Vergütet mit LimitationOriginalpräparatATC L01FX05

Adcetris

Adcetris ist ein Originalpräparat von Takeda Pharma AG und steht in der Spezialitätenliste des BAG. Damit vergütet die obligatorische Krankenpflegeversicherung das Medikament im Rahmen der zugelassenen Indikation. Der Publikumspreis liegt je nach Packung zwischen CHF 3'263.75 und CHF 6'434.85, der Selbstbehalt beträgt 10 Prozent.

Stammdaten

Zulassungsinhaberin
Takeda Pharma AG
ATC-Code
L01FX05
IT-Gruppe
07.16.10 Cytostatica
Wirkstoffe
Brentuximabum vedotinum
Präparate-Typ
Originalpräparat
In der SL seit
01.04.2013
Letzte Preisänderung
01.12.2023
Selbstbehalt
10%

Preise pro Packung

Der Fabrikabgabepreis (FAP) ist der Preis der Zulassungsinhaberin, der Publikumspreis (PP) enthält zusätzlich den Vertriebsanteil und die Mehrwertsteuer. Beide Werte sind BAG-Höchstpreise: teurer darf nicht abgerechnet werden.

Adcetris Preistabelle Stand 17.09.2026
Darreichungs­formPackungs­grösseFabrik­abgabe­preisPublikums­preisGültig abKat.GTIN
Trockensub 50 mgDurchstf 1 StkCHF 2'985.90CHF 3'263.7501.04.2013A7680621320010
Trockensub 50 mgDurchstf 2 StkCHF 5'971.80CHF 6'434.8501.11.2014A7680621320034

Limitation

Dieses Präparat wird nur unter den folgenden Bedingungen vergütet. Der Text ist der verbindliche Wortlaut des BAG; ausserhalb dieser Bedingungen zahlt die Grundversicherung nicht.

Wortlaut BAGIndikation 19989.XXGültig ab 01.12.2023

Für alle vergütungspflichtigen Indikationen gilt:
Die Behandlungen bedürfen der Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes. Eine Kostengutsprache hat den entsprechenden Indikationscode (19989.XX) zu enthalten.

Falls ADCETRIS in einer bestimmten Indikation in erster Linie vergütet wurde und es unter ADCETRIS-Therapie nach kurzzeitigem Ansprechen zu einer Progression kam, soll ADCETRIS in derselben Indikation in nachfolgenden Therapielinien nicht mehr vergütet werden.

Für Behandlungen in Indikationen mit Preismodell erstattet die Takeda Pharma AG nach Aufforderung durch denjenigen Krankenversicherer, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt des Bezugs versichert war, eine Rückvergütung pro nachweislich verabreichter Packung ADCETRIS (1 bzw. 2 Durchstf) zurück. Es gelten die zum Verabreichungszeitpunkt aktuellen Preise und Prozentsätze. Für die Beantragung dieser Rückerstattungen ist vom Krankenversicherer mit jeder Rückvergütungsforderung der jeweilige Indikationscode (19989.XX) zwingend bekanntzugeben. Die Mehrwertsteuer kann nicht zusätzlich zu diesem Anteil des Fabrikabgabepreises zurückgefordert werden. Die Aufforderung zur Rückerstattung soll zeitnah zur Verabreichung erfolgen.

Der behandelnde Arzt ist verpflichtet, die erforderlichen Daten für alle vergüteten Indikationen laufend im vorgegebenen Internettool des Registers, abrufbar auf http://www.lymphomaregistry.ch, zu erfassen. Eine schriftliche Einwilligung des Patienten muss vorliegen. Es sind folgende Daten zu erfassen:
1) Bei Therapiebeginn: Geburtsjahr, Geschlecht und das Gewicht der Patienten und Indikationsstellung (HL (Stadium IV), rrHL, PTCL, rrsALCL, CTCL) sowie die Vortherapien für rrHL, rrsALCL oder CTCL. Beim CTCL und PTCL ist die CTCL- resp. PTCL-Histologie sowie der CD30-Expressions-Wert zu erfassen. Sofern beim CTCL keine vorgängige Therapie mit Methotrexat durchgeführt wurde, ist der Grund anzugeben.
2) Applikationsdatum, Dosierung und Anzahl verwendete Ampullen von Adcetris pro Zyklus, Zusatztherapien, Datum Therapieende sowie Angabe des Grundes für Therapieende.

Wortlaut BAGIndikation 19989.01Gültig ab 01.12.2023

Hodgkin-Lymphom (HL)
HL (Stadium IV), Kombinationstherapie (mit Preismodell)
Vergütung zur Behandlung von bisher unvorbehandelten erwachsenen Patienten (≥ 18 Jahren) mit CD30 positivem, Stadium IV Hodgkin-Lymphom (HL) in Kombination mit einer Chemotherapie bestehend aus Doxorubicin, Vinblastin und Dacarbazin (AVD), wenn die Behandlung mit einer Bleomycin-haltigen Polychemotherapie (wie bspw. BEACOPP eskalierte-Chemotherapie oder ABVD-Chemotherapie) kontraindiziert oder aus medizinischen Gründen nicht angezeigt ist.

