Vergütet mit LimitationOriginalpräparatATC V03AE02

Renagel

Renagel ist ein Originalpräparat von Sanofi-Aventis (Suisse) SA und steht in der Spezialitätenliste des BAG. Damit vergütet die obligatorische Krankenpflegeversicherung das Medikament im Rahmen der zugelassenen Indikation. Der Publikumspreis liegt je nach Packung zwischen CHF 180.00 und CHF 180.00, der Selbstbehalt beträgt 10 Prozent.

Stammdaten

Zulassungsinhaberin
Sanofi-Aventis (Suisse) SA
ATC-Code
V03AE02
IT-Gruppe
07.99 Varia
Wirkstoffe
Sevelameri hydrochloridum
Präparate-Typ
Originalpräparat
In der SL seit
01.08.2004
Letzte Preisänderung
01.12.2023
Selbstbehalt
10%

Preise pro Packung

Der Fabrikabgabepreis (FAP) ist der Preis der Zulassungsinhaberin, der Publikumspreis (PP) enthält zusätzlich den Vertriebsanteil und die Mehrwertsteuer. Beide Werte sind BAG-Höchstpreise: teurer darf nicht abgerechnet werden.

Renagel Preistabelle Stand 17.09.2026
Darreichungs­formPackungs­grösseFabrik­abgabe­preisPublikums­preisGültig abKat.GTIN
Filmtabl 800 mgFl 180 StkCHF 150.43CHF 180.0001.08.2004B7680562970022

Limitation

Dieses Präparat wird nur unter den folgenden Bedingungen vergütet. Der Text ist der verbindliche Wortlaut des BAG; ausserhalb dieser Bedingungen zahlt die Grundversicherung nicht.

Wortlaut BAGGültig ab 01.01.2007

Unmöglichkeit, ein Kalzium-Phosphatprodukt von 4.4 oder weniger mit einem Chelatbildner auf Kalzium-Basis, welcher nicht mehr als 1,5 g elementares Kalzium enthält, zu erreichen.

Weitere Präparate der Gruppe

FAQ

Wird Renagel von der Krankenkasse bezahlt?

Ja, aber nur unter Bedingungen. Renagel steht mit einer Limitation in der Spezialitätenliste: die Grundversicherung vergütet es nur, wenn die im Limitationstext genannten Voraussetzungen erfüllt sind, teils erst nach Kostengutsprache des Versicherers.

Was kostet Renagel in der Schweiz?

Der Publikumspreis ist der vom BAG festgesetzte Höchstpreis und beträgt für Renagel zwischen CHF 180.00 und CHF 180.00 je Packung. Der Fabrikabgabepreis liegt zwischen CHF 150.43 und CHF 150.43. Apotheken dürfen nicht mehr, aber weniger verlangen.

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