Vergütet mit LimitationOriginalpräparatATC L01FX27

Tepkinly

Tepkinly ist ein Originalpräparat von AbbVie AG und steht in der Spezialitätenliste des BAG. Damit vergütet die obligatorische Krankenpflegeversicherung das Medikament im Rahmen der zugelassenen Indikation. Der Publikumspreis liegt je nach Packung zwischen CHF 565.10 und CHF 6'588.85, der Selbstbehalt beträgt 10 Prozent.

Stammdaten

Zulassungsinhaberin
AbbVie AG
ATC-Code
L01FX27
IT-Gruppe
07.16.10 Cytostatica
Wirkstoffe
Epcoritamabum
Präparate-Typ
Originalpräparat
In der SL seit
01.12.2025
Letzte Preisänderung
01.12.2025
Selbstbehalt
10%

Preise pro Packung

Der Fabrikabgabepreis (FAP) ist der Preis der Zulassungsinhaberin, der Publikumspreis (PP) enthält zusätzlich den Vertriebsanteil und die Mehrwertsteuer. Beide Werte sind BAG-Höchstpreise: teurer darf nicht abgerechnet werden.

Tepkinly Preistabelle Stand 17.09.2026
Darreichungs­formPackungs­grösseFabrik­abgabe­preisPublikums­preisGültig abKat.GTIN
Inj Konz 4 mg/0.8 ml Durchstf (alt)1 StkCHF 504.52CHF 565.1001.08.2026A7680691610011
Inj Lös 4 mg/0.8 ml Durchstf1 StkCHF 504.52CHF 565.1001.08.2026A7680691610028
Inj Lös 48 mg/0.8 ml Durchstf1 StkCHF 6'121.89CHF 6'588.8501.08.2026A7680694810029
Inj Lös 48 mg/0.8 ml Durchstf1 Stk (alt)CHF 6'121.89CHF 6'588.8501.08.2026A7680694810012

Limitation

Dieses Präparat wird nur unter den folgenden Bedingungen vergütet. Der Text ist der verbindliche Wortlaut des BAG; ausserhalb dieser Bedingungen zahlt die Grundversicherung nicht.

Wortlaut BAGIndikation 21740.01Gültig ab 01.12.2025

Nach vorgängiger Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorheriger Konsultation des Vertrauensarztes.
TEPKINLY wird vergütet als Monotherapie zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit einem rezidivierenden oder refraktären diffusen grosszelligen B‐Zell-Lymphom (diffuse large B-cell lymphoma, DLBCL) nach zwei oder mehr systemischen Therapielinien, einschliesslich eines CD20-gerichteten Antikörpers,
- welche für eine anti-CD19-gerichtete CAR-T-Zelltherapie nicht in Frage kommen oder diese bereits erhalten haben UND
- bei denen keine ZNS-Beteiligung des Lymphoms vorliegt.
Die Behandlung mit TEPKINLY wird vergütet, bis eine Krankheitsprogression oder inakzeptable Toxizität auftritt.

Für TEPKINLY bestehen Preismodelle. Die Zulassungsinhaberin erstattet dem Krankenversicherer, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt des Bezugs versichert war, auf dessen erste Aufforderung hin, für jede bezogene Packung TEPKINLY einen festgelegten Anteil des Fabrikabgabepreises zurück. Sie gibt dem Krankenversicherer die Höhe der Rückerstattung bekannt. Die Mehrwertsteuer kann nicht zusätzlich zu diesem Anteil des Fabrikabgabepreises zurückgefordert werden. Die Aufforderung zur Rückerstattung soll ab dem Zeitpunkt der Verabreichung erfolgen.

Folgender Indikationscode ist an den Krankenversicherer zu übermitteln: 21740.01

Wortlaut BAGIndikation 21741.01Gültig ab 01.12.2025

Nach vorgängiger Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorheriger Konsultation des Vertrauensarztes.
TEPKINLY wird vergütet als Monotherapie zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit einem rezidivierenden oder refraktären diffusen grosszelligen B‐Zell-Lymphom (diffuse large B-cell lymphoma, DLBCL) nach zwei oder mehr systemischen Therapielinien, einschliesslich eines CD20-gerichteten Antikörpers,
- welche für eine anti-CD19-gerichtete CAR-T-Zelltherapie nicht in Frage kommen oder diese bereits erhalten haben UND
- bei denen keine ZNS-Beteiligung des Lymphoms vorliegt.
Die Behandlung mit TEPKINLY wird vergütet, bis eine Krankheitsprogression oder inakzeptable Toxizität auftritt.

Für TEPKINLY bestehen Preismodelle. Die Zulassungsinhaberin erstattet dem Krankenversicherer, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt des Bezugs versichert war, auf dessen erste Aufforderung hin, für jede bezogene Packung TEPKINLY einen festgelegten Anteil des Fabrikabgabepreises zurück. Sie gibt dem Krankenversicherer die Höhe der Rückerstattung bekannt. Die Mehrwertsteuer kann nicht zusätzlich zu diesem Anteil des Fabrikabgabepreises zurückgefordert werden. Die Aufforderung zur Rückerstattung soll ab dem Zeitpunkt der Verabreichung erfolgen.

Folgender Indikationscode ist an den Krankenversicherer zu übermitteln: 21741.01

FAQ

Wird Tepkinly von der Krankenkasse bezahlt?

Ja, aber nur unter Bedingungen. Tepkinly steht mit einer Limitation in der Spezialitätenliste: die Grundversicherung vergütet es nur, wenn die im Limitationstext genannten Voraussetzungen erfüllt sind, teils erst nach Kostengutsprache des Versicherers.

Was kostet Tepkinly in der Schweiz?

Der Publikumspreis ist der vom BAG festgesetzte Höchstpreis und beträgt für Tepkinly zwischen CHF 565.10 und CHF 6'588.85 je Packung. Der Fabrikabgabepreis liegt zwischen CHF 504.52 und CHF 6'121.89. Apotheken dürfen nicht mehr, aber weniger verlangen.

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