Vergütet mit LimitationOriginalpräparatATC L01FD02

Perjeta

Perjeta ist ein Originalpräparat von Roche Pharma (Schweiz) AG und steht in der Spezialitätenliste des BAG. Damit vergütet die obligatorische Krankenpflegeversicherung das Medikament im Rahmen der zugelassenen Indikation. Der Publikumspreis liegt je nach Packung zwischen CHF 2'530.95 und CHF 2'530.95, der Selbstbehalt beträgt 10 Prozent.

Stammdaten

Zulassungsinhaberin
Roche Pharma (Schweiz) AG
ATC-Code
L01FD02
IT-Gruppe
07.16.10 Cytostatica
Wirkstoffe
Pertuzumabum
Präparate-Typ
Originalpräparat
In der SL seit
01.07.2015
Letzte Preisänderung
01.06.2025
Selbstbehalt
10%

Preise pro Packung

Der Fabrikabgabepreis (FAP) ist der Preis der Zulassungsinhaberin, der Publikumspreis (PP) enthält zusätzlich den Vertriebsanteil und die Mehrwertsteuer. Beide Werte sind BAG-Höchstpreise: teurer darf nicht abgerechnet werden.

Perjeta Preistabelle Stand 17.09.2026
Darreichungs­formPackungs­grösseFabrik­abgabe­preisPublikums­preisGültig abKat.GTIN
Inf Konz 420 mg/14 mlVial 14 mlCHF 2'312.11CHF 2'530.9501.06.2025A7680625100014

Limitation

Dieses Präparat wird nur unter den folgenden Bedingungen vergütet. Der Text ist der verbindliche Wortlaut des BAG; ausserhalb dieser Bedingungen zahlt die Grundversicherung nicht.

Wortlaut BAGIndikation 19972.01Gültig ab 01.06.2025

Metastasiertes Mammakarzinom
PERJETA wird in Kombination mit Trastuzumab und Docetaxel zur Behandlung von Patientinnen und Patienten mit HER2-positivem metastasierendem oder lokal rezidivierendem nicht resezierbarem Brustkrebs vergütet, die noch keine Chemotherapie gegen ihre metastasierte Erkrankung erhalten haben. Nach Absetzen der Chemotherapie (ca. 6 Zyklen Docetaxel) wird PERJETA in Kombination mit Trastuzumab bis zur Progression verabreicht.
Die Zulassungsinhaberin Roche Pharma (Schweiz) AG erstattet dem Krankenversicherer, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt des Bezugs versichert war, auf dessen erste Aufforderung hin, für jede bezogene Packung PERJETA einen Betrag von Fr. 300.47 bei metastasiertem Brustkrebs zurück. Die Mehrwertsteuer kann nicht zusätzlich zu diesem Anteil des Fabrikabgabepreises zurückgefordert werden. Die Aufforderung zur Rückerstattung soll ab dem Zeitpunkt der Verabreichung erfolgen.
Nur nach vorgängiger Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorheriger Konsultation des Vertrauensarztes.
Folgender Code ist an den Krankenversicherer zu übermitteln: 19972.01

Wortlaut BAGIndikation 19972.02Gültig ab 01.06.2025

Neoadjuvante Therapie des Mammakarzinoms
PERJETA wird in Kombination mit Trastuzumab und Docetaxel (und Carboplatin bei 6 neoadjuvanten Zyklen) zur neoadjuvanten Behandlung von Patientinnen und Patienten mit HER2-positivem, lokal fortgeschrittenem, entzündlichem Brustkrebs oder Brustkrebs im Frühstadium mit hohem Rezidivrisiko (entweder Tumorgrösse > 2 cm Durchmesser oder mit Lymphknotenbefall) im Rahmen eines Therapieplanes für Brustkrebs im Frühstadium vergütet. Die neoadjuvante Behandlung mit PERJETA ist auf maximal 6 Behandlungszyklen limitiert.
Die Zulassungsinhaberin Roche Pharma (Schweiz) AG erstattet dem Krankenversicherer, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt des Bezugs (Therapiestart) versichert war, auf dessen erste Aufforderung hin eine einmalige Pauschale auf die Kombination von PERJETA und Trastuzumab von Fr. 4'197.69 pro neoadjuvantem Fall bzw. Patient(in). Die Rückzahlung ist unabhängig von der tatsächlichen Anzahl an neoadjuvant verabreichten Therapiezyklen und kann nicht mit zusätzlichen Rückzahlungen pro Vial kombiniert werden. Die Mehrwertsteuer kann nicht zusätzlich zu diesem Anteil des Fabrikabgabepreises zurückgefordert werden. Die Aufforderung zur Rückerstattung soll ab dem Zeitpunkt der Verabreichung erfolgen.
Nur nach vorgängiger Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorheriger Konsultation des Vertrauensarztes.
Folgender Code ist an den Krankenversicherer zu übermitteln: 19972.02

