Vergütet mit LimitationOriginalpräparatATC L01EX22

Retsevmo

Retsevmo ist ein Originalpräparat von Eli Lilly (Suisse) SA und steht in der Spezialitätenliste des BAG. Damit vergütet die obligatorische Krankenpflegeversicherung das Medikament im Rahmen der zugelassenen Indikation. Der Publikumspreis liegt je nach Packung zwischen CHF 1'560.20 und CHF 3'092.35, der Selbstbehalt beträgt 10 Prozent.

Stammdaten

Zulassungsinhaberin
Eli Lilly (Suisse) SA
ATC-Code
L01EX22
IT-Gruppe
07.16.10 Cytostatica
Wirkstoffe
Selpercatinibum
Präparate-Typ
Originalpräparat
In der SL seit
01.03.2022
Letzte Preisänderung
01.08.2026
Selbstbehalt
10%

Preise pro Packung

Der Fabrikabgabepreis (FAP) ist der Preis der Zulassungsinhaberin, der Publikumspreis (PP) enthält zusätzlich den Vertriebsanteil und die Mehrwertsteuer. Beide Werte sind BAG-Höchstpreise: teurer darf nicht abgerechnet werden.

Retsevmo Preistabelle Stand 17.09.2026
Darreichungs­formPackungs­grösseFabrik­abgabe­preisPublikums­preisGültig abKat.GTIN
Kaps 40 mg56 StkCHF 1'419.48CHF 1'560.2001.07.2026A7680678620040
Filmtabl 40 mg56 StkCHF 1'419.48CHF 1'560.2001.08.2026A7680702140018
Filmtabl 80 mg56 StkCHF 2'828.29CHF 3'092.3501.08.2026A7680702140025
Kaps 80 mg56 StkCHF 2'828.29CHF 3'092.3501.07.2026A7680678620057

Limitation

Dieses Präparat wird nur unter den folgenden Bedingungen vergütet. Der Text ist der verbindliche Wortlaut des BAG; ausserhalb dieser Bedingungen zahlt die Grundversicherung nicht.

Wortlaut BAGIndikation 21209.XXGültig ab 01.08.2026

Für alle vergütungspflichtigen Indikationen gilt: Vor Therapiebeginn muss für alle vergütungspflichtigen Indikationen eine Kostengutsprache des Krankenversicherers nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes eingeholt werden. Eine Kostengutsprache hat den entsprechenden Indikationscode (21209.XX) zu enthalten.
Eine Rotation innerhalb der RET-Inhibitoren wird ausschliesslich bei Kontraindikation oder Unverträglichkeit vergütet.
Falls ein RET-Inhibitor in erster Linie vergütet wurde und es unter dessen Therapie zu einer Progression kam, soll RETSEVMO in derselben Indikation in nachfolgenden Therapielinien nicht mehr vergütet werden.
Die Vergütung mit RETSEVMO erfolgt maximal bis zur Progression der Erkrankung oder inakzeptablen Toxizität.

Wortlaut BAGIndikation 21209.01Gültig ab 01.08.2026

2L NSCLC
RETSEVMO wird vergütet als Monotherapie zur Behandlung von Erwachsenen mit metastasiertem RET-fusionspositivem nicht-kleinzelligem Lungenkarzinom (NSCLC), die eine systemische Therapie benötigen und bei denen es nach einer vorherigen Behandlung zu einer Progression gekommen ist.
Die Wirksamkeit und Sicherheit von RETSEVMO wurde bei Patienten mit weiteren onkogenen Treibermutationen nicht untersucht und wird bei diesen nicht vergütet.
Der Indikationscode dieser Limitierung ist an den Krankenversicherer zu übermitteln

