Repatha
Repatha ist ein Originalpräparat von Amgen Switzerland AG und steht in der Spezialitätenliste des BAG. Damit vergütet die obligatorische Krankenpflegeversicherung das Medikament im Rahmen der zugelassenen Indikation. Der Publikumspreis liegt je nach Packung zwischen CHF 205.35 und CHF 389.75, der Selbstbehalt beträgt 10 Prozent.
Stammdaten
- Zulassungsinhaberin
- Amgen Switzerland AG
- ATC-Code
- C10AX13
- IT-Gruppe
- 07.12 Blutlipidsenkende Mittel
- Wirkstoffe
- Evolocumabum
- Präparate-Typ
- Originalpräparat
- In der SL seit
- 01.06.2017
- Letzte Preisänderung
- 01.09.2024
- Selbstbehalt
- 10%
Preise pro Packung
Der Fabrikabgabepreis (FAP) ist der Preis der Zulassungsinhaberin, der Publikumspreis (PP) enthält zusätzlich den Vertriebsanteil und die Mehrwertsteuer. Beide Werte sind BAG-Höchstpreise: teurer darf nicht abgerechnet werden.
| Darreichungsform | Packungsgrösse | Fabrikabgabepreis | Publikumspreis | Gültig ab | Kat. | GTIN |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Inj Lös 140 mg/ml Pen | 1 Stk | CHF 173.72 | CHF 205.35 | 01.12.2022 | B | 7680656220019 |
| Inj Lös 140 mg/ml Pen | 2 Stk | CHF 343.28 | CHF 389.75 | 01.12.2022 | B | 7680656220026 |
Limitation
Dieses Präparat wird nur unter den folgenden Bedingungen vergütet. Der Text ist der verbindliche Wortlaut des BAG; ausserhalb dieser Bedingungen zahlt die Grundversicherung nicht.
• In der Sekundärprävention bei Patienten nach einem klinisch manifesten atherosklerotisch bedingten, ischämischen kardiovaskulären Ereignis und einem LDL-C Spiegel von > 1.8 mmol/L.
• Bei Patienten ab einem Alter von 10 Jahren mit heterozygoter und homozygoter familiärer Hypercholesterinämie und einem LDL-C Spiegel von > 2.6 mmol/L.
REPATHA wird vergütet, wenn unter der maximal verträglichen Dosierung einer intensivierten LDL-C senkenden Therapie über mindestens drei Monate obige LDL-C Werte nicht erreicht werden konnten, bestehend aus einem der folgenden Versuche:
• einem hochwirksamen Statin (entweder Atorvastatin oder Rosuvastatin) mit oder ohne Ezetimib
• zwei Statinen (falls kein hochwirksames verwendet wird) mit oder ohne Ezetimib
• Ezetimib mit oder ohne weiteren Lipidsenkern bei Statin-Unverträglichkeit
Eine Unverträglichkeit gegenüber Statinen gilt als belegt, wenn
• Therapieversuche mit mehreren Statinen zu Myalgien oder
• einem Anstieg der Kreatinin-Kinase auf mindestens das Fünffache des oberen Normwertes führten oder
• wenn durch ein Statin eine schwere Hepatopathie aufgetreten ist.
Diagnose und Erstverordnung sowie regelmässige Kontrollen müssen durch einen Facharzt FMH der Angiologie, Diabetologie / Endokrinologie, Kardiologie, Nephrologie oder Neurologie durchgeführt werden.
Die Behandlung darf nur fortgesetzt werden, wenn bei einer Kontrolle innerhalb von 6 Monaten das LDL-C gegenüber dem Ausgangswert unter der maximal intensivierten lipidsenkenden Therapie um mindestens 40% gesenkt werden konnte oder ein LDL-C Wert von kleiner 1.4 mmol/l erreicht wurde.
Bei Patienten, welche vorgängig eine Behandlung mit einem PCSK9-Inhibitor/-Senker (bspw. Inclisiran) erhalten haben, muss eine Senkung von mindestens 40% gegenüber dem Ausgangswert unter maximal intensivierter lipidsenkender Therapie vor der Behandlung mit einem PCSK9-Inhibitor/-Senker oder ein LDL-C Wert von kleiner 1.4 mmol/l erreicht werden.
Die Vergütung in Kombination mit der Anwendung von PCSK9-Inhibitoren/-Senkern (bspw. Inclisiran) ist ausgeschlossen.
Die Amgen Switzerland AG vergütet dem Krankenversicherer, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt des Bezugs versichert war, auf dessen erste Aufforderung hin für jede bezogene Packung REPATHA einen festgelegten Anteil des Fabrikabgabepreises zurück. Sie gibt dem Krankenversicherer die Höhe der Rückvergütung bekannt. Die Mehrwertsteuer kann nicht zusätzlich zu diesem Anteil des Fabrikabgabepreises zurückgefordert werden. Die Aufforderung zur Rückvergütung soll ab dem Zeitpunkt der Verabreichung erfolgen.
Kontrollen der Wirtschaftlichkeit nach Art. 56 Abs. 6 KVG müssen diese Rückvergütungen berücksichtigen.
FAQ
Wird Repatha von der Krankenkasse bezahlt?
Ja, aber nur unter Bedingungen. Repatha steht mit einer Limitation in der Spezialitätenliste: die Grundversicherung vergütet es nur, wenn die im Limitationstext genannten Voraussetzungen erfüllt sind, teils erst nach Kostengutsprache des Versicherers.
Was kostet Repatha in der Schweiz?
Der Publikumspreis ist der vom BAG festgesetzte Höchstpreis und beträgt für Repatha zwischen CHF 205.35 und CHF 389.75 je Packung. Der Fabrikabgabepreis liegt zwischen CHF 173.72 und CHF 343.28. Apotheken dürfen nicht mehr, aber weniger verlangen.
Market Access
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