Von der Grundversicherung vergütetOriginalpräparatATC G04BD04

Kentera

Kentera ist ein Originalpräparat von Teva Pharma AG und steht in der Spezialitätenliste des BAG. Damit vergütet die obligatorische Krankenpflegeversicherung das Medikament im Rahmen der zugelassenen Indikation. Der Publikumspreis liegt je nach Packung zwischen CHF 47.65 und CHF 47.65, der Selbstbehalt beträgt 10 Prozent.

Stammdaten

Zulassungsinhaberin
Teva Pharma AG
ATC-Code
G04BD04
IT-Gruppe
05.02 Mittel gegen Erkrankungen der Harnwege
Wirkstoffe
Oxybutyninum
Präparate-Typ
Originalpräparat
In der SL seit
01.08.2007
Letzte Preisänderung
01.12.2021
Selbstbehalt
10%

Preise pro Packung

Der Fabrikabgabepreis (FAP) ist der Preis der Zulassungsinhaberin, der Publikumspreis (PP) enthält zusätzlich den Vertriebsanteil und die Mehrwertsteuer. Beide Werte sind BAG-Höchstpreise: teurer darf nicht abgerechnet werden.

Kentera Preistabelle Stand 17.09.2026
Darreichungs­formPackungs­grösseFabrik­abgabe­preisPublikums­preisGültig abKat.GTIN
Matrixpfl 3.9 mg/24h8 StkCHF 28.70CHF 47.6501.08.2007B7680577330026

Limitation

Für dieses Präparat ist in der SL keine Limitation eingetragen.

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FAQ

Wird Kentera von der Krankenkasse bezahlt?

Ja. Kentera steht in der Spezialitätenliste des BAG, deshalb vergütet die obligatorische Krankenpflegeversicherung das Präparat im Rahmen der zugelassenen Indikation. Sie tragen Franchise und Selbstbehalt von 10 Prozent.

Was kostet Kentera in der Schweiz?

Der Publikumspreis ist der vom BAG festgesetzte Höchstpreis und beträgt für Kentera zwischen CHF 47.65 und CHF 47.65 je Packung. Der Fabrikabgabepreis liegt zwischen CHF 28.70 und CHF 28.70. Apotheken dürfen nicht mehr, aber weniger verlangen.

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