Von der Grundversicherung vergütetOriginalpräparat

Milupa UCD 2

Milupa UCD 2 ist ein Originalpräparat von Nutricia SA und steht in der Spezialitätenliste des BAG. Damit vergütet die obligatorische Krankenpflegeversicherung das Medikament im Rahmen der zugelassenen Indikation. Der Publikumspreis liegt je nach Packung zwischen - und -, der Selbstbehalt beträgt 10 Prozent.

Stammdaten

Zulassungsinhaberin
Nutricia SA
ATC-Code
-
IT-Gruppe
-
Wirkstoffe
-
Präparate-Typ
Originalpräparat
In der SL seit
01.04.2010
Letzte Preisänderung
-
Selbstbehalt
10%

Preise pro Packung

Der Fabrikabgabepreis (FAP) ist der Preis der Zulassungsinhaberin, der Publikumspreis (PP) enthält zusätzlich den Vertriebsanteil und die Mehrwertsteuer. Beide Werte sind BAG-Höchstpreise: teurer darf nicht abgerechnet werden.

Milupa UCD 2 Preistabelle Stand 17.09.2026
Darreichungs­formPackungs­grösseFabrik­abgabe­preisPublikums­preisGültig abKat.GTIN
ab 1 Jahr450 g--01.04.2010-5016533092219

Limitation

Für dieses Präparat ist in der SL keine Limitation eingetragen.

FAQ

Wird Milupa UCD 2 von der Krankenkasse bezahlt?

Ja. Milupa UCD 2 steht in der Spezialitätenliste des BAG, deshalb vergütet die obligatorische Krankenpflegeversicherung das Präparat im Rahmen der zugelassenen Indikation. Sie tragen Franchise und Selbstbehalt von 10 Prozent.

Was kostet Milupa UCD 2 in der Schweiz?

Der Publikumspreis ist der vom BAG festgesetzte Höchstpreis und beträgt für Milupa UCD 2 zwischen - und - je Packung. Der Fabrikabgabepreis liegt zwischen - und -. Apotheken dürfen nicht mehr, aber weniger verlangen.

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