Vergütet mit LimitationReferenzpräparatATC L04AC05

Stelara

Stelara ist ein Referenzpräparat von Janssen-Cilag AG mit mindestens einem Biosimilar in der Schweiz und steht in der Spezialitätenliste des BAG. Der Publikumspreis liegt je nach Packung zwischen CHF 1'540.15 und CHF 1'540.15, der Selbstbehalt beträgt 10 Prozent.

Stammdaten

Zulassungsinhaberin
Janssen-Cilag AG
ATC-Code
L04AC05
IT-Gruppe
07.15 Immunosuppressive Stoffe
Wirkstoffe
Ustekinumabum
Präparate-Typ
Referenzpräparat
In der SL seit
01.02.2011
Letzte Preisänderung
01.05.2026
Selbstbehalt
10%

Preise pro Packung

Der Fabrikabgabepreis (FAP) ist der Preis der Zulassungsinhaberin, der Publikumspreis (PP) enthält zusätzlich den Vertriebsanteil und die Mehrwertsteuer. Beide Werte sind BAG-Höchstpreise: teurer darf nicht abgerechnet werden.

Stelara Preistabelle Stand 17.09.2026
Darreichungs­formPackungs­grösseFabrik­abgabe­preisPublikums­preisGültig abKat.GTIN
Inj Lös 45 mg/0.5mlFertspr 0.5 mlCHF 1'401.06CHF 1'540.1501.02.2011B7680612670018
Inj Lös 90 mg/mlFertspr 1 mlCHF 1'401.06CHF 1'540.1501.02.2011B7680612670025
Inf Konz 130 mg/26mlDurchstf 1 StkCHF 1'401.06CHF 1'540.1501.07.2017B7680661350015
Inj Lös 45 mg/0.5mlDurchstf 1 StkCHF 1'401.06CHF 1'540.1501.10.2017B7680590660032
Inj Lös 45 mg/0.5mlFertpen 0.5 mlCHF 1'401.06CHF 1'540.1501.05.2024B7680693820012
Inj Lös 90 mg/mlFertpen 1 mlCHF 1'401.06CHF 1'540.1501.05.2024B7680693820029

Limitation

Dieses Präparat wird nur unter den folgenden Bedingungen vergütet. Der Text ist der verbindliche Wortlaut des BAG; ausserhalb dieser Bedingungen zahlt die Grundversicherung nicht.

Wortlaut BAGGültig ab 01.05.2024

Plaque-Psoriasis
Zur Behandlung von Erwachsenen wird die Fertigspritze, der Fertigpen oder die Durchstechflasche vergütet. Zur Behandlung von Kindern ab 6 Jahren ≥ 60 kg wird die Fertigspritze oder die Durchstechflasche vergütet. Zur Behandlung von Kindern
Behandlung erwachsener Patienten und Kindern ab 6 Jahren mit schwerer Plaque-Psoriasis, bei denen eine Phototherapie oder eine der folgenden drei systemischen Therapien (Ciclosporin, Methotrexat, Acitretin) keinen therapeutischen Erfolg gezeigt haben. Falls nach 28-wöchiger Behandlung kein therapeutischer Erfolg eingetreten ist, ist die Behandlung abzubrechen.
Die Verschreibung kann nur durch Fachärzte der Dermatologie oder dermatologische Universitätskliniken/Polikliniken erfolgen.

Wortlaut BAGGültig ab 01.06.2020

Psoriasis-Arthritis
Behandlung erwachsener Patienten mit aktiver Psoriasis-Arthritis als Monotherapie oder in Kombination mit Methotrexat (MTX), wenn das Ansprechen auf eine vorhergehende Therapie mit krankheitsmodifizierenden Antirheumatika (DMARDs) unzureichend gewesen ist.
Die Verschreibung kann nur durch Fachärzte der Rheumatologie oder Universitätskliniken/ Polikliniken erfolgen.

Wortlaut BAGGültig ab 01.07.2021

Morbus Crohn
Behandlung erwachsener Patienten mit mittelschwerem bis schwerem aktivem Morbus Crohn, bei denen konventionelle Therapien oder die Behandlung mit einem TNFα-Antagonisten ungenügend angesprochen haben, nicht mehr ansprechen, kontraindiziert sind oder nicht vertragen wurden.
Eine Verkürzung des Dosierungsintervalls auf acht Wochen bei Patienten mit hoher mukosaler und systemischer Entzündungsaktivität sowie eine Weiterbehandlung mit STELARA von einem Jahr bedürfen der Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes.
Die Verschreibung kann nur durch Fachärzte der Gastroenterologie oder Universitätskliniken/ Polikliniken erfolgen.

Wortlaut BAGGültig ab 01.06.2022

Colitis ulcerosa
Behandlung erwachsener Patienten mit mittelschwerer bis schwerer aktiver Colitis ulcerosa, bei denen konventionelle Therapien oder die Behandlung mit einem Biologikum ungenügend angesprochen haben, nicht mehr ansprechen, kontraindiziert sind oder nicht vertragen wurden.
Falls nach 2 Gaben respektive 16 Wochen nach der ersten Gabe (Induktionstherapie) kein klinisches Ansprechen eingetreten ist, soll die Behandlung abgebrochen werden.
Eine Verkürzung des Dosierungsintervalls auf acht Wochen in der Erhaltungstherapie bei Patienten mit hoher mukosaler und systemischer Entzündungsaktivität sowie eine Weiterbehandlung mit STELARA nach einem Jahr bedürfen der Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes.
Die Verschreibung kann nur durch Fachärzte der Gastroenterologie oder Universitätskliniken/Polikliniken erfolgen.

Weitere Präparate der Gruppe

FAQ

Wird Stelara von der Krankenkasse bezahlt?

Ja, aber nur unter Bedingungen. Stelara steht mit einer Limitation in der Spezialitätenliste: die Grundversicherung vergütet es nur, wenn die im Limitationstext genannten Voraussetzungen erfüllt sind, teils erst nach Kostengutsprache des Versicherers.

Was kostet Stelara in der Schweiz?

Der Publikumspreis ist der vom BAG festgesetzte Höchstpreis und beträgt für Stelara zwischen CHF 1'540.15 und CHF 1'540.15 je Packung. Der Fabrikabgabepreis liegt zwischen CHF 1'401.06 und CHF 1'401.06. Apotheken dürfen nicht mehr, aber weniger verlangen.

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