Vergütet mit LimitationOriginalpräparatATC S01XA27

Luxturna

Luxturna ist ein Originalpräparat von Novartis Pharma Schweiz AG und steht in der Spezialitätenliste des BAG. Damit vergütet die obligatorische Krankenpflegeversicherung das Medikament im Rahmen der zugelassenen Indikation. Der Publikumspreis liegt je nach Packung zwischen CHF 309'773.95 und CHF 309'773.95, der Selbstbehalt beträgt 10 Prozent.

Stammdaten

Zulassungsinhaberin
Novartis Pharma Schweiz AG
ATC-Code
S01XA27
IT-Gruppe
11.99 Varia
Wirkstoffe
Voretigenum neparvovecum
Präparate-Typ
Originalpräparat
In der SL seit
01.11.2021
Letzte Preisänderung
01.01.2026
Selbstbehalt
10%

Preise pro Packung

Der Fabrikabgabepreis (FAP) ist der Preis der Zulassungsinhaberin, der Publikumspreis (PP) enthält zusätzlich den Vertriebsanteil und die Mehrwertsteuer. Beide Werte sind BAG-Höchstpreise: teurer darf nicht abgerechnet werden.

Luxturna Preistabelle Stand 17.09.2026
Darreichungs­formPackungs­grösseFabrik­abgabe­preisPublikums­preisGültig abKat.GTIN
Inj Konz c Solv1 StkCHF 301'623.92CHF 309'773.9501.08.2026A7680673710012

Limitation

Dieses Präparat wird nur unter den folgenden Bedingungen vergütet. Der Text ist der verbindliche Wortlaut des BAG; ausserhalb dieser Bedingungen zahlt die Grundversicherung nicht.

Wortlaut BAGIndikation 21179.01Gültig ab 01.07.2026

Nach Kostengutsprache des Krankenversicherers nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes zur Behandlung von erwachsenen und pädiatrischen Patienten mit Sehverlust aufgrund einer erblichen Netzhautdystrophie, die auf nachgewiesenen biallelischen RPE65-Mutationen beruht, und die über ausreichend lebensfähige Netzhautzellen (retinaler Bereich innerhalb des hinteren Pols von >100 Mikrometer Dicke) verfügen.
Keine Vergütung für Kinder unter 3 Jahren. Die Vergütung von Luxturna erfolgt pro Patient und Auge nur einmalig. Die Applikation von Luxturna wird nur in einem zertifizierten Behandlungszentrum durchgeführt.
Die Novartis Pharma Schweiz AG erstattet dem Krankenversicherer, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt des Bezugs versichert war, auf dessen erste Aufforderung hin für jede bezogene Packung Luxturna einen festgelegten Anteil des Fabrikabgabepreises zurück. Sie gibt dem Krankenversicherer die Höhe der Rückerstattung bekannt. Die Mehrwertsteuer kann nicht zusätzlich zu diesem Anteil des Fabrikabgabepreises zurückgefordert werden. Die Aufforderung zur Rückerstattung soll ab dem Zeitpunkt der Verabreichung erfolgen.

FAQ

Wird Luxturna von der Krankenkasse bezahlt?

Ja, aber nur unter Bedingungen. Luxturna steht mit einer Limitation in der Spezialitätenliste: die Grundversicherung vergütet es nur, wenn die im Limitationstext genannten Voraussetzungen erfüllt sind, teils erst nach Kostengutsprache des Versicherers.

Was kostet Luxturna in der Schweiz?

Der Publikumspreis ist der vom BAG festgesetzte Höchstpreis und beträgt für Luxturna zwischen CHF 309'773.95 und CHF 309'773.95 je Packung. Der Fabrikabgabepreis liegt zwischen CHF 301'623.92 und CHF 301'623.92. Apotheken dürfen nicht mehr, aber weniger verlangen.

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