Vergütet mit LimitationKomplementärmedizinATC N06DX02

Symfona 120

Symfona 120 ist ein Präparat der Komplementärmedizin von OM Pharma Suisse SA und in der Spezialitätenliste des BAG aufgeführt. Die Grundversicherung vergütet es im Rahmen der SL-Bedingungen. Der Publikumspreis liegt je nach Packung zwischen CHF 50.80 und CHF 76.95, der Selbstbehalt beträgt 10 Prozent.

Stammdaten

Zulassungsinhaberin
OM Pharma Suisse SA
ATC-Code
N06DX02
IT-Gruppe
52.97 Beschwerden bei Arteriosklerose
Wirkstoffe
Ginkgonis extractum siccum raffinatum et quantificatum
Präparate-Typ
Komplementärmedizin
In der SL seit
01.06.2016
Letzte Preisänderung
01.12.2025
Selbstbehalt
10%

Preise pro Packung

Der Fabrikabgabepreis (FAP) ist der Preis der Zulassungsinhaberin, der Publikumspreis (PP) enthält zusätzlich den Vertriebsanteil und die Mehrwertsteuer. Beide Werte sind BAG-Höchstpreise: teurer darf nicht abgerechnet werden.

Symfona 120 Preistabelle Stand 17.09.2026
Darreichungs­formPackungs­grösseFabrik­abgabe­preisPublikums­preisGültig abKat.GTIN
Kaps 120 mg60 StkCHF 31.62CHF 50.8001.06.2016B7680524080059
Kaps 120 mg120 StkCHF 55.65CHF 76.9501.06.2016B7680524080066

Limitation

Dieses Präparat wird nur unter den folgenden Bedingungen vergütet. Der Text ist der verbindliche Wortlaut des BAG; ausserhalb dieser Bedingungen zahlt die Grundversicherung nicht.

Wortlaut BAGGültig ab 01.01.2000

Gesamthaft zugelassen: 240 Punkte (innerhalb von drei Monaten)

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FAQ

Wird Symfona 120 von der Krankenkasse bezahlt?

Ja, aber nur unter Bedingungen. Symfona 120 steht mit einer Limitation in der Spezialitätenliste: die Grundversicherung vergütet es nur, wenn die im Limitationstext genannten Voraussetzungen erfüllt sind, teils erst nach Kostengutsprache des Versicherers.

Was kostet Symfona 120 in der Schweiz?

Der Publikumspreis ist der vom BAG festgesetzte Höchstpreis und beträgt für Symfona 120 zwischen CHF 50.80 und CHF 76.95 je Packung. Der Fabrikabgabepreis liegt zwischen CHF 31.62 und CHF 55.65. Apotheken dürfen nicht mehr, aber weniger verlangen.

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