Von der Grundversicherung vergütetOriginalpräparatATC R03BB04

Spiriva

Spiriva ist ein Originalpräparat von Boehringer Ingelheim (Schweiz) GmbH und steht in der Spezialitätenliste des BAG. Damit vergütet die obligatorische Krankenpflegeversicherung das Medikament im Rahmen der zugelassenen Indikation. Der Publikumspreis liegt je nach Packung zwischen CHF 45.15 und CHF 101.45, der Selbstbehalt beträgt 10 Prozent.

Stammdaten

Zulassungsinhaberin
Boehringer Ingelheim (Schweiz) GmbH
ATC-Code
R03BB04
IT-Gruppe
03.04.30 Sympathicomimetica und Parasympathicolytica
Wirkstoffe
Tiotropium
Präparate-Typ
Originalpräparat
In der SL seit
01.04.2003
Letzte Preisänderung
01.12.2025
Selbstbehalt
10%

Preise pro Packung

Der Fabrikabgabepreis (FAP) ist der Preis der Zulassungsinhaberin, der Publikumspreis (PP) enthält zusätzlich den Vertriebsanteil und die Mehrwertsteuer. Beide Werte sind BAG-Höchstpreise: teurer darf nicht abgerechnet werden.

Spiriva Preistabelle Stand 17.09.2026
Darreichungs­formPackungs­grösseFabrik­abgabe­preisPublikums­preisGültig abKat.GTIN
Inh Kaps 18 mcg30 StkCHF 26.43CHF 45.1501.04.2003B7680558550085
Inh Kaps 18 mcg90 StkCHF 78.17CHF 101.4501.05.2009B7680558550092

Limitation

Für dieses Präparat ist in der SL keine Limitation eingetragen.

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FAQ

Wird Spiriva von der Krankenkasse bezahlt?

Ja. Spiriva steht in der Spezialitätenliste des BAG, deshalb vergütet die obligatorische Krankenpflegeversicherung das Präparat im Rahmen der zugelassenen Indikation. Sie tragen Franchise und Selbstbehalt von 10 Prozent.

Was kostet Spiriva in der Schweiz?

Der Publikumspreis ist der vom BAG festgesetzte Höchstpreis und beträgt für Spiriva zwischen CHF 45.15 und CHF 101.45 je Packung. Der Fabrikabgabepreis liegt zwischen CHF 26.43 und CHF 78.17. Apotheken dürfen nicht mehr, aber weniger verlangen.

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