Vergütet mit LimitationOriginalpräparatATC J05AX10

Livtencity

Livtencity ist ein Originalpräparat von Takeda Pharma AG und steht in der Spezialitätenliste des BAG. Damit vergütet die obligatorische Krankenpflegeversicherung das Medikament im Rahmen der zugelassenen Indikation. Der Publikumspreis liegt je nach Packung zwischen CHF 5'756.20 und CHF 11'131.35, der Selbstbehalt beträgt 10 Prozent.

Stammdaten

Zulassungsinhaberin
Takeda Pharma AG
ATC-Code
J05AX10
IT-Gruppe
08.03 Mittel gegen Viren
Wirkstoffe
Maribavirum
Präparate-Typ
Originalpräparat
In der SL seit
01.03.2024
Letzte Preisänderung
01.09.2025
Selbstbehalt
10%

Preise pro Packung

Der Fabrikabgabepreis (FAP) ist der Preis der Zulassungsinhaberin, der Publikumspreis (PP) enthält zusätzlich den Vertriebsanteil und die Mehrwertsteuer. Beide Werte sind BAG-Höchstpreise: teurer darf nicht abgerechnet werden.

Livtencity Preistabelle Stand 17.09.2026
Darreichungs­formPackungs­grösseFabrik­abgabe­preisPublikums­preisGültig abKat.GTIN
Filmtabl 200 mgFl 28 StkCHF 5'310.32CHF 5'756.2001.03.2024A7680684920011
Filmtabl 200 mgFl 56 StkCHF 10'549.25CHF 11'131.3501.03.2024A7680684920028

Limitation

Dieses Präparat wird nur unter den folgenden Bedingungen vergütet. Der Text ist der verbindliche Wortlaut des BAG; ausserhalb dieser Bedingungen zahlt die Grundversicherung nicht.

Wortlaut BAGIndikation 21618.01Gültig ab 01.03.2024

Die Behandlung mit Maribavir (MBV) wird nach Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorgängiger Konsultation eines Vertrauensarztes als Monotherapie zur Behandlung einer Cytomegalievirus (CMV)-Infektion und/oder Erkrankung, die gegenüber einer oder mehreren vorherigen Therapien, einschliesslich Ganciclovir, Valganciclovir, Cidofovir oder Foscarnet refraktär (mit oder ohne Resistenz) ist, bei erwachsenen Patienten, die sich einer hämatopoetischen Stammzelltransplantation (HSCT) oder einer soliden Organtransplantation (SOT) unterzogen haben, vergütet.

Ausgeschlossen von der Vergütung mit MBV sind Patienten, die folgende Kriterien erfüllen:
• Es liegt eine CMV-Retinitis oder eine ZNS-Beteiligung vor
• Die CMV-Infektion ist trotz mindestens zweiwöchiger Therapie unter MBV gemäss der Definition der aktuellen Literatur refraktär
• Eine Rezidivprophylaxe ist angezeigt

Die Behandlung ist vorerst für maximal 8 Wochen zu vergüten. Eine Behandlung für weitere 4 Wochen bedarf einer zusätzlichen Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes. Insgesamt wird maximal eine Behandlung von 12 Wochen vergütet.

Die Zulassungsinhaberin erstattet dem Krankenversicherer, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt des Bezugs versichert war, auf dessen erste Aufforderung hin für jede vergütete Packung LIVTENCITY einen festgelegten Anteil des Fabrikabgabepreises zurück. Sie gibt dem Krankenversicherer die Höhe der Rückerstattungen bekannt. Die Mehrwertsteuer kann nicht zusätzlich zu diesem Anteil des Fabrikabgabepreises zurückgefordert werden. Die Aufforderung zur Rückerstattung soll ab dem Zeitpunkt der Verabreichung erfolgen.
Folgender Code ist an den Krankenversicherer zu übermitteln: 21618.01.

FAQ

Wird Livtencity von der Krankenkasse bezahlt?

Ja, aber nur unter Bedingungen. Livtencity steht mit einer Limitation in der Spezialitätenliste: die Grundversicherung vergütet es nur, wenn die im Limitationstext genannten Voraussetzungen erfüllt sind, teils erst nach Kostengutsprache des Versicherers.

Was kostet Livtencity in der Schweiz?

Der Publikumspreis ist der vom BAG festgesetzte Höchstpreis und beträgt für Livtencity zwischen CHF 5'756.20 und CHF 11'131.35 je Packung. Der Fabrikabgabepreis liegt zwischen CHF 5'310.32 und CHF 10'549.25. Apotheken dürfen nicht mehr, aber weniger verlangen.

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