Stelara
Stelara ist ein Referenzpräparat von Janssen-Cilag AG mit mindestens einem Biosimilar in der Schweiz und steht in der Spezialitätenliste des BAG. Der Publikumspreis liegt je nach Packung zwischen CHF 1'540.15 und CHF 1'540.15, der Selbstbehalt beträgt 10 Prozent.
Stammdaten
- Zulassungsinhaberin
- Janssen-Cilag AG
- ATC-Code
- L04AC05
- IT-Gruppe
- 07.15 Immunosuppressive Stoffe
- Wirkstoffe
- Ustekinumabum
- Präparate-Typ
- Referenzpräparat
- In der SL seit
- 01.02.2011
- Letzte Preisänderung
- 01.05.2026
- Selbstbehalt
- 10%
Preise pro Packung
Der Fabrikabgabepreis (FAP) ist der Preis der Zulassungsinhaberin, der Publikumspreis (PP) enthält zusätzlich den Vertriebsanteil und die Mehrwertsteuer. Beide Werte sind BAG-Höchstpreise: teurer darf nicht abgerechnet werden.
| Darreichungsform | Packungsgrösse | Fabrikabgabepreis | Publikumspreis | Gültig ab | Kat. | GTIN |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Inj Lös 45 mg/0.5ml | Fertspr 0.5 ml | CHF 1'401.06 | CHF 1'540.15 | 01.02.2011 | B | 7680612670018 |
| Inj Lös 90 mg/ml | Fertspr 1 ml | CHF 1'401.06 | CHF 1'540.15 | 01.02.2011 | B | 7680612670025 |
| Inf Konz 130 mg/26ml | Durchstf 1 Stk | CHF 1'401.06 | CHF 1'540.15 | 01.07.2017 | B | 7680661350015 |
| Inj Lös 45 mg/0.5ml | Durchstf 1 Stk | CHF 1'401.06 | CHF 1'540.15 | 01.10.2017 | B | 7680590660032 |
| Inj Lös 45 mg/0.5ml | Fertpen 0.5 ml | CHF 1'401.06 | CHF 1'540.15 | 01.05.2024 | B | 7680693820012 |
| Inj Lös 90 mg/ml | Fertpen 1 ml | CHF 1'401.06 | CHF 1'540.15 | 01.05.2024 | B | 7680693820029 |
Limitation
Dieses Präparat wird nur unter den folgenden Bedingungen vergütet. Der Text ist der verbindliche Wortlaut des BAG; ausserhalb dieser Bedingungen zahlt die Grundversicherung nicht.
Zur Behandlung von Erwachsenen wird die Fertigspritze, der Fertigpen oder die Durchstechflasche vergütet. Zur Behandlung von Kindern ab 6 Jahren ≥ 60 kg wird die Fertigspritze oder die Durchstechflasche vergütet. Zur Behandlung von Kindern
Behandlung erwachsener Patienten und Kindern ab 6 Jahren mit schwerer Plaque-Psoriasis, bei denen eine Phototherapie oder eine der folgenden drei systemischen Therapien (Ciclosporin, Methotrexat, Acitretin) keinen therapeutischen Erfolg gezeigt haben. Falls nach 28-wöchiger Behandlung kein therapeutischer Erfolg eingetreten ist, ist die Behandlung abzubrechen.
Die Verschreibung kann nur durch Fachärzte der Dermatologie oder dermatologische Universitätskliniken/Polikliniken erfolgen.
Behandlung erwachsener Patienten mit aktiver Psoriasis-Arthritis als Monotherapie oder in Kombination mit Methotrexat (MTX), wenn das Ansprechen auf eine vorhergehende Therapie mit krankheitsmodifizierenden Antirheumatika (DMARDs) unzureichend gewesen ist.
Die Verschreibung kann nur durch Fachärzte der Rheumatologie oder Universitätskliniken/ Polikliniken erfolgen.
Behandlung erwachsener Patienten mit mittelschwerem bis schwerem aktivem Morbus Crohn, bei denen konventionelle Therapien oder die Behandlung mit einem TNFα-Antagonisten ungenügend angesprochen haben, nicht mehr ansprechen, kontraindiziert sind oder nicht vertragen wurden.
Eine Verkürzung des Dosierungsintervalls auf acht Wochen bei Patienten mit hoher mukosaler und systemischer Entzündungsaktivität sowie eine Weiterbehandlung mit STELARA von einem Jahr bedürfen der Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes.
Die Verschreibung kann nur durch Fachärzte der Gastroenterologie oder Universitätskliniken/ Polikliniken erfolgen.
Behandlung erwachsener Patienten mit mittelschwerer bis schwerer aktiver Colitis ulcerosa, bei denen konventionelle Therapien oder die Behandlung mit einem Biologikum ungenügend angesprochen haben, nicht mehr ansprechen, kontraindiziert sind oder nicht vertragen wurden.
Falls nach 2 Gaben respektive 16 Wochen nach der ersten Gabe (Induktionstherapie) kein klinisches Ansprechen eingetreten ist, soll die Behandlung abgebrochen werden.
Eine Verkürzung des Dosierungsintervalls auf acht Wochen in der Erhaltungstherapie bei Patienten mit hoher mukosaler und systemischer Entzündungsaktivität sowie eine Weiterbehandlung mit STELARA nach einem Jahr bedürfen der Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes.
Die Verschreibung kann nur durch Fachärzte der Gastroenterologie oder Universitätskliniken/Polikliniken erfolgen.
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FAQ
Wird Stelara von der Krankenkasse bezahlt?
Ja, aber nur unter Bedingungen. Stelara steht mit einer Limitation in der Spezialitätenliste: die Grundversicherung vergütet es nur, wenn die im Limitationstext genannten Voraussetzungen erfüllt sind, teils erst nach Kostengutsprache des Versicherers.
Was kostet Stelara in der Schweiz?
Der Publikumspreis ist der vom BAG festgesetzte Höchstpreis und beträgt für Stelara zwischen CHF 1'540.15 und CHF 1'540.15 je Packung. Der Fabrikabgabepreis liegt zwischen CHF 1'401.06 und CHF 1'401.06. Apotheken dürfen nicht mehr, aber weniger verlangen.
Market Access
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