Beyfortus
Beyfortus ist ein Originalpräparat von Sanofi-Aventis (Suisse) SA und steht in der Spezialitätenliste des BAG. Damit vergütet die obligatorische Krankenpflegeversicherung das Medikament im Rahmen der zugelassenen Indikation. Der Publikumspreis liegt je nach Packung zwischen CHF 395.40 und CHF 395.40, der Selbstbehalt beträgt 10 Prozent.
Stammdaten
- Zulassungsinhaberin
- Sanofi-Aventis (Suisse) SA
- ATC-Code
- J06BD08
- IT-Gruppe
- 08.03 Mittel gegen Viren
- Wirkstoffe
- Nirsevimabum
- Präparate-Typ
- Originalpräparat
- In der SL seit
- 01.09.2024
- Letzte Preisänderung
- 01.09.2024
- Selbstbehalt
- 10%
Preise pro Packung
Der Fabrikabgabepreis (FAP) ist der Preis der Zulassungsinhaberin, der Publikumspreis (PP) enthält zusätzlich den Vertriebsanteil und die Mehrwertsteuer. Beide Werte sind BAG-Höchstpreise: teurer darf nicht abgerechnet werden.
| Darreichungsform | Packungsgrösse | Fabrikabgabepreis | Publikumspreis | Gültig ab | Kat. | GTIN |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Inj Lös 50 mg m Nadeln | Fertspr 0.5 ml | CHF 350.00 | CHF 395.40 | 01.09.2025 | A | 7680690390020 |
| Inj Lös 100 mg m Nadeln | Fertspr 1.0 ml | CHF 350.00 | CHF 395.40 | 01.09.2025 | A | 7680690390044 |
Limitation
Dieses Präparat wird nur unter den folgenden Bedingungen vergütet. Der Text ist der verbindliche Wortlaut des BAG; ausserhalb dieser Bedingungen zahlt die Grundversicherung nicht.
Mit Verschreibung von BEYFORTUS berücksichtigt die/der behandelnde Ärztin/Arzt bei der Wahl der prophylaktischen Massnahme (Impfung, monoklonaler Antikörper) gegen RSV-Infektionen umfassend und patientenindividuell den Nutzen und die Kosten. Die Vergütung von BEYFORTUS erfolgt somit aufgrund der ärztlichen Beurteilung, ohne Dokumentationspflicht und Kostengutsprachegesuch des Leistungserbringers.
Kostenübernahme für eine Einzeldosis (1 Injektion à 50 mg bzw. 100 mg) bei Neugeborenen und Säuglingen vor oder während ihrer ersten RSV-Saison.
Kostenübernahme für eine weitere Einzeldosis (2 Injektionen à je 100mg) bei Kleinkindern im Alter bis zu 24 Monaten, die in ihrer zweiten RSV-Saison weiterhin anfällig für eine schwere RSV-Erkrankung sind.
Kostenübernahme für eine weitere Einzeldosis (1 Injektion à 50 mg bzw. 100 mg oder 2 Injektionen à je 100 mg) bei Neugeborenen, Säuglingen und Kleinkindern im Alter bis zu 24 Monaten, die sich einer Herzoperation mit kardiopulmonalem Bypass unterziehen müssen, sobald die Person postoperativ stabil ist.
Keine Kostenübernahme nach vorgängiger RSV-Impfung der Mutter zur passiven Immunisierung des Neugeborenen; ausgenommen sind folgende Fälle:
- Geburt innerhalb von 14 Tagen nach Verabreichung der Impfung,
- Frühgeburt vor 37 Wochen Gestationsalter,
- wenn medizinische Gründe bei der Mutter oder beim Neugeborenen vorliegen, wie mütterliche Immunsuppression, HIV-Infektionen mit nicht unterdrückter Viruslast, bekannte mütterliche Allergie auf einen Impfstoffbestandteil, Risiko eines Verlusts der humoralen Immunität (nach kardiopulmonalem Bypass oder extrakorporaler Membranoxygenierung oder Plasmapherese) oder eine Komorbidität, die gemäss dem behandelnden Facharzt oder der behandelnden Fachärztin ein Risiko einer lebensbedrohlichen RSV-Erkrankung birgt.
BEYFORTUS wird nicht in Kombination mit anderen monoklonalen Antikörpern zur RSV-Prophylaxe vergütet.
FAQ
Wird Beyfortus von der Krankenkasse bezahlt?
Ja, aber nur unter Bedingungen. Beyfortus steht mit einer Limitation in der Spezialitätenliste: die Grundversicherung vergütet es nur, wenn die im Limitationstext genannten Voraussetzungen erfüllt sind, teils erst nach Kostengutsprache des Versicherers.
Was kostet Beyfortus in der Schweiz?
Der Publikumspreis ist der vom BAG festgesetzte Höchstpreis und beträgt für Beyfortus zwischen CHF 395.40 und CHF 395.40 je Packung. Der Fabrikabgabepreis liegt zwischen CHF 350.00 und CHF 350.00. Apotheken dürfen nicht mehr, aber weniger verlangen.
Market Access
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