Vergütet mit LimitationOriginalpräparatATC A07AA11

Xifaxan

Xifaxan ist ein Originalpräparat von Alfasigma Schweiz AG und steht in der Spezialitätenliste des BAG. Damit vergütet die obligatorische Krankenpflegeversicherung das Medikament im Rahmen der zugelassenen Indikation. Der Publikumspreis liegt je nach Packung zwischen CHF 298.95 und CHF 298.95, der Selbstbehalt beträgt 10 Prozent.

Stammdaten

Zulassungsinhaberin
Alfasigma Schweiz AG
ATC-Code
A07AA11
IT-Gruppe
08.01.90 Andere Mittel gegen bakterielle Erreger
Wirkstoffe
Rifaximinum
Präparate-Typ
Originalpräparat
In der SL seit
01.09.2015
Letzte Preisänderung
01.12.2025
Selbstbehalt
10%

Preise pro Packung

Der Fabrikabgabepreis (FAP) ist der Preis der Zulassungsinhaberin, der Publikumspreis (PP) enthält zusätzlich den Vertriebsanteil und die Mehrwertsteuer. Beide Werte sind BAG-Höchstpreise: teurer darf nicht abgerechnet werden.

Xifaxan Preistabelle Stand 17.09.2026
Darreichungs­formPackungs­grösseFabrik­abgabe­preisPublikums­preisGültig abKat.GTIN
Filmtabl 550 mg56 StkCHF 259.81CHF 298.9501.09.2015B7680632160025

Limitation

Dieses Präparat wird nur unter den folgenden Bedingungen vergütet. Der Text ist der verbindliche Wortlaut des BAG; ausserhalb dieser Bedingungen zahlt die Grundversicherung nicht.

Wortlaut BAGGültig ab 01.09.2015

Zur Verminderung des Wiederauftretens von Episoden einer manifesten hepatischen Enzephalopathie bei Patienten ≥ 18 Jahren mit hepatischer Zirrhose als Zusatztherapie zu nicht-resorbierbaren Disacchariden

FAQ

Wird Xifaxan von der Krankenkasse bezahlt?

Ja, aber nur unter Bedingungen. Xifaxan steht mit einer Limitation in der Spezialitätenliste: die Grundversicherung vergütet es nur, wenn die im Limitationstext genannten Voraussetzungen erfüllt sind, teils erst nach Kostengutsprache des Versicherers.

Was kostet Xifaxan in der Schweiz?

Der Publikumspreis ist der vom BAG festgesetzte Höchstpreis und beträgt für Xifaxan zwischen CHF 298.95 und CHF 298.95 je Packung. Der Fabrikabgabepreis liegt zwischen CHF 259.81 und CHF 259.81. Apotheken dürfen nicht mehr, aber weniger verlangen.

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