Vergütet mit LimitationOriginalpräparatATC J07BK03

Shingrix

Shingrix ist ein Originalpräparat von GlaxoSmithKline AG und steht in der Spezialitätenliste des BAG. Damit vergütet die obligatorische Krankenpflegeversicherung das Medikament im Rahmen der zugelassenen Indikation. Der Publikumspreis liegt je nach Packung zwischen CHF 166.20 und CHF 166.20, der Selbstbehalt beträgt 10 Prozent.

Stammdaten

Zulassungsinhaberin
GlaxoSmithKline AG
ATC-Code
J07BK03
IT-Gruppe
08.08 Impfstoffe
Wirkstoffe
Glycoproteini E viri Varicellae Zoster antigenum
Präparate-Typ
Originalpräparat
In der SL seit
01.02.2022
Letzte Preisänderung
01.02.2022
Selbstbehalt
10%

Preise pro Packung

Der Fabrikabgabepreis (FAP) ist der Preis der Zulassungsinhaberin, der Publikumspreis (PP) enthält zusätzlich den Vertriebsanteil und die Mehrwertsteuer. Beide Werte sind BAG-Höchstpreise: teurer darf nicht abgerechnet werden.

Shingrix Preistabelle Stand 17.09.2026
Darreichungs­formPackungs­grösseFabrik­abgabe­preisPublikums­preisGültig abKat.GTIN
Trockensub c Solv (Susp)Durchstf 0.5 mlCHF 137.71CHF 166.2001.02.2022B7680679870017

Limitation

Dieses Präparat wird nur unter den folgenden Bedingungen vergütet. Der Text ist der verbindliche Wortlaut des BAG; ausserhalb dieser Bedingungen zahlt die Grundversicherung nicht.

Wortlaut BAGGültig ab 01.02.2026

Kostenübernahme bei Personen ab 65 Jahren.
Kostenübernahme bei Personen ab 50 Jahren mit einer aktuellen oder zukünftigen (insbesondere zellulären) Immunschwäche.
Kostenübernahme bei Personen ab 18 Jahren, die derzeit an einer schweren Immunschwäche leiden oder die aktuelle bzw. in absehbarer Zeit eine stark immunsuppressive Behandlung erhalten.

Wortlaut BAGGültig ab 01.12.2022

Die Kostenübernahme der Impfstoffe als Teil einer präventiven Massnahme im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung richtet sich nach den in Artikel 12a KLV für die jeweiligen Impfungen abschliessend festgelegten Voraussetzungen und erfolgt nur innerhalb der Zulassung durch Swissmedic. Bei beruflicher und reisemedizinischer Indikation erfolgt keine Kostenübernahme durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung.
Die Preise der Impfstoffe sind Höchstpreise (Art. 52 Abs. 3 KVG) und kommen bei Reihenimpfungen (z.B. im schulärztlichen Dienst) nicht zur Anwendung. In diesen Fällen gelten die von den Krankenversicherern mit den zuständigen Behörden ausgehandelten bzw. die allenfalls von den Behörden festgesetzten Tarife. Wenn der Impfstoff zu einem günstigeren Preis bezogen wird (z.B. im Rahmen von Reihenimpfungen), darf der Arzt oder die Ärztin nicht den Publikumspreis der SL verrechnen.
Die Vergünstigung muss gemäss Artikel 56 Absatz 3 KVG weitergegeben werden, ausser es bestehen Vereinbarungen nach Artikel 56 Absatz 3bis KVG.

FAQ

Wird Shingrix von der Krankenkasse bezahlt?

Ja, aber nur unter Bedingungen. Shingrix steht mit einer Limitation in der Spezialitätenliste: die Grundversicherung vergütet es nur, wenn die im Limitationstext genannten Voraussetzungen erfüllt sind, teils erst nach Kostengutsprache des Versicherers.

Was kostet Shingrix in der Schweiz?

Der Publikumspreis ist der vom BAG festgesetzte Höchstpreis und beträgt für Shingrix zwischen CHF 166.20 und CHF 166.20 je Packung. Der Fabrikabgabepreis liegt zwischen CHF 137.71 und CHF 137.71. Apotheken dürfen nicht mehr, aber weniger verlangen.

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