Wortlaut BAGIndikation 21209.02Gültig ab 01.08.2026

MTC
Retsevmo wird vergütet als Monotherapie zur Behandlung von Erwachsenen und Jugendlichen ab einem Alter von 12 Jahren mit fortgeschrittenem RET-mutiertem medullärem Schilddrüsenkarzinom (MTC).
Die Wirksamkeit und Sicherheit von RETSEVMO wurde bei Patienten mit weiteren onkogenen Treibermutationen nicht untersucht und wird bei diesen nicht vergütet.
Die Zulassungsinhaberin Eli Lilly (Suisse) SA erstattet dem Krankenversicherer, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt des Bezugs versichert war, auf dessen erste Aufforderung hin für jede bezogene Packung RETSEVMO einen festgelegten Anteil des Fabrikabgabepreises zurück. Sie gibt dem Krankenversicherer die Höhe der Rückerstattung bekannt. Die Mehrwertsteuer kann nicht zusätzlich zu diesem Anteil des Fabrikabgabepreises zurückgefordert werden. Die Aufforderung zur Rückerstattung soll ab dem Zeitpunkt der Verabreichung erfolgen.
Der Indikationscode dieser Limitierung ist an den Krankenversicherer zu übermitteln

Wortlaut BAGIndikation 21209.03Gültig ab 01.08.2026

2L PTC
Retsevmo wird vergütet als Monotherapie zur Behandlung von Erwachsenen mit fortgeschrittenem RET-fusionspositivem papillären Schilddrüsenkarzinom, die eine systemische Therapie benötigen und bei denen es nach einer vorherigen Behandlung einschliesslich radioaktivem Jod zu einer Progression gekommen ist.
Die Zulassungsinhaberin Eli Lilly (Suisse) SA erstattet dem Krankenversicherer, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt des Bezugs versichert war, auf dessen erste Aufforderung hin für jede bezogene Packung RETSEVMO einen festgelegten Anteil des Fabrikabgabepreises zurück. Sie gibt dem Krankenversicherer die Höhe der Rückerstattung bekannt. Die Mehrwertsteuer kann nicht zusätzlich zu diesem Anteil des Fabrikabgabepreises zurückgefordert werden. Die Aufforderung zur Rückerstattung soll ab dem Zeitpunkt der Verabreichung erfolgen.
Der Indikationscode dieser Limitierung ist an den Krankenversicherer zu übermitteln 

Wortlaut BAGIndikation 22161.XXGültig ab 01.08.2026

Für alle vergütungspflichtigen Indikationen gilt: Vor Therapiebeginn muss für alle vergütungspflichtigen Indikationen eine Kostengutsprache des Krankenversicherers nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes eingeholt werden. Eine Kostengutsprache hat den entsprechenden Indikationscode (22161.XX) zu enthalten.
Eine Rotation innerhalb der RET-Inhibitoren wird ausschliesslich bei Kontraindikation oder Unverträglichkeit vergütet.
Falls ein RET-Inhibitor in erster Linie vergütet wurde und es unter dessen Therapie zu einer Progression kam, soll RETSEVMO in derselben Indikation in nachfolgenden Therapielinien nicht mehr vergütet werden.
Die Vergütung mit RETSEVMO erfolgt maximal bis zur Progression der Erkrankung oder inakzeptablen Toxizität.

FAQ

Wird Retsevmo von der Krankenkasse bezahlt?

Ja, aber nur unter Bedingungen. Retsevmo steht mit einer Limitation in der Spezialitätenliste: die Grundversicherung vergütet es nur, wenn die im Limitationstext genannten Voraussetzungen erfüllt sind, teils erst nach Kostengutsprache des Versicherers.

Was kostet Retsevmo in der Schweiz?

Der Publikumspreis ist der vom BAG festgesetzte Höchstpreis und beträgt für Retsevmo zwischen CHF 1'560.20 und CHF 3'092.35 je Packung. Der Fabrikabgabepreis liegt zwischen CHF 1'419.48 und CHF 2'828.29. Apotheken dürfen nicht mehr, aber weniger verlangen.

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