Vergütet mit LimitationOriginalpräparatATC L04AA32

Otezla Starterpackung

Otezla Starterpackung ist ein Originalpräparat von Amgen Switzerland AG und steht in der Spezialitätenliste des BAG. Damit vergütet die obligatorische Krankenpflegeversicherung das Medikament im Rahmen der zugelassenen Indikation. Der Publikumspreis liegt je nach Packung zwischen CHF 166.75 und CHF 166.75, der Selbstbehalt beträgt 10 Prozent.

Stammdaten

Zulassungsinhaberin
Amgen Switzerland AG
ATC-Code
L04AA32
IT-Gruppe
07.15 Immunosuppressive Stoffe
Wirkstoffe
Apremilastum
Präparate-Typ
Originalpräparat
In der SL seit
01.09.2015
Letzte Preisänderung
01.01.2026
Selbstbehalt
10%

Preise pro Packung

Der Fabrikabgabepreis (FAP) ist der Preis der Zulassungsinhaberin, der Publikumspreis (PP) enthält zusätzlich den Vertriebsanteil und die Mehrwertsteuer. Beide Werte sind BAG-Höchstpreise: teurer darf nicht abgerechnet werden.

Otezla Starterpackung Preistabelle Stand 17.09.2026
Darreichungs­formPackungs­grösseFabrik­abgabe­preisPublikums­preisGültig abKat.GTIN
Filmtabl 4x10,4x20,19x30mg27 StkCHF 138.01CHF 166.7501.10.2017B7680653460012

Limitation

Dieses Präparat wird nur unter den folgenden Bedingungen vergütet. Der Text ist der verbindliche Wortlaut des BAG; ausserhalb dieser Bedingungen zahlt die Grundversicherung nicht.

Wortlaut BAGGültig ab 01.09.2023

Morbus Behçet
Zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit persistierenden, Morbus Behçet assoziierten oralen Ulcera, welche in den letzten 12 Monaten mindestens dreimal aufgetreten sind, trotz einer systemischen Therapie mit Colchicin oder in ausgewählten Fällen mit Azathioprin, Thalidomid, Interferon-alpha oder TNF-alpha Inhibitoren oder bei denen diese Therapien nachgewiesenermassen kontraindiziert sind oder aufgrund von nachgewiesenen klinisch relevanten Nebenwirkungen abgebrochen werden mussten. Nicht in Kombination mit diesen Therapien.
Ausgeschlossen von der Vergütung sind Patienten, bei denen Beteiligungen der Hauptorgane oder des Gefäss- und Nervensystems die Einleitung einer anderen systemischen Therapie mit Immunosuppressiva / Immunomodulatoren innerhalb der letzten 12 Monate nötig machten.
Falls nach 12 Wochen Behandlung mit Otezla kein therapeutischer Erfolg eingetreten ist, d.h. eine klinisch relevante Reduktion der Anzahl oraler Ulcera, ist die Behandlung abzubrechen.

Wortlaut BAGIndikation 20374.XXGültig ab 01.09.2026

Für alle vergütungspflichtigen Indikationen gilt:
OTEZLA darf nicht in Kombination mit Biologika zu Lasten der OKP verordnet werden.

Die Verschreibung von OTEZLA für die folgenden Behandlungen kann nur durch Fachärzte der Dermatologie oder Rheumatologie oder dermatologische bzw. rheumatologische Universitätskliniken/Polikliniken erfolgen.

Wortlaut BAGIndikation 20374.01Gültig ab 01.09.2026

Aktive Psoriasis-Arthritis
Behandlung erwachsener Patienten mit aktiver Psoriasis-Arthritis als Monotherapie oder in Kombination mit DMARDs (z. Bsp. Methotrexat), wenn das Ansprechen auf eine vorhergehende Therapie mit krankheitsmodifizierenden Antirheumatika (DMARDs) unzureichend gewesen ist.

Wortlaut BAGIndikation 20374.02Gültig ab 01.09.2026

Schwere Plaque Psoriasis
Behandlung erwachsener Patienten mit schwerer Plaque-Psoriasis, bei denen eine Phototherapie oder eine der folgenden konventionellen systemischen Therapien (Ciclosporin, Methotrexat, Acitretin) keinen therapeutischen Erfolg gezeigt haben. Falls nach 24 Wochen kein therapeutischer Erfolg eingetreten ist, ist die Behandlung abzubrechen.

Wortlaut BAGIndikation 20374.03Gültig ab 01.09.2026

Morbus Behçet
Zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit persistierenden, Morbus Behçet assoziierten oralen Ulcera, welche in den letzten 12 Monaten mindestens dreimal aufgetreten sind, trotz einer systemischen Therapie mit Colchicin oder in ausgewählten Fällen mit Azathioprin, Thalidomid, Interferon-alpha oder TNF-alpha Inhibitoren oder bei denen diese Therapien nachgewiesenermassen kontraindiziert sind oder aufgrund von nachgewiesenen klinisch relevanten Nebenwirkungen abgebrochen werden mussten. Nicht in Kombination mit diesen Therapien.
Ausgeschlossen von der Vergütung sind Patienten, bei denen Beteiligungen der Hauptorgane oder des Gefäss- und Nervensystems die Einleitung einer anderen systemischen Therapie mit Immunosuppressiva / Immunomodulatoren innerhalb der letzten 12 Monate nötig machten.
Falls nach 12 Wochen Behandlung mit Otezla kein therapeutischer Erfolg eingetreten ist, d.h. eine klinisch relevante Reduktion der Anzahl oraler Ulcera, ist die Behandlung abzubrechen.

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FAQ

Wird Otezla Starterpackung von der Krankenkasse bezahlt?

Ja, aber nur unter Bedingungen. Otezla Starterpackung steht mit einer Limitation in der Spezialitätenliste: die Grundversicherung vergütet es nur, wenn die im Limitationstext genannten Voraussetzungen erfüllt sind, teils erst nach Kostengutsprache des Versicherers.

Was kostet Otezla Starterpackung in der Schweiz?

Der Publikumspreis ist der vom BAG festgesetzte Höchstpreis und beträgt für Otezla Starterpackung zwischen CHF 166.75 und CHF 166.75 je Packung. Der Fabrikabgabepreis liegt zwischen CHF 138.01 und CHF 138.01. Apotheken dürfen nicht mehr, aber weniger verlangen.

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