Wortlaut BAGIndikation 19972.03Gültig ab 01.06.2025

Adjuvante Therapie des Mammakarzinoms
PERJETA wird in Kombination mit Trastuzumab und Chemotherapie zur adjuvanten Behandlung von Patientinnen und Patienten mit HER2-positivem Brustkrebs im Frühstadium mit hohem Rezidivrisiko (Lymphknoten-positiv) vergütet. Nur nach vorgängiger Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorheriger Konsultation des Vertrauensarztes.
Patienten, welche neoadjuvant mit PERJETA und Trastuzumab behandelt wurden, können die Behandlung mit PERJETA und Trastuzumab ohne eine nochmalige Kostengutsprache adjuvant fortsetzen. Die adjuvante Behandlung ist auf 18 Zyklen, unabhängig vom Zeitpunkt der Operation, limitiert. Bei neoadjuvanter Vortherapie mit PERJETA und Trastuzumab, wird adjuvant bis auf insgesamt maximal 18 Zyklen ergänzt (z.B. 4 neoadjuvante Zyklen gefolgt von 14 adjuvanten Zyklen, oder 6 neoadjuvante Zyklen gefolgt von 12 adjuvanten Zyklen).
Die Zulassungsinhaberin Roche Pharma (Schweiz) AG und die Zulassungsinhaberin des Trastuzumab-Präparates erstatten dem Krankenversicherer, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt des Bezugs versichert war, auf dessen erste Aufforderung hin, für jede adjuvant (post-operativ) bezogene Packung PERJETA und Trastuzumab einen festgelegten Anteil des Fabrikabgabepreises zurück. Die Roche Pharma (Schweiz) AG gibt dem Krankenversicherer die wirtschaftlichen Preise für PERJETA und Trastuzumab bekannt. Die Anteile der Rückerstattung entsprechen der Differenz der publizierten und der wirtschaftlichen Preise. Eine Vergütung von PERJETA kann nur mit einem Trastuzumab Kombinationspartner erfolgen, dessen Limitation die Kombinationstherapie (PERJETA und Trastuzumab) zur adjuvanten Therapie des Mammakarzinoms explizit aufführt. Bei neoadjuvanter Vortherapie gilt das adjuvante Rückzahlungsschema ab dem 5. bzw. 7. Behandlungszyklus (entspricht dem 6. oder 8. Vial PERJETA, erster Zyklus = 2 Vials PERJETA). Die Mehrwertsteuer kann nicht zusätzlich zu diesem Anteil des Fabrikabgabepreises zurückgefordert werden. Die Aufforderung zur Rückerstattung soll ab dem Zeitpunkt der Verabreichung erfolgen.
Folgender Code ist an den Krankenversicherer zu übermitteln: 19972.03

FAQ

Wird Perjeta von der Krankenkasse bezahlt?

Ja, aber nur unter Bedingungen. Perjeta steht mit einer Limitation in der Spezialitätenliste: die Grundversicherung vergütet es nur, wenn die im Limitationstext genannten Voraussetzungen erfüllt sind, teils erst nach Kostengutsprache des Versicherers.

Was kostet Perjeta in der Schweiz?

Der Publikumspreis ist der vom BAG festgesetzte Höchstpreis und beträgt für Perjeta zwischen CHF 2'530.95 und CHF 2'530.95 je Packung. Der Fabrikabgabepreis liegt zwischen CHF 2'312.11 und CHF 2'312.11. Apotheken dürfen nicht mehr, aber weniger verlangen.

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