Von der Grundversicherung vergütetKomplementärmedizinATC N05CX

Hova

Hova ist ein Präparat der Komplementärmedizin von Gebro Pharma AG und in der Spezialitätenliste des BAG aufgeführt. Die Grundversicherung vergütet es im Rahmen der SL-Bedingungen. Der Publikumspreis liegt je nach Packung zwischen CHF 10.60 und CHF 18.65, der Selbstbehalt beträgt 10 Prozent.

Stammdaten

Zulassungsinhaberin
Gebro Pharma AG
ATC-Code
N05CX
IT-Gruppe
51.04.20 Kombinierte Sedativa / Tranquilantia
Wirkstoffe
Valerianae extractum ethanolicum siccum, Lupuli extractum methanolicum siccum
Präparate-Typ
Komplementärmedizin
In der SL seit
15.03.1998
Letzte Preisänderung
01.04.2022
Selbstbehalt
10%

Preise pro Packung

Der Fabrikabgabepreis (FAP) ist der Preis der Zulassungsinhaberin, der Publikumspreis (PP) enthält zusätzlich den Vertriebsanteil und die Mehrwertsteuer. Beide Werte sind BAG-Höchstpreise: teurer darf nicht abgerechnet werden.

Hova Preistabelle Stand 17.09.2026
Darreichungs­formPackungs­grösseFabrik­abgabe­preisPublikums­preisGültig abKat.GTIN
Filmtabl30 StkCHF 5.74CHF 10.6015.03.1998D7680518380332
Filmtabl60 StkCHF 10.10CHF 18.6501.04.2001D7680518380417

Limitation

Für dieses Präparat ist in der SL keine Limitation eingetragen.

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FAQ

Wird Hova von der Krankenkasse bezahlt?

Ja. Hova steht in der Spezialitätenliste des BAG, deshalb vergütet die obligatorische Krankenpflegeversicherung das Präparat im Rahmen der zugelassenen Indikation. Sie tragen Franchise und Selbstbehalt von 10 Prozent.

Was kostet Hova in der Schweiz?

Der Publikumspreis ist der vom BAG festgesetzte Höchstpreis und beträgt für Hova zwischen CHF 10.60 und CHF 18.65 je Packung. Der Fabrikabgabepreis liegt zwischen CHF 5.74 und CHF 10.10. Apotheken dürfen nicht mehr, aber weniger verlangen.

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