Vergütet mit LimitationOriginalpräparatATC N07XX25

Skyclarys

Skyclarys ist ein Originalpräparat von Biogen Switzerland AG und steht in der Spezialitätenliste des BAG. Damit vergütet die obligatorische Krankenpflegeversicherung das Medikament im Rahmen der zugelassenen Indikation. Der Publikumspreis liegt je nach Packung zwischen CHF 21'395.90 und CHF 21'395.90, der Selbstbehalt beträgt 10 Prozent.

Stammdaten

Zulassungsinhaberin
Biogen Switzerland AG
ATC-Code
N07XX25
IT-Gruppe
01.99 Varia
Wirkstoffe
Omaveloxolonum
Präparate-Typ
Originalpräparat
In der SL seit
01.05.2025
Letzte Preisänderung
01.05.2026
Selbstbehalt
10%

Preise pro Packung

Der Fabrikabgabepreis (FAP) ist der Preis der Zulassungsinhaberin, der Publikumspreis (PP) enthält zusätzlich den Vertriebsanteil und die Mehrwertsteuer. Beide Werte sind BAG-Höchstpreise: teurer darf nicht abgerechnet werden.

Skyclarys Preistabelle Stand 17.09.2026
Darreichungs­formPackungs­grösseFabrik­abgabe­preisPublikums­preisGültig abKat.GTIN
Kaps 50 mgDs 90 StkCHF 20'553.69CHF 21'395.9001.05.2025B7680696100012

Limitation

Dieses Präparat wird nur unter den folgenden Bedingungen vergütet. Der Text ist der verbindliche Wortlaut des BAG; ausserhalb dieser Bedingungen zahlt die Grundversicherung nicht.

Wortlaut BAGIndikation 21816.01Gültig ab 01.05.2026

Bei PatientInnen ab 16 Jahren mit genetisch gesicherter Friedreich-Ataxie bei Vorliegen eines mFARS-Score grösser/ gleich 20 und kleiner/ gleich 80.
Vor Therapiebeginn muss eine Kostengutsprache des Krankenversicherers nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes eingeholt werden resp. für Patienten bis zum vollendeten 20. Lebensjahr der IV-Stelle.
Jeweils nach 12 Monaten ist für die Verlängerung der Behandlung eine erneute Kostengutsprache notwendig.
SKYCLARYS darf nur in Spital-basierten, spezialisierten neuromuskulären Zentren des Netzwerks Myosuisse https://myosuisse.org/ueber-uns/nationale-referenzzentren/ von einem Facharzt der Neurologie/Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin mit dem Schwerpunkt auf Neuropädiatrie verschrieben werden.
Alle 6 Monate Kontrollen durch einen Facharzt der Neurologie / oder einen Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin mit dem Schwerpunkt auf Neuropädiatrie sowie mindestens einmal jährlich eine Kontrolle in einem spezialisierten Zentrum des Netzwerks Myosuisse.
In jedem Zeitraum müssen jeweils zum 01. Dezember alle Patienten mit Friedreich-Ataxie durch die Zentren erfasst werden, welche mit SKYCLARYS therapiert werden. Die Angaben sind dem BAG an office@eak-sl.admin.ch zu melden.
Die Behandlung mit SKYCLARYS kann nur fortgesetzt werden, wenn sechs Monate nach Behandlungsbeginn eine Abnahme des mFARS-Scores eingetreten ist UND 12/ 24/ 36 Monate nach Behandlungsbeginn keine Zunahme des mFARS-Scores von grösser/ gleich 1.5/ 3/ 4.5 Punkten gegenüber dem Wert zu Behandlungsbeginn aufgetreten ist. Sollte bei einem Patienten das Abbruchkriterium bei Monat 6 erreicht werden, ist ein Therapieabbruch nur vorzunehmen, wenn eine zweite mFARS-Score Messung innerhalb eines Monats das Ergebnis bestätigt.

Die Zulassungsinhaberin Biogen Switzerland AG erstattet dem Krankenversicherer, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt des Bezugs versichert war, auf dessen erste Aufforderung hin für jede bezogene Packung SKYCLARYS einen festgelegten Anteil des Fabrikabgabepreises zurück. Die Zulassungsinhaberin gibt dem Krankenversicherer die jeweilige Höhe der Rückerstattungen bekannt. Die Mehrwertsteuer kann nicht zusätzlich zurückgefordert werden. Die Aufforderung zur Rückerstattung soll ab dem Zeitpunkt der Verabreichung erfolgen.
Muss die Therapie mit SKYCLARYS nach 6 Monaten abgebrochen werden, weil kein Ansprechen erfolgte, erstattet die Zulassungsinhaberin auf Aufforderung des Krankenversicherers, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt des Bezugs versichert war, 50% des wirtschaftlichen Preises der Packungen SKYCLARYS, die während der Zeit bis zum Abbruch der Therapie bezogen wurden zurück. Die Mehrwertsteuer kann nicht zusätzlich zu diesem Prozentsatz des Fabrikabgabepreises zurückgefordert werden.

Folgender Indikationscode ist an den Krankenversicherer zu übermitteln: 21816.01

FAQ

Wird Skyclarys von der Krankenkasse bezahlt?

Ja, aber nur unter Bedingungen. Skyclarys steht mit einer Limitation in der Spezialitätenliste: die Grundversicherung vergütet es nur, wenn die im Limitationstext genannten Voraussetzungen erfüllt sind, teils erst nach Kostengutsprache des Versicherers.

Was kostet Skyclarys in der Schweiz?

Der Publikumspreis ist der vom BAG festgesetzte Höchstpreis und beträgt für Skyclarys zwischen CHF 21'395.90 und CHF 21'395.90 je Packung. Der Fabrikabgabepreis liegt zwischen CHF 20'553.69 und CHF 20'553.69. Apotheken dürfen nicht mehr, aber weniger verlangen.

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