ADCETRIS wird bis zur Progression der Erkrankung, bis zum Auftreten unzumutbarer Toxizität oder für eine maximale Therapiedauer von 6 Zyklen vergütet.

ADCETRIS in Kombination mit AVD ist nicht mit einer BEACOPP eskalierten-Chemotherapie verglichen worden, sondern mit ABVD-Chemotherapie bestehend aus Doxorubicin, Bleomycin, Vinblastin und Dacarbazin.

Folgender Indikationscode ist an den Krankenversicherer zu übermitteln: 19989.01

Wortlaut BAGIndikation 19989.02Gültig ab 01.12.2023

Hodgkin-Lymphom (HL)
Rezidiviertes oder refraktäres HL, Monotherapie (mit Preismodell)
Vergütung zur Behandlung von erwachsenen Patienten (≥ 18 Jahren) mit rezidiviertem oder refraktärem CD30 positivem Hodgkin-Lymphom (rrHL) nach einer autologen Stammzell- Transplantation (SZT) oder nach zumindest zwei vorherigen Behandlungen, falls eine SZT keine Behandlungsmöglichkeit darstellt.

ADCETRIS wird für eine maximale Therapiedauer von 16 Zyklen vergütet.

Folgender Indikationscode ist an den Krankenversicherer zu übermitteln: 19989.02

Wortlaut BAGIndikation 19989.03Gültig ab 01.12.2023

Periphere T-Zell-Lymphome (PTCL)
PTCL, Kombinationstherapie (mit Preismodell)
Vergütung bei erwachsenen Patienten (≥ 18 Jahren) mit zuvor unbehandelten CD30 positiven peripheren T-Zell-Lymphomen (PTCL) in Kombination mit einer Chemotherapie mit Cyclophosphamid, Doxorubicin und Prednison (CHP).

Patienten mit ALK-positivem systemischem anaplastischem grosszelligem Lymphom (sALCL) müssen einen International Prognostic Index (IPI) score von ≥ 2 aufweisen.

ADCETRIS wird bis zur Progression der Erkrankung, bis zum Auftreten unzumutbarer Toxizität oder für eine maximale Therapiedauer von 8 Zyklen vergütet.

Folgender Indikationscode ist an den Krankenversicherer zu übermitteln: 19989.03

Wortlaut BAGIndikation 19989.04Gültig ab 01.12.2023

Periphere T-Zell-Lymphome (PTCL)
Rezidiviertes oder refraktäres sALCL, Monotherapie (mit Preismodell)
Vergütung zur Behandlung von erwachsenen Patienten (≥ 18 Jahren) mit rezidiviertem oder refraktärem (nach Chemotherapie oder SZT) systemischem anaplastischem grosszelligem Lymphom (sALCL).

ADCETRIS wird für eine maximale Therapiedauer von 16 Zyklen vergütet.

Folgender Indikationscode ist an den Krankenversicherer zu übermitteln: 19989.04

Wortlaut BAGIndikation 19989.05Gültig ab 01.12.2023

Kutane T-Zell-Lymphome (CTCL), Monotherapie (mit Preismodell)
Vergütung bei erwachsenen Patienten (≥ 18 Jahren) mit CD30 positiven kutanen T-Zell-Lymphomen (CTCL), die
• unter systemischer Therapie (inkl. Methotrexat, ausser es sei aus medizinischen Gründen nicht angezeigt oder kontraindiziert) eine Progression zeigen ODER
• für eine andere systemische Therapie (inkl. Methotrexat, ausser es sei aus medizinischen Gründen nicht angezeigt oder kontraindiziert) nicht in Frage kommen.

Nicht in Kombination mit anderen systemischen Arzneimitteln zur Behandlung des CTCL.

ADCETRIS wird bis zur Progression der Erkrankung, bis zum Auftreten unzumutbarer Toxizität oder für eine maximale Therapiedauer von 16 Zyklen vergütet.

Folgender Indikationscode ist an den Krankenversicherer zu übermitteln: 19989.05

FAQ

Wird Adcetris von der Krankenkasse bezahlt?

Ja, aber nur unter Bedingungen. Adcetris steht mit einer Limitation in der Spezialitätenliste: die Grundversicherung vergütet es nur, wenn die im Limitationstext genannten Voraussetzungen erfüllt sind, teils erst nach Kostengutsprache des Versicherers.

Was kostet Adcetris in der Schweiz?

Der Publikumspreis ist der vom BAG festgesetzte Höchstpreis und beträgt für Adcetris zwischen CHF 3'263.75 und CHF 6'434.85 je Packung. Der Fabrikabgabepreis liegt zwischen CHF 2'985.90 und CHF 5'971.80. Apotheken dürfen nicht mehr, aber weniger verlangen.

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