Minjuvi
Minjuvi ist ein Originalpräparat von Incyte Biosciences International Sàrl und steht in der Spezialitätenliste des BAG. Damit vergütet die obligatorische Krankenpflegeversicherung das Medikament im Rahmen der zugelassenen Indikation. Der Publikumspreis liegt je nach Packung zwischen CHF 754.15 und CHF 754.15, der Selbstbehalt beträgt 10 Prozent.
Stammdaten
- Zulassungsinhaberin
- Incyte Biosciences International Sàrl
- ATC-Code
- L01FX12
- IT-Gruppe
- 07.16.10 Cytostatica
- Wirkstoffe
- Tafasitamabum
- Präparate-Typ
- Originalpräparat
- In der SL seit
- 01.12.2022
- Letzte Preisänderung
- 01.12.2024
- Selbstbehalt
- 10%
Preise pro Packung
Der Fabrikabgabepreis (FAP) ist der Preis der Zulassungsinhaberin, der Publikumspreis (PP) enthält zusätzlich den Vertriebsanteil und die Mehrwertsteuer. Beide Werte sind BAG-Höchstpreise: teurer darf nicht abgerechnet werden.
| Darreichungsform | Packungsgrösse | Fabrikabgabepreis | Publikumspreis | Gültig ab | Kat. | GTIN |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Trockensub 200 mg | Durchstf 1 Stk | CHF 678.34 | CHF 754.15 | 01.07.2025 | A | 7680680830017 |
Limitation
Dieses Präparat wird nur unter den folgenden Bedingungen vergütet. Der Text ist der verbindliche Wortlaut des BAG; ausserhalb dieser Bedingungen zahlt die Grundversicherung nicht.
Nach Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorheriger Konsultation des Vertrauensarztes.
MINJUVI wird in Kombination mit Lenalidomid, und anschliessend als Monotherapie, zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit rezidiviertem oder refraktärem diffusem grosszelligem B-Zell-Lymphom (diffuse large B-cell lymphoma, DLBCL), nach mindestens einer vorherigen systemischen Behandlungslinie, einschliesslich eines CD20-gerichteten Antikörpers, für die eine autologe Stammzelltransplantation (ASZT) nicht infrage kommt, vergütet.
Die Behandlung mit MINJUVI wird vergütet bis eine Krankheitsprogression oder inakzeptable Toxizität auftritt.
Für MINJUVI bestehen Preismodelle. Die Zulassungsinhaberin Incyte Bioscience International Sàrl erstattet auf Antrag des Krankenversicherers, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt des Bezugs versichert war, die Kosten für die Packungen von MINJUVI, die für die ersten fünf Verabreichungen (T1, T4, T8, T15 und T22) während des ersten Behandlungszyklus erforderlich sind, vollständig zum aktuellen Fabrikabgabepreis zurück.
Zudem erstattet die Zulassungsinhaberin dem Krankenversicherer, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt des Bezugs versichert war, auf dessen erste Aufforderung hin, für jede bezogene Packung MINJUVI einen festgelegten Anteil des Fabrikabgabepreises zurück. Sie gibt dem Krankenversicherer die Höhe der Rückerstattung bekannt. Die Mehrwertsteuer kann nicht zusätzlich zu diesem Anteil des Fabrikabgabepreises zurückgefordert werden. Die Aufforderung zur Rückerstattung soll zeitnah zur Verabreichung erfolgen.
Die Lenalidomid-Generika sind in Kombination mit MINJUVI ohne Rückerstattung für die Generika wirtschaftlich. Für die Kombination von MINJUVI mit dem Originalpräparat Lenalidomid ist in der entsprechenden Limitierung ebenfalls eine Rückerstattung festgelegt.
Folgender Code ist an den Krankenversicherer zu übermitteln: 21401.01
FAQ
Wird Minjuvi von der Krankenkasse bezahlt?
Ja, aber nur unter Bedingungen. Minjuvi steht mit einer Limitation in der Spezialitätenliste: die Grundversicherung vergütet es nur, wenn die im Limitationstext genannten Voraussetzungen erfüllt sind, teils erst nach Kostengutsprache des Versicherers.
Was kostet Minjuvi in der Schweiz?
Der Publikumspreis ist der vom BAG festgesetzte Höchstpreis und beträgt für Minjuvi zwischen CHF 754.15 und CHF 754.15 je Packung. Der Fabrikabgabepreis liegt zwischen CHF 678.34 und CHF 678.34. Apotheken dürfen nicht mehr, aber weniger verlangen.
Market Access
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