Besponsa
Besponsa ist ein Originalpräparat von Pfizer AG und steht in der Spezialitätenliste des BAG. Damit vergütet die obligatorische Krankenpflegeversicherung das Medikament im Rahmen der zugelassenen Indikation. Der Publikumspreis liegt je nach Packung zwischen CHF 11'762.85 und CHF 11'762.85, der Selbstbehalt beträgt 10 Prozent.
Stammdaten
- Zulassungsinhaberin
- Pfizer AG
- ATC-Code
- L01FB01
- IT-Gruppe
- 07.16.10 Cytostatica
- Wirkstoffe
- Inotuzumabum ozogamicinum
- Präparate-Typ
- Originalpräparat
- In der SL seit
- 01.02.2018
- Letzte Preisänderung
- 01.12.2023
- Selbstbehalt
- 10%
Preise pro Packung
Der Fabrikabgabepreis (FAP) ist der Preis der Zulassungsinhaberin, der Publikumspreis (PP) enthält zusätzlich den Vertriebsanteil und die Mehrwertsteuer. Beide Werte sind BAG-Höchstpreise: teurer darf nicht abgerechnet werden.
| Darreichungsform | Packungsgrösse | Fabrikabgabepreis | Publikumspreis | Gültig ab | Kat. | GTIN |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Trockensub 1 mg | Durchstf 1 Stk | CHF 11'164.76 | CHF 11'762.85 | 01.02.2021 | A | 7680660220012 |
Limitation
Dieses Präparat wird nur unter den folgenden Bedingungen vergütet. Der Text ist der verbindliche Wortlaut des BAG; ausserhalb dieser Bedingungen zahlt die Grundversicherung nicht.
BESPONSA kann bei Patienten, bei denen keine Transplantation von hämatopoetischen Stammzellen (HSCT) folgt, für maximal 6 Zyklen eingesetzt werden, wird jedoch für maximal 3 Zyklen vergütet. Patienten, bei denen eine HSCT folgt, können während 2 Zyklen behandelt werden. Ein dritter Zyklus kann für Patienten in Betracht gezogen werden, die nach zwei Zyklen keine komplette Remission (CR) oder komplette Remission mit inkompletter hämatologischer Regeneration (CRi) mit minimaler Resterkrankungs- (MRD) Negativität erreicht haben.
Muss BESPONSA für mehr als 3 Zyklen eingesetzt werden, vergütet die Pfizer AG im Rahmen einer Behandlung mit BESPONSA nach Aufforderung durch denjenigen Krankenversicherer, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt des Bezugs versichert war, ab dem 4. Zyklus resp. ab der 11. Packung BESPONSA den Fabrikabgabepreis an den Krankenversicherer zurück. Die Mehrwertsteuer kann nicht zusätzlich zu den Rückvergütungsbeträgen zurückgefordert werden. Die Aufforderung zur Rückvergütung soll innerhalb von 6 Monaten nach Verabreichung erfolgen.
FAQ
Wird Besponsa von der Krankenkasse bezahlt?
Ja, aber nur unter Bedingungen. Besponsa steht mit einer Limitation in der Spezialitätenliste: die Grundversicherung vergütet es nur, wenn die im Limitationstext genannten Voraussetzungen erfüllt sind, teils erst nach Kostengutsprache des Versicherers.
Was kostet Besponsa in der Schweiz?
Der Publikumspreis ist der vom BAG festgesetzte Höchstpreis und beträgt für Besponsa zwischen CHF 11'762.85 und CHF 11'762.85 je Packung. Der Fabrikabgabepreis liegt zwischen CHF 11'164.76 und CHF 11'164.76. Apotheken dürfen nicht mehr, aber weniger verlangen.
Market Access
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