Reimbursed with a limitationOriginator productATC N07XX18

Amvuttra

Amvuttra is an originator product from Alnylam Switzerland GmbH and is listed on the FOPH Specialities List. Swiss mandatory health insurance therefore reimburses it within the authorised indication. The public price ranges from CHF 84'685.75 to CHF 84'685.75 depending on the pack; the patient co-payment is 10 per cent plus the deductible.

Core data

Authorisation holder
Alnylam Switzerland GmbH
ATC code
N07XX18
IT group
01.99 Varia
Active substances
Vutrisiranum
Preparation type
Originator product
On the SL since
01/02/2024
Last price change
01/04/2026
Co-payment
10%

Prices per pack

The ex-factory price is the authorisation holder's price; the public price adds the distribution share and VAT. Both are FOPH maximum prices: nothing above them may be charged.

Amvuttra Price table As of 17/09/2026
Dosage formPack sizeEx-factory pricePublic priceValid fromCat.GTIN
Inj Lös 25 mg/0.5 mlFertspr 1 StkCHF 82'239.72CHF 84'685.7501/04/2026B7680690740016

Limitation

This preparation is reimbursed only under the conditions below. The text is the binding FOPH wording; outside those conditions basic insurance does not pay.

The FOPH publishes limitation texts in German, French and Italian only. The German wording is reproduced verbatim below.

FOPH wordingIndication 21635.01Valid from 01/04/2026

hATTR-PN
Bevor die Therapie eingeleitet werden kann, ist der Patient über die Vergütungskriterien (inkl. Therapieabbruchkriterien) schriftlich aufzuklären.

Die Therapie mit AMVUTTRA bedarf einer jährlichen Kostengutsprache des Krankenversicherers nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes und muss in einem Referenzzentrum für Amyloidose (Universitätsspital Zürich, Inselspital Bern, Centre Hospitalier Universitaire Vaudois) eingeleitet werden.

Vergütungsrelevante Daten müssen in dem bestehenden Register des Referenzzentrums kontinuierlich erfasst werden. Auf Anfrage müssen diese Daten dem Vertrauensarzt im Rahmen der Evaluation der Kostenübernahme zugestellt werden. Sofern ein Patient keine Einwilligung zur Erfassung seiner Daten in das bestehende Register gibt, muss dies ausgewiesen werden.

Therapiestartkriterien
AMVUTTRA wird bei symptomatischen Patienten mit einer dokumentierten vererbten, pathogenen TTR-Mutation und primär polyneuropathischer Manifestation (hATTR-PN Amyloidose) mit folgenden Kriterien vergütet:
• PND Score ≥ I und ≤IIIb (oder FAP Stadium 1-2)
• NIS ≥ 5 und ≤ 130
• Karnofsky Performance Status ≥ 60%
• Es sind obligat anderweitige Ursachen für eine periphere Neuropathie wie ein Diabetes mellitus oder Vitamin-B12-Mangel abzuklären. Wenn solche vorliegen, muss nachgewiesen werden, dass es trotz adäquater Behandlung der anderweitigen Polyneuropathie-Ursachen zu einer weiteren Progression der Polyneuropathie gekommen ist.
• Herzinsuffizienz der NYHA Klasse ≤ II
• eine Lebenserwartung von mindestens 2 Jahren

AMVUTTRA wird nicht vergütet, falls eine vorherige ATTR-Therapie mit einem Oligonukleotid oder siRNA infolge unzureichender Wirksamkeit abgebrochen werden musste.

AMVUTTRA wird nur als Monotherapie vergütet.

Therapieevaluation
Die Therapie muss für eine kontinuierliche Vergütung in folgenden Abständen evaluiert werden:
• Alle 6 Monate bezüglich der Krankheitsaktivität und des Therapieeffektes in einem Referenzzentrum oder einem neuromuskulären Zentrum, das sich dem Schweizerischen Amyloidosenetzwerk angeschlossen hat und mit einem der Referenzzentren kooperiert. Bei Patienten, die während den vorangegangenen 12 Monaten keine Verschlechterung in einem der Therapiestoppkriterien (unten) zeigten, kann von einer Evaluation alle 6 Monate abgesehen werden.
• Mindestens 1x jährlich in einem der Referenzzentren evaluiert werden.

