Vergütet mit LimitationOriginalpräparatATC L04AC19

Enspryng

Enspryng ist ein Originalpräparat von Roche Pharma (Schweiz) AG und steht in der Spezialitätenliste des BAG. Damit vergütet die obligatorische Krankenpflegeversicherung das Medikament im Rahmen der zugelassenen Indikation. Der Publikumspreis liegt je nach Packung zwischen CHF 7'164.10 und CHF 7'164.10, der Selbstbehalt beträgt 10 Prozent.

Stammdaten

Zulassungsinhaberin
Roche Pharma (Schweiz) AG
ATC-Code
L04AC19
IT-Gruppe
07.15 Immunosuppressive Stoffe
Wirkstoffe
Satralizumabum
Präparate-Typ
Originalpräparat
In der SL seit
01.04.2022
Letzte Preisänderung
01.12.2023
Selbstbehalt
10%

Preise pro Packung

Der Fabrikabgabepreis (FAP) ist der Preis der Zulassungsinhaberin, der Publikumspreis (PP) enthält zusätzlich den Vertriebsanteil und die Mehrwertsteuer. Beide Werte sind BAG-Höchstpreise: teurer darf nicht abgerechnet werden.

Enspryng Preistabelle Stand 17.09.2026
Darreichungs­formPackungs­grösseFabrik­abgabe­preisPublikums­preisGültig abKat.GTIN
Inj Lös 120 mg/mlFertspr 1 mlCHF 6'682.56CHF 7'164.1001.04.2022A7680676170011

Limitation

Dieses Präparat wird nur unter den folgenden Bedingungen vergütet. Der Text ist der verbindliche Wortlaut des BAG; ausserhalb dieser Bedingungen zahlt die Grundversicherung nicht.

Wortlaut BAGIndikation 21119.01Gültig ab 01.04.2025

Neuromyelitis-Optica-Spektrum-Erkrankung (NMOSD)
Die Therapie bedarf der Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes.

Als Monotherapie oder in Kombination mit einer lmmunsuppressionstherapie (IST) zur Behandlung der AQP4-lgG-seropositiven Neuromyelitis-Optica-Spektrum-Erkrankungen (NMOSD) bei Erwachsenen und Jugendlichen ab 12 Jahren. Zu Behandlungsbeginn mit Satralizumab muss der EDSS-Score ≤ 6.5 Punkte betragen (Skala 0 - 10).

Satralizumab darf nicht während eines NMOSD-Schubes eingesetzt werden.

lm Falle eines klinisch relevanten Krankheitsschubes nach 6 Monaten ununterbrochener Therapie mit Satralizumab ist die Behandlung mit Satralizumab kritisch zu evaluieren (z.B. AQP4-Antikörper Bestimmung, MRI, Veränderung EDSS-Score, Veränderung Sehschärfe, etc.) und es ist erneut eine Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes einzuholen.

Ein klinisch relevanter Krankheitsschub ist wie folgt definiert: Die Symptome mussten länger als 24 Stunden anhalten und dürfen nicht auf klinische Störfaktoren wie Fieber, Infektionen, Verletzungen, Stimmungsschwankungen oder unerwünschte Arzneimittelwirkungen zurückzuführen sein. Die Symptome müssen auch auf die Krankheit zurückzuführen sein und mit einer objektiven neurologischen Verschlechterung einhergehen. Ein stabiler neurologischer Zustand während mindestens 30 Tagen muss vorausgegangen sein.

Die Diagnosestellung, die Verordnung und die Verlaufskontrolle von Satralizumab in der Indikation NMOSD darf ausschliesslich durch Fachärzte der Neurologie mit Erfahrungen in der Behandlung der NMOSD erfolgen.

Alle 12 Monate ist der Therapieerfolg (Anzahl Schübe, Veränderung im EDSS-Score) durch Fachärzte der Neurologie zu überprüfen. Die Fortsetzung der Therapie nach dieser Überprüfung bedarf einer weiteren Kostengutsprache bei bestätigtem Therapieerfolg.

Die Roche Pharma (Schweiz) AG vergütet nach Aufforderung durch denjenigen Krankenversicherer, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt des Bezugs versichert war, für jede bezogene Packung ENSPRYNG einen festgelegten Betrag auf den Fabrikabgabepreis jeder ENSPRYNG Packung zurück. Die Roche Pharma (Schweiz) AG gibt dem Krankenversicherer die Höhe der Rückvergütung bekannt. Die Mehrwertsteuer kann nicht zusätzlich zu diesem Anteil des Fabrikabgabepreises zurückgefordert werden.

Folgender Code ist an den Krankenversicherer zu übermitteln: 21119.01

FAQ

Wird Enspryng von der Krankenkasse bezahlt?

Ja, aber nur unter Bedingungen. Enspryng steht mit einer Limitation in der Spezialitätenliste: die Grundversicherung vergütet es nur, wenn die im Limitationstext genannten Voraussetzungen erfüllt sind, teils erst nach Kostengutsprache des Versicherers.

Was kostet Enspryng in der Schweiz?

Der Publikumspreis ist der vom BAG festgesetzte Höchstpreis und beträgt für Enspryng zwischen CHF 7'164.10 und CHF 7'164.10 je Packung. Der Fabrikabgabepreis liegt zwischen CHF 6'682.56 und CHF 6'682.56. Apotheken dürfen nicht mehr, aber weniger verlangen.

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