Vergütet mit LimitationOriginalpräparatATC D02AC

Linola

Linola ist ein Originalpräparat von Alcina AG und steht in der Spezialitätenliste des BAG. Damit vergütet die obligatorische Krankenpflegeversicherung das Medikament im Rahmen der zugelassenen Indikation. Der Publikumspreis liegt je nach Packung zwischen CHF 6.30 und CHF 12.95, der Selbstbehalt beträgt 10 Prozent.

Stammdaten

Zulassungsinhaberin
Alcina AG
ATC-Code
D02AC
IT-Gruppe
10.10 Mittel für empfindliche Haut
Wirkstoffe
Acida oligoinsaturata
Präparate-Typ
Originalpräparat
In der SL seit
15.03.1981
Letzte Preisänderung
01.03.2026
Selbstbehalt
10%

Preise pro Packung

Der Fabrikabgabepreis (FAP) ist der Preis der Zulassungsinhaberin, der Publikumspreis (PP) enthält zusätzlich den Vertriebsanteil und die Mehrwertsteuer. Beide Werte sind BAG-Höchstpreise: teurer darf nicht abgerechnet werden.

Linola Preistabelle Stand 17.09.2026
Darreichungs­formPackungs­grösseFabrik­abgabe­preisPublikums­preisGültig abKat.GTIN
EmulsTb 40 gCHF 3.40CHF 6.3001.11.2019D7680424070013
EmulsTb 50 gCHF 3.93CHF 7.2501.03.2026D7680424070037
EmulsTb 100 gCHF 7.02CHF 12.9501.11.2019D7680424070020

Limitation

Dieses Präparat wird nur unter den folgenden Bedingungen vergütet. Der Text ist der verbindliche Wortlaut des BAG; ausserhalb dieser Bedingungen zahlt die Grundversicherung nicht.

Wortlaut BAGGültig ab 01.01.2000

Gesamthaft zugelassen: 60 Punkte.

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FAQ

Wird Linola von der Krankenkasse bezahlt?

Ja, aber nur unter Bedingungen. Linola steht mit einer Limitation in der Spezialitätenliste: die Grundversicherung vergütet es nur, wenn die im Limitationstext genannten Voraussetzungen erfüllt sind, teils erst nach Kostengutsprache des Versicherers.

Was kostet Linola in der Schweiz?

Der Publikumspreis ist der vom BAG festgesetzte Höchstpreis und beträgt für Linola zwischen CHF 6.30 und CHF 12.95 je Packung. Der Fabrikabgabepreis liegt zwischen CHF 3.40 und CHF 7.02. Apotheken dürfen nicht mehr, aber weniger verlangen.

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