Dabei wird die Therapie mit AMVUTTRA nur unter folgenden Voraussetzungen weiter vergütet:
• nach den ersten 12 Monaten Therapie, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
- NIS-Zunahme ≤ 10 Punkte, und
- keine Zunahme im PND-Score.
• Nach 24 Monaten Therapie, sofern die folgenden Stoppkriterien nicht eintreten:

Therapiestoppkriterien ab 24 Monaten Therapie
AMVUTTRA wird nicht mehr vergütet, wenn eine Progression unter Therapie auftritt, wobei innerhalb von 12 Monaten folgende Kriterien eingetreten sein müssen:
• NIS-Zunahme > 10 Punkte und
• Zunahme im PND-Score um > 1 Stufe (PND IIIa zu IIIb entspricht dabei ebenfalls einer Stufe)
oder
• NIS-Zunahme > 10 Punkte und
• Zunahme im PND-Score und
• Verschlechterung von min. 2 der folgenden Kriterien
- Composite Score ENMG > 50% Abnahme pro Jahr der Amplitude im Vergleich zu Baseline (Composite Score motor + sensory), ESC (Sum Score Füsse und Hände) > 25% Abnahme
- 6-Minuten-Gehtest (klinisch relevante Verringerung der Gehdistanz)
- Unbeabsichtigter Gewichtsverlust
- Zunahme der gastrointestinalen Beschwerden (z.B. von Konstipation / Diarrhoe 3x/Woche oder von Konstipation / Diarrhoe > 2x/Woche auf Konstipation / Diarrhoe jeden Tag) nach Ausschluss anderer Ursachen
- Harnwegsprobleme (Zunahme von Harnverhalt bis permanente Harninkontinenz) nach Ausschluss anderer Ursachen
- Klinisch relevante Verschlechterung der Lebensqualität (z.B. anhand des Norfolk QoL-DN Fragebogens)

Darüber hinaus wird AMVUTTRA nicht mehr vergütet
• wenn ein PND-Score von IV erreicht wird
• wenn sich eine Herzinsuffizienz der NYHA Klasse III oder IV trotz optimaler Herzinsuffizienztherapie entwickelt

Therapiekosten
Bei Durchführung einer Heimanwendung durch einen spezifischen Anbieter werden die Kosten im Zusammenhang mit der Verabreichung von AMVUTTRA bei Heimanwendung durch die Alnylam Switzerland GmbH übernommen. Die Alnylam Switzerland GmbH informiert die Referenzzentren für Amyloidose über den betreffenden Anbieter und die Kostenübernahme seitens der Alnylam Switzerland GmbH.

Alnylam Switzerland GmbH erstattet nach Aufforderung durch denjenigen Krankenversicherer, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt des Bezugs versichert war, für jede bezogene Packung AMVUTTRA einen festgelegten Betrag des Fabrikabgabepreises zurück. Sie gibt dem Krankenversicherer den entsprechenden Betrag bekannt, der bezogen auf den Fabrikabgabepreis pro Fertigspritze zurückerstattet wird. Die Mehrwertsteuer kann nicht zusätzlich zu diesem Anteil des Fabrikabgabepreises zurückgefordert werden. Die Aufforderung zur Rückerstattung soll ab dem Zeitpunkt der Verabreichung erfolgen.
Folgender Code ist an den Krankenversicherer zu übermitteln: 21635.01

FOPH wordingIndication 21635.02Valid from 01/04/2026

ATTR-CM
AMVUTTRA wird vergütet zur Behandlung der Wildtyp- oder hereditären Transthyretin Amyloidose bei erwachsenen Patienten mit Kardiomyopathie (ATTR-CM) im Stadium NYHA I bis III mit mindestens einer vorangegangenen Hospitalisation aufgrund von Herzinsuffizienz und/oder einer klinisch bestätigten Herzinsuffizienz.

Die Diagnosestellung der kardialen ATTR-Amyloidose hat wie folgt zu erfolgen: Positive Knochenszintigraphie (Perugini Grad 2-3), Echokardiographie (z.B. typisches Strain-Muster), bei gleichzeitigem Ausschluss einer AL-Amyloidose (Ausschluss einer monoklonalen Gammopathie mittels Messung der freien Leichtketten im Serum, sowie Serum- und Urin- Immunfixationselektrophorese). Im Fall eines unklaren/unsicheren Szintigraphiebefundes oder/und keines eindeutigen Ausschlusses der AL-Amyloidose oder/und eines nicht eindeutigen Befundes in der kardialen Bildgebung ist eine Biopsie mit histologischem Nachweis von Transthyretin-Amyloid notwendig.

Vor Therapiebeginn
Die Diagnosestellung der kardialen Transthyretin-Amyloidose, die Verschreibung und die Überwachung der Therapie mit AMVUTTRA kann nur durch ein spezialisiertes, interdisziplinär zusammengesetztes Ärzteteam in einer zertifizierten kardiologischen Weiterbildungsstätte der Kategorie A erfolgen. Vor Therapiebeginn muss eine Kostengutsprache des Krankenversicherers nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes eingeholt werden. Bevor die Therapie eingeleitet werden kann, ist der Patient über die Vergütungskriterien (inkl. Therapieabbruchkriterien) schriftlich aufzuklären.

