Replagal
Replagal ist ein Originalpräparat von Takeda Pharma AG und steht in der Spezialitätenliste des BAG. Damit vergütet die obligatorische Krankenpflegeversicherung das Medikament im Rahmen der zugelassenen Indikation. Der Publikumspreis liegt je nach Packung zwischen CHF 1'960.85 und CHF 1'960.85, der Selbstbehalt beträgt 10 Prozent.
Stammdaten
- Zulassungsinhaberin
- Takeda Pharma AG
- ATC-Code
- A16AB03
- IT-Gruppe
- 07.14 Enzympräparate
- Wirkstoffe
- Agalsidasum alfa
- Präparate-Typ
- Originalpräparat
- In der SL seit
- 01.07.2002
- Letzte Preisänderung
- 01.12.2023
- Selbstbehalt
- 10%
Preise pro Packung
Der Fabrikabgabepreis (FAP) ist der Preis der Zulassungsinhaberin, der Publikumspreis (PP) enthält zusätzlich den Vertriebsanteil und die Mehrwertsteuer. Beide Werte sind BAG-Höchstpreise: teurer darf nicht abgerechnet werden.
| Darreichungsform | Packungsgrösse | Fabrikabgabepreis | Publikumspreis | Gültig ab | Kat. | GTIN |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Inf Konz 3.5 mg/3.5ml | Durchstf 3.5 ml | CHF 1'787.89 | CHF 1'960.85 | 01.07.2002 | A | 7680557740012 |
Limitation
Für dieses Präparat ist in der SL keine Limitation eingetragen.
FAQ
Wird Replagal von der Krankenkasse bezahlt?
Ja. Replagal steht in der Spezialitätenliste des BAG, deshalb vergütet die obligatorische Krankenpflegeversicherung das Präparat im Rahmen der zugelassenen Indikation. Sie tragen Franchise und Selbstbehalt von 10 Prozent.
Was kostet Replagal in der Schweiz?
Der Publikumspreis ist der vom BAG festgesetzte Höchstpreis und beträgt für Replagal zwischen CHF 1'960.85 und CHF 1'960.85 je Packung. Der Fabrikabgabepreis liegt zwischen CHF 1'787.89 und CHF 1'787.89. Apotheken dürfen nicht mehr, aber weniger verlangen.
Market Access
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