Von der Grundversicherung vergütetOriginalpräparatATC B01AC06

ASS Cardio Spirig HC

ASS Cardio Spirig HC ist ein Originalpräparat von Spirig HealthCare AG und steht in der Spezialitätenliste des BAG. Damit vergütet die obligatorische Krankenpflegeversicherung das Medikament im Rahmen der zugelassenen Indikation. Der Publikumspreis liegt je nach Packung zwischen CHF 11.50 und CHF 17.00, der Selbstbehalt beträgt 10 Prozent.

Stammdaten

Zulassungsinhaberin
Spirig HealthCare AG
ATC-Code
B01AC06
IT-Gruppe
06.03.20 Thrombozytenaggregationshemmer
Wirkstoffe
Acidum acetylsalicylicum
Präparate-Typ
Originalpräparat
In der SL seit
01.12.2007
Letzte Preisänderung
01.12.2024
Selbstbehalt
10%

Preise pro Packung

Der Fabrikabgabepreis (FAP) ist der Preis der Zulassungsinhaberin, der Publikumspreis (PP) enthält zusätzlich den Vertriebsanteil und die Mehrwertsteuer. Beide Werte sind BAG-Höchstpreise: teurer darf nicht abgerechnet werden.

ASS Cardio Spirig HC Preistabelle Stand 17.09.2026
Darreichungs­formPackungs­grösseFabrik­abgabe­preisPublikums­preisGültig abKat.GTIN
Filmtabl 100 mg30 StkCHF 2.10CHF 11.5001.07.2016B7680660970016
Filmtabl 100 mg60 StkCHF 4.20CHF 13.8001.12.2007B7680660970023
Filmtabl 100 mg100 StkCHF 5.55CHF 15.2501.07.2016B7680660970054
Filmtabl 100 mgFl 100 StkCHF 5.55CHF 15.2501.04.2017B7680660970061
Filmtabl 100 mg120 StkCHF 7.12CHF 17.0001.12.2007B7680660970047

Limitation

Für dieses Präparat ist in der SL keine Limitation eingetragen.

Weitere Präparate der Gruppe

FAQ

Wird ASS Cardio Spirig HC von der Krankenkasse bezahlt?

Ja. ASS Cardio Spirig HC steht in der Spezialitätenliste des BAG, deshalb vergütet die obligatorische Krankenpflegeversicherung das Präparat im Rahmen der zugelassenen Indikation. Sie tragen Franchise und Selbstbehalt von 10 Prozent.

Was kostet ASS Cardio Spirig HC in der Schweiz?

Der Publikumspreis ist der vom BAG festgesetzte Höchstpreis und beträgt für ASS Cardio Spirig HC zwischen CHF 11.50 und CHF 17.00 je Packung. Der Fabrikabgabepreis liegt zwischen CHF 2.10 und CHF 7.12. Apotheken dürfen nicht mehr, aber weniger verlangen.

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