Folgende Kriterien müssen kumulativ erfüllt sein für einen Therapiebeginn mit AMVUTTRA:
- NT-pro BNP-Konzentration ≥ 300 pg/ml
- Distanz gemäss 6-Minuten-Gehtest ≥150 Meter oder äquivalentes Resultat aus einer ergometrischen Bestimmung.
- eine Lebenserwartung von mindestens 2 Jahren

AMVUTTRA wird nicht vergütet bei Patienten mit Vorgeschichte einer Leber- oder Herz-transplantation, bei Patienten, denen «mechanic assist devices» (LVAD, RVAD, BiVAD) implantiert wurde oder bei Patienten mit Niereninsuffizienz (glomeruläre Filtrationsrate
AMVUTTRA darf nicht mit anderen spezifischen Arzneimitteln zur Behandlung der Transthyretin-Amyloidose (z.B. TTR-Stabilisatoren, TTR-Gen-Silencer) kombiniert werden. AMVUTTRA wird nicht vergütet, falls eine vorherige ATTR-CM Therapie mit einem TTR-Gen-Silencer aufgrund der Therapieabbruchkriterien gestoppt werden musste.

Therapieevaluation und Dokumentation
Dokumentation von NYHA-Stadium, NT-proBNP, 6-Minuten-Gehtest oder Ergometrie, Herzinsuffizienzbedingten Hospitalisationen und Diuretika-Verbrauch vor Therapiebeginn und regelmässig während der Behandlung mit AMVUTTRA (zumindest alle 6 Monate) sowie von transthorakaler Echokardiographie (zumindest alle 12 Monate). Bei Patienten, die während den vorangegangenen 12 Monaten keine Verschlechterung in einem der Therapiestoppkriterien zeigten, kann die Evaluation alle 12 Monate durchgeführt werden.

Therapieabbruch
Die Therapie ist abzubrechen bei:
- ATTR-CM bedingter substanzieller klinischer Verschlechterung während 6 Monaten (z.B. rezidivierende Hospitalisationen aufgrund kardialer Dekompensation);
- ATTR-CM bedingter klinisch relevanter sinkender Leistungsfähigkeit während 6 Monaten in Kombination mit NT-proBNP Anstieg und erhöhtem Diuretika-Verbrauch
- anhaltender schwerer Herzinsuffizienz (NYHA IV) über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten trotz optimaler leitliniengerechter Therapie
- klinisch relevante Verringerung der Gehdistanz (6-Minuten-Gehtest oder äquivalentes Resultat aus einer ergometrischen Bestimmung)
- Durchführung einer Herz- oder Lebertransplantation
- Implantierung von «mechanic assist devices» (LVAD, RVAD, BiVAD)

Pro Kalenderjahr ist dem BAG durch die Referenzzentren die Anzahl der mit AMVUTTRA behandelten Patientinnen und Patienten zu melden, wobei zwischen neu therapierten und bereits in Therapie befindlichen Patientinnen und Patienten zu unterscheiden ist. Die Angaben sind dem BAG innert 4 Monaten nach Stichdatum (31. Dezember) direkt an office@eak-sl.admin.ch zu melden.

Die Zulassungsinhaberin Alnylam Switzerland AG erstattet nach Aufforderung durch denjenigen Krankenversicherer, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt des Bezugs versichert war, für jede bezogene Packung AMVUTTRA einen festgelegten Betrag des Fabrikabgabepreises zurück. Sie gibt dem Krankenversicherer den entsprechenden Betrag bekannt, der bezogen auf den Fabrikabgabepreis pro Packung AMVUTTRA zurückerstattet wird. Die Mehrwertsteuer kann nicht zusätzlich zu diesem Anteil des Fabrikabgabepreises zurückgefordert werden. Die Aufforderung zur Rückerstattung soll ab dem Zeitpunkt der Verabreichung erfolgen.
Folgender Code ist an den Krankenversicherer zu übermitteln: 21635.02

FAQ

Is Amvuttra covered by Swiss health insurance?

Yes, but only under conditions. Amvuttra is on the Specialities List with a limitation: basic insurance reimburses it only when the conditions in the limitation text are met, in some cases only after the insurer has granted cost approval.

What does Amvuttra cost in Switzerland?

The public price is the maximum price set by the FOPH and for Amvuttra ranges from CHF 84'685.75 to CHF 84'685.75 per pack. The ex-factory price ranges from CHF 82'239.72 to CHF 82'239.72. Pharmacies may not charge more, but may charge less.

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