aufforderung hin für jede bezogene Packung TEZSPIRE einen festgelegten Anteil des Fabrikabgabepreises zurück. Sie gibt dem Krankenversicherer die Höhe der Rückvergütung bekannt. Die Mehrwertsteuer kann nicht zusätzlich zu diesem Anteil des Fabrikabgabepreises zurückgefordert werden. Die Aufforderung zur Rückvergütung soll ab dem Zeitpunkt der Verabreichung erfolgen.

Folgender Code ist an den Krankenversicherer zu übermitteln: 21709.02 

FAQ

Wird Tezspire von der Krankenkasse bezahlt?

Ja, aber nur unter Bedingungen. Tezspire steht mit einer Limitation in der Spezialitätenliste: die Grundversicherung vergütet es nur, wenn die im Limitationstext genannten Voraussetzungen erfüllt sind, teils erst nach Kostengutsprache des Versicherers.

Was kostet Tezspire in der Schweiz?

Der Publikumspreis ist der vom BAG festgesetzte Höchstpreis und beträgt für Tezspire zwischen CHF 1'098.80 und CHF 1'098.80 je Packung. Der Fabrikabgabepreis liegt zwischen CHF 995.24 und CHF 995.24. Apotheken dürfen nicht mehr, aber weniger verlangen.

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