Von der Grundversicherung vergütetKomplementärmedizinATC N05CX

Redormin

Redormin ist ein Präparat der Komplementärmedizin von Zeller Medical AG Pflanzliche Heilmittel und in der Spezialitätenliste des BAG aufgeführt. Die Grundversicherung vergütet es im Rahmen der SL-Bedingungen. Der Publikumspreis liegt je nach Packung zwischen CHF 8.40 und CHF 21.70, der Selbstbehalt beträgt 10 Prozent.

Stammdaten

Zulassungsinhaberin
Zeller Medical AG Pflanzliche Heilmittel
ATC-Code
N05CX
IT-Gruppe
51.04.20 Kombinierte Sedativa / Tranquilantia
Wirkstoffe
Valerianae extractum hydroalcoholicum siccum, Lupuli extractum methanolicum siccum
Präparate-Typ
Komplementärmedizin
In der SL seit
15.03.1997
Letzte Preisänderung
01.03.2025
Selbstbehalt
10%

Preise pro Packung

Der Fabrikabgabepreis (FAP) ist der Preis der Zulassungsinhaberin, der Publikumspreis (PP) enthält zusätzlich den Vertriebsanteil und die Mehrwertsteuer. Beide Werte sind BAG-Höchstpreise: teurer darf nicht abgerechnet werden.

Redormin Preistabelle Stand 17.09.2026
Darreichungs­formPackungs­grösseFabrik­abgabe­preisPublikums­preisGültig abKat.GTIN
Filmtabl 250 mg20 StkCHF 4.54CHF 8.4015.03.1997D7680541520194
Filmtabl 250 mg60 StkCHF 11.76CHF 21.7015.03.1997D7680541520279

Limitation

Für dieses Präparat ist in der SL keine Limitation eingetragen.

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FAQ

Wird Redormin von der Krankenkasse bezahlt?

Ja. Redormin steht in der Spezialitätenliste des BAG, deshalb vergütet die obligatorische Krankenpflegeversicherung das Präparat im Rahmen der zugelassenen Indikation. Sie tragen Franchise und Selbstbehalt von 10 Prozent.

Was kostet Redormin in der Schweiz?

Der Publikumspreis ist der vom BAG festgesetzte Höchstpreis und beträgt für Redormin zwischen CHF 8.40 und CHF 21.70 je Packung. Der Fabrikabgabepreis liegt zwischen CHF 4.54 und CHF 11.76. Apotheken dürfen nicht mehr, aber weniger verlangen.

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