Vergütet mit LimitationOriginalpräparatATC J05AX31

Sunlenca

Sunlenca ist ein Originalpräparat von Gilead Sciences Switzerland Sàrl und steht in der Spezialitätenliste des BAG. Damit vergütet die obligatorische Krankenpflegeversicherung das Medikament im Rahmen der zugelassenen Indikation. Der Publikumspreis liegt je nach Packung zwischen CHF 3'346.35 und CHF 20'360.15, der Selbstbehalt beträgt 10 Prozent.

Stammdaten

Zulassungsinhaberin
Gilead Sciences Switzerland Sàrl
ATC-Code
J05AX31
IT-Gruppe
08.03 Mittel gegen Viren
Wirkstoffe
Lenacapavirum
Präparate-Typ
Originalpräparat
In der SL seit
01.11.2024
Letzte Preisänderung
01.11.2025
Selbstbehalt
10%

Preise pro Packung

Der Fabrikabgabepreis (FAP) ist der Preis der Zulassungsinhaberin, der Publikumspreis (PP) enthält zusätzlich den Vertriebsanteil und die Mehrwertsteuer. Beide Werte sind BAG-Höchstpreise: teurer darf nicht abgerechnet werden.

Sunlenca Preistabelle Stand 17.09.2026
Darreichungs­formPackungs­grösseFabrik­abgabe­preisPublikums­preisGültig abKat.GTIN
Filmtabl 300 mgBlist 5 StkCHF 3'061.82CHF 3'346.3501.11.2024A7680683860011
Inj Lös 463.5 mg/1.5 ml2 Durchstf 1.5 mlCHF 19'544.18CHF 20'360.1501.11.2024A7680683850012

Limitation

Dieses Präparat wird nur unter den folgenden Bedingungen vergütet. Der Text ist der verbindliche Wortlaut des BAG; ausserhalb dieser Bedingungen zahlt die Grundversicherung nicht.

Wortlaut BAGIndikation 21668.01Gültig ab 01.05.2026

Sunlenca ist in Kombination mit einer optimierten antiretroviralen Hintergrundtherapie indiziert für die Behandlung einer Infektion mit dem humanen Immundefizienzvirus Typ 1 (HIV-1) bei stark vorbehandelten Erwachsenen mit einer multiresistenten HIV-1-Infektion, deren aktuelles antiretrovirales Regime aufgrund von Resistenz versagt oder eine Unverträglichkeit oder Kontraindikation auf dieses besteht.

- Die Verordnung von SUNLENCA darf ausschliesslich durch Fachärzte der Infektiologie erfolgen, welche an einem Schweizerischen HIV Kohortenstudie (SHCS) Zentrum oder in einem SHCS-angegliederten Spital tätig sind und von SHCS-kollaborierenden Ärzten welche auf der SHCS Homepage (www.shcs.ch) erfasst sind, verschrieben werden.
- Der/die behandelnde Arzt/Ärztin ist verpflichtet, die erforderlichen Daten laufend im vorgegebenen Internettool der Swiss HIV Cohort Study (http://www.shcs.ch) zu erfassen.
- Sunlenca darf nicht bei therapienaiven Patienten verschrieben werden.
- Es muss eine Resistenz gegenüber mindestens 2 antiretroviralen Haupttherapieklassen dokumentiert sein.
- Das Therapieversagen aufgrund von Resistenzen, einer Unverträglichkeit oder einer Kontraindikation auf das vorangegangene antiretrovirale Regime muss dokumentiert sein.
- Die Behandlung mit SUNLENCA bedarf einer Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes.

Die Gilead Sciences Switzerland Sàrl erstattet dem Krankenversicherer, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt des Bezugs versichert war, auf dessen erste Aufforderung hin für jede bezogene Packung SUNLENCA einen festgelegten Anteil des Fabrikabgabepreises zurück. Sie gibt dem Krankenversicherer die Höhe der Rückerstattung bekannt. Die Mehrwertsteuer kann nicht zusätzlich zu diesem Anteil des Fabrikabgabepreises zurückgefordert werden. Die Aufforderung zur Rückerstattung soll ab dem Zeitpunkt der Verabreichung erfolgen.

Folgender Indikationscode ist an den Krankenversicherer zu übermitteln: 21668.01

Wortlaut BAGIndikation 21667.01Gültig ab 01.05.2026

Sunlenca ist in Kombination mit einer optimierten antiretroviralen Hintergrundtherapie indiziert für die Behandlung einer Infektion mit dem humanen Immundefizienzvirus Typ 1 (HIV-1) bei stark vorbehandelten Erwachsenen mit einer multiresistenten HIV-1-Infektion, deren aktuelles antiretrovirales Regime aufgrund von Resistenz versagt oder eine Unverträglichkeit oder Kontraindikation auf dieses besteht.

- Die Verordnung von SUNLENCA darf ausschliesslich durch Fachärzte der Infektiologie erfolgen, welche an einem Schweizerischen HIV Kohortenstudie (SHCS) Zentrum oder in einem SHCS-angegliederten Spital tätig sind und von SHCS-kollaborierenden Ärzten welche auf der SHCS Homepage (www.shcs.ch) erfasst sind, verschrieben werden.
- Der/die behandelnde Arzt/Ärztin ist verpflichtet, die erforderlichen Daten laufend im vorgegebenen Internettool der Swiss HIV Cohort Study (http://www.shcs.ch) zu erfassen.
- Sunlenca darf nicht bei therapienaiven Patienten verschrieben werden.
- Es muss eine Resistenz gegenüber mindestens 2 antiretroviralen Haupttherapieklassen dokumentiert sein.
- Das Therapieversagen aufgrund von Resistenzen, einer Unverträglichkeit oder einer Kontraindikation auf das vorangegangene antiretrovirale Regime muss dokumentiert sein.
- Die Behandlung mit SUNLENCA bedarf einer Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes.

Die Gilead Sciences Switzerland Sàrl erstattet dem Krankenversicherer, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt des Bezugs versichert war, auf dessen erste Aufforderung hin für jede bezogene Packung SUNLENCA einen festgelegten Anteil des Fabrikabgabepreises zurück. Sie gibt dem Krankenversicherer die Höhe der Rückerstattung bekannt. Die Mehrwertsteuer kann nicht zusätzlich zu diesem Anteil des Fabrikabgabepreises zurückgefordert werden. Die Aufforderung zur Rückerstattung soll ab dem Zeitpunkt der Verabreichung erfolgen.

Folgender Indikationscode ist an den Krankenversicherer zu übermitteln: 21667.01

FAQ

Wird Sunlenca von der Krankenkasse bezahlt?

Ja, aber nur unter Bedingungen. Sunlenca steht mit einer Limitation in der Spezialitätenliste: die Grundversicherung vergütet es nur, wenn die im Limitationstext genannten Voraussetzungen erfüllt sind, teils erst nach Kostengutsprache des Versicherers.

Was kostet Sunlenca in der Schweiz?

Der Publikumspreis ist der vom BAG festgesetzte Höchstpreis und beträgt für Sunlenca zwischen CHF 3'346.35 und CHF 20'360.15 je Packung. Der Fabrikabgabepreis liegt zwischen CHF 3'061.82 und CHF 19'544.18. Apotheken dürfen nicht mehr, aber weniger verlangen.

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